Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 08.10.1986 - 6 U 147/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 422
Wird zitiert von ... (3)
- VG Minden, 08.03.2006 - 3 L 64/06
Antrag auf einstweilige Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Anforderungen an …
Rn. 20 Vgl. dazu: OLG Hamm, Urteil vom 08.04.1986 - 4 U 366/85 - GewArch 1986, S. 346 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.1986 - 6 U 147/86 - GewArch 1988, 61 jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung.Rn. 22 Vgl. auch dazu: OLG Hamm, Urteil vom 08.04.1986, a.a.O. und OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.1986, a.a.O..
- VG Stuttgart, 27.10.2009 - 4 K 3177/09
Einkauf am Sonntag; Inhaber eines Preispasses
Wenn hingegen der Inhaber eines Geschäftslokals ohne eine solche sachliche Beziehung zu seinen Kunden bestimmte Gruppen von Verbrauchern auswählt, um diese jederzeit, ohne Rücksicht auf die Ladenschlusszeiten, zu bedienen, so hindert dies die Anwendung der Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes nicht, denn ein Geschäftsinhaber kann nicht von sich aus willkürlich darüber befinden, welche Personenkreise er außerhalb der Ladenschlusszeiten bedienen will, da dies zu einer Aushöhlung des Ladenschlussgesetzes führen würde (vgl. dazu OLG Hamm, Urt. v. 08.04.1986 - 4 U 366/85 - GewArch 1986, 346 [Verkauf von Reitsportartikeln an Teilnehmer eines Reitturniers], OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.10.1986 - 6 U 147/86 - GewArch 1988, 61 [Verkauf an Angehörige japanischer Reisegruppen nach Voranmeldung], OLG Naumburg, Urt. v. 09.12.2005 - 10 U 42/05 - juris [Verkauf von Unterhaltungselektronik an gezielt eingeladene Gewerbetreibende der Region], VG Minden, Beschluss v. 08.03.2006 - 3 L 64/06 - juris [Möbelverkauf an 299 geladene Gäste im Rahmen eines "Glücksfestes"]). - VG Freiburg, 28.02.2018 - 4 K 4267/17
Sonntagsöffnung eines von einem islamischen Gemeindezentrum betriebenen …
Stattdessen hat sie hohe Anforderungen an eine Beschränkung des Kundenkreises gestellt, die - soweit ersichtlich - regelmäßig verneint worden sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.04.1986 - 4 U 366/85 -, GewArch 1986, 346, Verkauf von Reitsportartikeln an Teilnehmer eines Reitturniers; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.1986 - 6 U 147/86 -, GewArch 1988, 61, Verkauf an Angehörige von Reisegruppen nach Voranmeldung; OLG Naumburg, Urteil vom 09.12.2005 - 10 U 42/05 -, juris, Verkauf von Unterhaltungselektronik an gezielt eingeladene Gewerbetreibende der Region; VG Minden, Beschluss vom 08.03.2006 - 3 L 64/06 - juris, Möbelverkauf an 299 geladene Gäste im Rahmen eines "Glücksfestes").
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 11.06.1987 - 6 U 147/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1987, 1004
Wird zitiert von ...
- FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 18/10
Schwimmende Konferenzanlage grundsteuerfrei
In der Praxis werden die Gefahren der Schlagseite und des Kenterns durch verschiedene "nicht ganz unkomplizierte Zusammenhänge" beeinflusst, wie etwa durch einen hohen Schwerpunkt, durch die in kritischen Situationen zu erwartende Gewichtsverlagerung der Personen, durch in Leitungsdurchbohrungen eindringendes Wasser und durch erhöhtes Gewicht (bei - z. B. infolge Osmose - vollgesogenem Bootsboden, OLG Hamm vom 22. Februar 1991 20 U 198/90, NJW-RR 1991, 1131; bei nicht ordnungsgemäß verschlossener Luke, Hans. OLG vom 11. Juni 1987 6 U 147/86, VersR 1987, 1004; bei Überladen, BGH vom 11. Februar 1985 II ZR 290/83, MDR 1986, 29, VersR 1985, 629; bei Staufehler, BGH vom 12. März 1984 II ZR 82/83, VersR 1984, 580; II ZR 81/83, Verkehrsrechts-Sammlung -VRS- 67, 107; nach Kollision, Hans. OLG vom 20. November 1974 2 U 31/75, VersR 1976, 558); solche Gefahren können auch am Liegeplatz zur Schlagseite oder zum Kentern führen (vgl. Hans. OLG vom 15. Mai 1979 7 U 112/78, VersR 1979, 1101; BGH vom 21. April 1975 II ZR 164/73, MDR 1976, 29; Betriebs-Berater -BB- 1976, 15).
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