Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 06.10.2006 - 6 TaBV 12/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,78792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LAG München, 28.05.2015 - 4 TaBV 4/15
Geschäftsordnung des Betriebsrats
Mit solchen sonstigen Bestimmungen über die Geschäftsführung des Betriebsratsrats sind jedoch allein formale Verfahrensregelungen zur Ordnung der internen Betriebsratsarbeit, der technischen Festlegung von Verfahrensabläufen, gemeint, wobei der Rahmen durch die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 26 f BetrVG gezogen ist diese können durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats nicht geändert, sondern nur näher ausgestaltet und ergänzt werden, auch können in einer Geschäftsordnung keine zusätzlichen Pflichten/Aufgaben begründet werden (vgl. BAG, B. v. 16.11.2005, 7 ABR 11/05, AP Nr. 7 zu § 28 BetrVG 1972 - Rz. 21 - BAG, B. v. 28.02.1990, 7 ABR 22/89, NZA 1990, S. 660 f - B. II. 1. aE d. Gr. - LAG Hamburg, B. v. 06.10.2006, 6 TaBV 12/06, Juris - Rzn. 61 f - LAG Hamburg, B. v. 17.02.2006, 6 TaBV 6/05, Juris - Rzn. 73 f - sh. auch GK-BetrVG-Raab, 10. Aufl. 2014, Bd. I, § 36 Rzn. 12 f;… Thüsing in Richardi (Hg.), BetrVG, 14. Aufl. 2014, § 36 Rz. 3 f;… Glock in Hess/Worzalla/Glock et al., BetrVG, 9. Aufl. 2014, § 36 Rz. 5;… Wolmerath in Düwell (Hrsg.), BetrVG, 4. Aufl. 2014, § 36 Rz. 3 f;… Wedde in Däubler/Kittner/Wedde (Hrsg.), BetrVG, 14. Aufl. 2014, § 36 Rz. 5 f).
dejure.org
Übersicht LAG Hamburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.