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| LAG Berlin, 24.06.1999 - 6 Ta 970/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 6
Rechtsweg - Klage einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien gegen den Geschäftsführer einer GmbH auf Schadensersatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 11.03.1999 - 62 Ca 79076/98
- LAG Berlin, 24.06.1999 - 6 Ta 970/99
Papierfundstellen
- NZA-RR 1999, 543
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78
Tarifvertragsparteien - Gemeinsame Einrichtung - Gerichte für Arbeitssachen - …
Auszug aus LAG Berlin, 24.06.1999 - 6 Ta 970/99
Dass es dabei entgegen der Ansicht des Beklagten nicht auf eine besondere Schutzwürdigkeit gerade des Arbeitnehmers ankommt, belegt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 1979 (4 AZR 3/78 - AP § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen Nr. 2), wonach für einen Rechtsstreit einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien die Gerichte für Arbeitssachen auch dann zuständig sind, wenn an Stelle einer Handelsgesellschaft als Arbeitgeber deren persönlich haftende Gesellschafter in Anspruch genommen werden.
- LSG Sachsen, 27.03.2001 - L 6 B 19/00
Beschwerdeverfahren gegen einen gerichtlichen Verweisungsbeschluss eines …
Für Streitigkeiten zwischen den gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien - zu denen auch die ZVK-Bau gehört - und Arbeitgebern besteht eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen, § 2 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 4b ArbGG (vgl. LAG Frankfurt Beschluss vom 18.01.1994, 16 Ta 458/93; LAG Berlin, Beschluss vom 24.06.1999, 6 Ta 970/99).
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