Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 111/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragliche Übernahme einer selbstständigen Garantie für das Verhalten eigener Hilfspersonen; Haftung aufgrund der bei Verrichtung der vertraglichen Leistungen verursachten Schäden; Von Kraftfahrern verübte Diebstähle in Erfüllung der ihnen übertragenen Pflichten; Keine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 13 O 277/79
- OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 111/80
Papierfundstellen
- VersR 1983, 352
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- OLG Hamburg, 26.01.1977 - 5 U 117/76
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 111/80
Nach der Rechtsprechung ist nicht jedes einen Schaden verursachende Verhalten von Hilfspersonen, derer sich ein Unternehmer zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, ausreichend zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "in Erfüllung seiner Verbindlichkeit" (OLG Hamburg MDR 1977, S. 752 [OLG Hamburg 26.01.1977 - 5 U 117/76] ).Denn zur Erfüllung des Kriteriums "in Erfüllung" muß die Verletzungshandlung des Gehilfen für die der Schuldner einstehen soll, gerade durch die übertragene Pflichtenwahrung ihren Unrechtsgehalt empfangen (OLG Hamburg MDR 1977, 752, 753) [OLG Hamburg 26.01.1977 - 5 U 117/76] .
- BGH, 07.05.1965 - Ib ZR 108/63
Verwahrungspflichten eines Gastwirts im Rahmen eines Beherbergungsvertrags - …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 111/80
Es hat sich bei der fehlerhaften Tätigkeit also gerade auch in bezug auf die dem Unternehmer übertragenen Aufgaben um solche handeln müssen, zu deren Erfüllung er sich der Hilfspersonen bedient und die er hierzu bestellt hat (BGH NJW 1965, 1709 [BGH 07.05.1965 - Ib ZR 108/63] ). - BGH, 14.02.1963 - II ZR 19/61
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 111/80
Es genügt, daß der Empfänger in die Lage versetzt wird, den Besitz zu übernehmen und die Bereitwilligkeit hierzu irgendwie zu erkennen gibt (RGZ 108, 50, 55; 114, 308, 313; BGH MDR 1963, 744; NJW 1973, 511, 512).
- BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 180/69
Folgen der Gewährleistung für Sachmängel durch Vereinbarung, die anders als im …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 111/80
Die Verjährungsfrist bei einer selbständigen Garantie, wie sie § 20 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 darstellt, beträgt 30 Jahre (BGH, Betrieb 1971, 520). - BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72
Anwendung der allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 111/80
Es genügt, daß der Empfänger in die Lage versetzt wird, den Besitz zu übernehmen und die Bereitwilligkeit hierzu irgendwie zu erkennen gibt (RGZ 108, 50, 55; 114, 308, 313; BGH MDR 1963, 744; NJW 1973, 511, 512). - RG, 22.09.1926 - I 430/25
1. Greift die einjährige Verjährung des § 414 HGB. auch dann Platz, wenn die …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 111/80
Es genügt, daß der Empfänger in die Lage versetzt wird, den Besitz zu übernehmen und die Bereitwilligkeit hierzu irgendwie zu erkennen gibt (RGZ 108, 50, 55; 114, 308, 313; BGH MDR 1963, 744; NJW 1973, 511, 512). - RG, 16.04.1924 - I 216/23
1. Inwieweit beschränkt der Art. 304b Abs. 2 des Versailler Vertrags die …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 111/80
Es genügt, daß der Empfänger in die Lage versetzt wird, den Besitz zu übernehmen und die Bereitwilligkeit hierzu irgendwie zu erkennen gibt (RGZ 108, 50, 55; 114, 308, 313; BGH MDR 1963, 744; NJW 1973, 511, 512). - RG, 19.02.1921 - I 282/20
Lagerhalter
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 111/80
Bejaht wurde für den Fall von Diebstählen von Hilfspersonen eines Unternehmers der zu verlangende innere Zusammenhang zwischen schädigender Handlung und Erfüllung der Verbindlichkeit dann, wenn die Diebstähle in den allgemeinen Umkreis des Aufgabenbereiches gehörten, zu dessen Wahrnehmung die Täter von dem Unternehmer bestimmt worden sind (RGZ 101, 348, 350).
- OLG Köln, 19.06.2007 - 3 U 172/06
Haftung des Frachtführers für Warendiebstahl durch Mitarbeiter in Umschlaglager
Im Bereich des Transportrechts ist für den Fall eines Diebstahls von fremden Transportgut ein innerer sachlicher Zusammenhang zu den dem Schuldner nach dem Schuldverhältnis obliegenden Pflichten in der Konstellation bejaht worden, dass es die Aufgabe der Mitarbeiter war, die Frachtsendung anhand von Rollkarten oder Frachtbriefen selbst zusammenzustellen (OLG Hamburg, Urteil vom 9.7.1981, 6 U 111/80, VersR 1983, 352; LG Köln, Urteil vom 3.9.2004, 16 O 433/03). - OLG Nürnberg, 06.08.2002 - 3 U 856/02
Umfang der Haftung für den Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung einer …
So ist auch in der Rechtsprechung bei vorsätzlichen unerlaubten Handlungen eine Haftung für den Erfüllungsgehilfen meist nur dann bejaht worden, wenn dieser ebenso wie der eigentliche Vertragspartner mit der Verwahrung oder Bewachung von Vermögensgegenständen beauftragt war (siehe Beispiele bei BGH VersR 1966, 1154; BGH VersR 1981, 732 sowie OLG Hamburg, VersR 1983, 352 sowie die Beispiele bei Staudinger a.a.O. Rn. 45 zu § 278 BGB). - OLG München, 05.02.1986 - 7 U 4904/85
Haftung des Mieters bei Unterschlagung eines Mietwagens durch Untermieter
So hat beispielsweise das OLG Hamburg (VersR 1983, 352) einen inneren Zusammenhang mit den vertraglichen Verpflichtungen beim Diebstahl von Frachtgut durch den Fahrer, des Rollunternehmers angenommen. - LG Regensburg, 23.02.2022 - SR StVK 214/20
Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz aus öffentlich-rechtlicher …
- OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 196/99
Kaufvertrag - Nebenpflichten - Auslieferung und Berechnung - Beschaffungswesen …
Dementsprechend bejaht die Rechtsprechung insbesondere die Verantwortlichkeit des Geschäftsherrn bei Diebstählen anvertrauter Güter (vergl. BGH VersR 1981, S. 732, OLG Hamburg, VersR 1983, S. 352).
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