Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.08.2021 - 6 U 102/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 9 Abs 3 UMV, Art 14 Abs 1 UMV
Kein Recht des ehemaligen Vertragshändlers, Marke als Teil der neuen Unternehmensbezeichnung zu nutzen - kanzlei.biz
Beendigung der Vertragshändlereigenschaft: Kein Recht auf weitere Markennutzung
- Betriebs-Berater
Ehemaliger Vertragshändler hat nach Vertragsbeendigung jegliche Markennutzung einzustellen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Art 9 Abs 3 UMV; Art 14 Abs 1 UMV
Kein Recht des ehemaligen Vertragshändlers, Marke als Teil der neuen Unternehmensbezeichnung zu nutzen - rechtsportal.de
Art 9 Abs 3 UMV; Art 14 Abs 1 UMV
Kein Recht des ehemaligen Vertragshändlers, Marke als Teil der neuen Unternehmensbezeichnung zu nutzen - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht: Kein Recht des ehemaligen Vertragshändlers, Marke als Teil der neuen Unternehmensbezeichnung zu nutzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Marke in Unternehmensbezeichnung von ehemaligem Vertragshändler
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Ehemaliger Harley-Davidson-Vertragshändler muss Nutzung der Marke einstellen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Markenrechtsverletzung wenn ehemaliger Vertragshändler Marke als Teil einer neuen Unternehmensbezeichnung nutzt - Harley Davidson
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Markennutzungsrecht entfällt bei Beendigung der Vertragshändlereigenschaft
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Ehemaliger Vertragshändler darf Marke nicht als Teil der neuen Unternehmensbezeichnung nutzen
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Ehemaliger Vertragshändler darf Marke nicht als Teil der neuen Unternehmensbezeichnung nutzen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit der Benutzung einer Unionsmarke
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 426/18
- OLG Frankfurt, 12.08.2021 - 6 U 102/20
Papierfundstellen
- GRUR 2022, 352
- GRUR-RR 2022, 79
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2021 - 6 U 102/20
Der EuGH hat entschieden, dass die Benutzung einer Marke, um die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass der Werbende spezialisiert auf den Kauf von Waren mit dieser Marke ist, oder solche Waren, die unter der Marke von deren Inhaber oder mit dessen Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind, instand setzt und wartet, eine Benutzung darstellt, mit der auf die Bestimmung einer Ware oder einer Dienstleistung hingewiesen wird (EuGH GRUR 2005, 509, Rn 33 - Gillette).
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