Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 108/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- captain-huk.de
Klagen der BMW-Vertragshändler gegen DEKRA abgewiesen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 328
Ansprüche eines Kfz-Vertragshändlers gegen einen im Auftrag eines Leasingunternehmens tätigen Sachverständigen wegen unrichtiger Bewertung sog. Leasingrückläufer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fehlerhafte Bewertungsgutachten von Dekra
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (22)
- BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 108/11
Dabei ist entscheidend, ob der Sachverständige nach dem Inhalt des Auftrags damit rechnen musste, sein Gutachten werde gegenüber Dritten verwendet und von diesen zur Grundlage einer Entscheidung über Vermögensdispositionen gemacht (BGH v. 10.11.1994 - III ZR 50/94 = BGHZ 127, 378 = NJW 1995, 392; BGH v. 14.11.2000 - X ZR 203/98 = NJW 2001, 514; BGH v. 20.04.2004 - X ZR 250/02 = NJW 2004, 3035).Die Erstattung eines fehlerhaften Gutachtens allein reicht dafür jedoch nicht aus; es muss vielmehr hinzutreten, dass sich der Sachverständige etwa durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrags oder gar durch Angaben "ins Blaue hinein" seines Gutachtenauftrags leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Gutachtens oder dem in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten für deren Entschließungen hatte, und der von ihm in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos bezeichnet werden muss (BGH v. 20.05.2003 - VI ZR 312/02 = NJW 2003, 2825; BGH v. 20.04.2004 - X ZR 250/02 = NJW 2004, 3035).
- BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94
Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 108/11
Dabei ist entscheidend, ob der Sachverständige nach dem Inhalt des Auftrags damit rechnen musste, sein Gutachten werde gegenüber Dritten verwendet und von diesen zur Grundlage einer Entscheidung über Vermögensdispositionen gemacht (BGH v. 10.11.1994 - III ZR 50/94 = BGHZ 127, 378 = NJW 1995, 392; BGH v. 14.11.2000 - X ZR 203/98 = NJW 2001, 514; BGH v. 20.04.2004 - X ZR 250/02 = NJW 2004, 3035).Rn. 34 Die B... Leasing GmbH hat auch ein besonderes Interesse an der Einbeziehung und dem Schutz der Klägerin, wobei der Umstand wirtschaftlich gegenläufiger Interessen zwischen der B... Leasing GmbH einerseits und der Klägerin andererseits einer Einbeziehung der Klägerin in den Schutzbereich des Vertrages nicht entgegensteht (vgl. BGH v. 10.11.1994 - III ZR 50/94 = BGHZ 127, 378 = NJW 1995, 392; BGH v. 13.11.1997 - X ZR 144/94 = NJW 1998, 1059; BGH v. 13.05.2004 - III ZR 368/03 = NJW-RR 2004, 1356).
- BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02
Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 108/11
Ein Drittschutz ist danach im allgemeinen ausgeschlossen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (BGH v. 15.02.1978 - VIII ZR 47/77 = BGHZ 70, 327; BGH v. 02.07.1996 - X ZR 104/94 = BGHZ 133, 168 = NJW 1996, 2927; BGH v. 08.06.2004 - X ZR 283/02 = NJW 2004, 3420; BGH v. 22.07.2004 - IX ZR 132/03 = NJW 2004, 3630).Die beiden Ansprüche dienen ungeachtet ihrer teilweise unterschiedlichen Voraussetzungen demselben Interesse, nämlich dem Ausgleich der überhöhten Kaufpreiszahlungen, und sind deshalb in ihrem wesentlichen Kern inhaltsgleich (vgl. zum Aspekt der Gleichwertigkeit BGH v. 08.06.2004 - X ZR 283/02 = NJW 2004, 3420).
- BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02
Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 108/11
Die Erstattung eines fehlerhaften Gutachtens allein reicht dafür jedoch nicht aus; es muss vielmehr hinzutreten, dass sich der Sachverständige etwa durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrags oder gar durch Angaben "ins Blaue hinein" seines Gutachtenauftrags leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Gutachtens oder dem in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten für deren Entschließungen hatte, und der von ihm in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos bezeichnet werden muss (BGH v. 20.05.2003 - VI ZR 312/02 = NJW 2003, 2825; BGH v. 20.04.2004 - X ZR 250/02 = NJW 2004, 3035). - BGH, 13.07.1995 - VII ZR 142/94
Ergänzende Auslegung eines Bauvertrags
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 108/11
Da die Klägerin und die B... Leasing GmbH die (unrichtige) Kalkulation gleichermaßen zur Grundlage ihrer Vereinbarung gemacht haben, würde eine Verweigerung der Anpassung seitens der B... Leasing GmbH gegen das Verbot des venire contra factum proprium verstoßen (…Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 119 Rn. 21a; BGH v. 13.07.1995 - VII ZR 142/94 = NJW-RR 1995, 1360). - BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94
Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 108/11
Ein Drittschutz ist danach im allgemeinen ausgeschlossen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (BGH v. 15.02.1978 - VIII ZR 47/77 = BGHZ 70, 327; BGH v. 02.07.1996 - X ZR 104/94 = BGHZ 133, 168 = NJW 1996, 2927; BGH v. 08.06.2004 - X ZR 283/02 = NJW 2004, 3420; BGH v. 22.07.2004 - IX ZR 132/03 = NJW 2004, 3630). - BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77
Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 108/11
Ein Drittschutz ist danach im allgemeinen ausgeschlossen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (BGH v. 15.02.1978 - VIII ZR 47/77 = BGHZ 70, 327; BGH v. 02.07.1996 - X ZR 104/94 = BGHZ 133, 168 = NJW 1996, 2927; BGH v. 08.06.2004 - X ZR 283/02 = NJW 2004, 3420; BGH v. 22.07.2004 - IX ZR 132/03 = NJW 2004, 3630). - BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03
Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 108/11
Ein Drittschutz ist danach im allgemeinen ausgeschlossen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (BGH v. 15.02.1978 - VIII ZR 47/77 = BGHZ 70, 327; BGH v. 02.07.1996 - X ZR 104/94 = BGHZ 133, 168 = NJW 1996, 2927; BGH v. 08.06.2004 - X ZR 283/02 = NJW 2004, 3420; BGH v. 22.07.2004 - IX ZR 132/03 = NJW 2004, 3630). - BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98
Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bei fehlerhaftem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 108/11
Dabei ist entscheidend, ob der Sachverständige nach dem Inhalt des Auftrags damit rechnen musste, sein Gutachten werde gegenüber Dritten verwendet und von diesen zur Grundlage einer Entscheidung über Vermögensdispositionen gemacht (BGH v. 10.11.1994 - III ZR 50/94 = BGHZ 127, 378 = NJW 1995, 392; BGH v. 14.11.2000 - X ZR 203/98 = NJW 2001, 514; BGH v. 20.04.2004 - X ZR 250/02 = NJW 2004, 3035). - BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94
Schutzzweck eines Sachverständigenauftrags zur Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 108/11
Rn. 34 Die B... Leasing GmbH hat auch ein besonderes Interesse an der Einbeziehung und dem Schutz der Klägerin, wobei der Umstand wirtschaftlich gegenläufiger Interessen zwischen der B... Leasing GmbH einerseits und der Klägerin andererseits einer Einbeziehung der Klägerin in den Schutzbereich des Vertrages nicht entgegensteht (vgl. BGH v. 10.11.1994 - III ZR 50/94 = BGHZ 127, 378 = NJW 1995, 392; BGH v. 13.11.1997 - X ZR 144/94 = NJW 1998, 1059; BGH v. 13.05.2004 - III ZR 368/03 = NJW-RR 2004, 1356). - BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82
Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer …
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94
Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden …
- BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00
Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel; …
- BGH, 06.06.1994 - II ZR 100/92
Bestimmung der Leistung durch das Gericht nach Verlust der Eignung eines in einer …
- BGH, 13.05.2004 - III ZR 368/03
Pflichten eines als Treuhänder in die Abwicklung von Börsentermingeschäften …
- BGH, 07.04.2000 - V ZR 36/99
Leistungsbestimmung durch Urteil
- BGH, 14.02.2005 - II ZR 365/02
Vereinbarung der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens durch einen von …
- BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines …
- LG Frankfurt/Main, 25.07.1988 - 24 S 102/87
Rückabwicklung eines Leasingvertrags mit kalkuliertem Restwert
- BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91
Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher …
- BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 83/82
Nicht gewerbsmäßiger Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Kfz-Händler; …
- OLG Schleswig, 21.09.1988 - 4 U 141/87
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.11.2011 - I-6 U 108/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 17.05.2011 - 2 O 274/10
- OLG Hamm, 17.11.2011 - I-6 U 108/11
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- KG, 30.10.2003 - 12 U 291/01
Verkehrsunfallhaftung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Unfallmanipulation …
Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2011 - 6 U 108/11
Es genügt hierfür der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für unredliches Verhalten; eine ungewöhnliche Zahl von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestattet eine entsprechende Feststellung (vgl. KG, NZV 2006, 264 ff. mwN).Rechtsstreitigkeiten, denen ein gestellter Unfall zugrunde liegt, sind oft geprägt durch unklare Darlegungen des Klägers zu vorhandenen oder beseitigten Vorschäden; dies spiegelt das wirtschaftliche Interesse wider, unreparierte oder sonst wertmindernde Vorschäden anlässlich des neuen "Schadens" mit abzurechnen (vgl. KG, NZV 2006, 264 ff.).
- OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 139/10
Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Vertriebs eines Regalsystems unter dem …
Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2011 - 6 U 108/11
Der Beklagte zu 1. wie auch dessen Bruder L (Verfahren 6 U 139/10 OLG Hamm) waren bereits an manipulierten Unfällen beteiligt.
- LG Essen, 24.08.2020 - 6 O 37/20
Verkehrsunfall, manipuliert, Beweisanzeichen
Es genügt hierfür der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für unredliches Verhalten; eine ungewöhnliche Zahl von Beweisanzeichen, die für die Manipulation spricht, gestattet eine entsprechende Feststellung (OLG Hamm, Urt. v. 17.11.2011 - 6 U 108/11 m. w. N.).Ein solches Fahrzeug ist bei manipulierten Unfallereignissen üblicherweise beteiligt (vgl. nur OLG Hamm, Urt. v. 17.11.2011 - 6 U 108/11;… Urt. v. 17.05.2000 - 13 U 35/00).
Rn. 51 Der Umstand, dass die Unfallbeteiligten die Polizei zur Unfallaufnahme hinzugezogen haben, mag vordergründig gegen die Annahme eines gestellten Unfallereignisses sprechen, entspricht indessen einem bei Unfallmanipulationen immer häufiger anzutreffenden Verhaltensmuster der Beteiligten, weil dem Geschehen durch die polizeiliche Unfallaufnahme der Anschein der Authentizität verliehen werden soll (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.2014 - 1 U 122/13; OLG Hamm, Urt. v. 17.11.2011 - 6 U 108/11).
Insoweit handelt es sich um eine innere Tatsache, die nur durch Indizien belegt werden kann (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 17.11.2011 - 6 U 108/11).
- OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 66/14
Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfallgeschehens
Rechtsstreitigkeiten, denen ein gestellter Unfall zugrunde liegt, sind oft geprägt durch unklare Darlegungen der klagenden Partei zu vorhandenen oder beseitigten Vorschäden; dies spiegelt das wirtschaftliche Interesse wider, unreparierte oder sonst wertmindernde Vorschäden anlässlich des neuen "Schadens" mit abzurechnen (vgl. OLG Hamm [6. Zivilsenat], Urt. v. 17.11.2011, 6 U 108/11, juris, Rn. 44). - LG Essen, 02.08.2019 - 12 O 256/15
Verkehrsunfall
Allerdings ist nach gefestigter Rechtsprechung der Einwilligungsnachweis geführt, wenn sich eine Häufung von Umständen und Beweiszeichen findet, die in ihrer Gesamtschau auf eine Manipulation des Unfallgeschehens hindeutet (OLG Hamm, Urt. v. 17.11.2011 - 6 U 108/11).
- LG Köln, 02.10.2014 - 29 O 172/12 Ob die Kollision freiwillig gewesen ist, kann durch ein unfallrekonstruierendes Gutachten nicht nachgewiesen werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2011 - 6 U 108/11 - juris).
- LG Münster, 30.08.2021 - 14 O 479/19 Rn. 33 Ein weiteres, wenngleich schwächeres Indiz für das Vorliegen eines manipulierten Unfalls sind die am Unfall beteiligten Fahrzeuge (OLG Hamm, Urteil v. 17.11.2011, 6 U 108/11; OLG Köln, Urteil v. 05.02.1992, 11 U 168/91; LG Mönchengladbach, Urteil v. 12.11.2013, 1 O 155/11; OLG Bremen, Urteil v. 10.10.2012, 1 U 18/12).
- OLG Hamm, 25.06.2014 - 19 U 79/14
Ungewöhnliche Häufung von typischen Umständen kann als Beweis für …
Rechtsstreitigkeiten, denen ein gestellter Unfall zugrunde liegt, sind oft geprägt durch unklare Darlegungen der klagenden Partei zu vorhandenen oder beseitigten Vorschäden; dies spiegelt das wirtschaftliche Interesse wider, unreparierte oder sonst wertmindernde Vorschäden anlässlich des neuen "Schadens" mit abzurechnen (vgl. OLG Hamm [6. Zivilsenat], Urt. v. 17.11.2011, 6 U 108/11, juris, Rn. 44).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".