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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 153/16 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9974
OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 153/16 Kart (https://dejure.org/2017,9974)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2017 - 6 U 153/16 Kart (https://dejure.org/2017,9974)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2017 - 6 U 153/16 Kart (https://dejure.org/2017,9974)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Einstweilige Verfügung erlassen: Geplante Stromnetzvergabe an Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG in der nördlichen Ortenau gestoppt

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Berufungsverhandlung im Rechtsstreit um Stromnetzvergabe in mehreren Gemeinden der nördlichen Ortenau am 03.04.2017

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2021 - 6 U 95/20

    Auswahlkriterien für die Einräumung von Wegenutzungsrechten nach dem EnWG

    Die notwendige Transparenz ist im Allgemeinen dann hergestellt, wenn alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung der Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können, und auch die Gemeinde überprüfen kann, ob und in welchem Umfang die Angebote der Bieter die geltenden Kriterien erfüllen (vgl. Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 153/16 Kart, juris Rn. 126 mwN;… Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart , juris Rn. 136 ;… siehe auch vgl. EuGH, VergabeR 2012, 569 Rn. 109).

    Soweit dabei zunächst maßgeblich ist, inwieweit alle Bieter gleichermaßen den Inhalt der Vergabebedingungen bestimmen können, hat der Senat entgegen der Ansicht der Berufung schon bisher auf die Sicht aller gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter gerade auch dann abgestellt, wenn die Gemeinde auf Bieterseite am Verfahren beteiligt ist (siehe Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 153/16, juris Rn. 127), woran festzuhalten ist.

    Die Erforderlichkeit einer Auslegung aus Sicht eines gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieters steht der Annahme der Transparenz im Allgemeinen nicht entgegen (Senat, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 6 U 81/19 Kart, S. 27, unveröffentlicht; vgl. Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 153/16, juris Rn. 126 f).

    Soweit der Senat (Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 153/16, juris Rn. 126 ff) daraus für den Fall kommunaler Bieterbeteiligung zur Vermeidung eines unsachlichen Wettbewerbsvorteils der Gemeinde das Bedürfnis abgeleitet hat, gegebenenfalls eine Bewertungsmethode vorab (auch den übrigen) Bietern zur Kenntnis zu bringen, geht es darum bei der vorliegenden Rüge schon nicht, die vielmehr die Leistungsanforderungen betrifft.

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 U 318/21

    Ausschreibungsverfahren bei zu erwartender Bieterbeteiligung der Gemeinde

    Auch bei zu erwartender Bieterbeteiligung der Gemeinde gilt der Grundsatz, dass in der Mitteilung der Auswahlkriterien und deren Gewichtung das Offenlassen der Bewertungsmaßstäbe insoweit unzulässig ist, wenn diese so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, auf deren Grundlage das beste Angebot ermittelt wird, und sie in Folge dessen auch vor einer willkürlichen und/oder diskriminierenden Angebotsbewertung nicht mehr effektiv geschützt sind (Festhaltung Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 153/16 Rn. 129 …und Urteil vom 27. Januar 2021 - 6 U 95/20 Kart , juris Rn. 344 ).

    Die notwendige Transparenz ist im Allgemeinen dann hergestellt, wenn alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter - also die an der Konzession interessierten Unternehmen (…vgl. BGH, RdE 2020, 422 Rn. 16 - Stromnetz Steinbach;… WuW 2022, 90 Rn. 10 - Gasnetz Rösrath) - die genaue Bedeutung der Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können, und auch die Gemeinde überprüfen kann, ob und in welchem Umfang die Angebote der Bieter die geltenden Kriterien erfüllen (vgl. Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 153/16 Kart, juris Rn. 126 mwN;… Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart , juris Rn. 136 ;… siehe auch EuGH, VergabeR 2012, 569 Rn. 109 - Kommission/Königreich der Niederlande).

    Soweit dabei zunächst maßgeblich ist, inwieweit alle Bieter gleichermaßen den Inhalt der Vergabebedingungen bestimmen können, hat der Senat schon bisher auf die Sicht aller gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter gerade auch dann abgestellt, wenn die Gemeinde auf Bieterseite am Verfahren beteiligt ist (siehe Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 153/16, juris Rn. 127), woran festzuhalten ist (so zuletzt auch Senat…, Urteil vom 27. Januar 2021 - 6 U 95/20 Kart , juris Rn. 89 ).

    Rn. 97 (c) Danach verbleibt es im Rahmen des hier maßgeblichen Prüfungsprogramms, ob aus der Mitteilung der Auswahlkriterien und deren Gewichtung eine Rechtsverletzung zu ersehen ist, bei Folgendem: Auch bei zu erwartender Bieterbeteiligung der Gemeinde gilt der Grundsatz, dass das Offenlassen der (konkreten) Bewertungsmaßstäbe insoweit unzulässig ist, als die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, auf deren Grundlage das beste Angebot ermittelt wird, und sie in Folge dessen auch vor einer willkürlichen und/oder diskriminierenden Angebotsbewertung nicht mehr effektiv geschützt sind (vgl. Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 153/16 Rn. 129 mwN;… Urteil vom 27. Januar 2021 - 6 U 95/20 Kart -, Rn. 344 , juris zum Vergaberecht).

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2019 - 6 U 109/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur …

    Die notwendige Transparenz ist dann hergestellt, wenn alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung der Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können, und auch die Gemeinde überprüfen kann, ob und in welchem Umfang die Angebote der Bieter die geltenden Kriterien erfüllen (vgl. mwN. Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 153/16 Kart, juris Rn. 126).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18

    Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien

    Gerade bei der Bewertung von noch zu erstellenden Bieterkonzepten sind detaillierte Vorgaben problematisch, weil sie die Möglichkeiten der Bieter zur konzeptionellen Darstellung einschränken (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. April 2017 - 6 U 153/16 Kart, juris Rn. 126; Katz, KommJur 2018, 1 [8]).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der …

    Wie der Senat in den Parallelverfahren 6 U 152/16, 6 U 153/16 und 6 U 155/16 mit Urteil vom heutigen Tage entschieden hat, ist es jedenfalls willkürlich, Effizienzgesichtspunkte um mehr als das Doppelte höher zu gewichten als die Preisgünstigkeit.
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 13/21
    Die notwendige Transparenz ist in der Regel dann hergestellt, wenn alle potentiellen Bieter gebührend informiert und mit der üblichen Sorgfalt handelnde Bieter die genaue Bedeutung der Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können, und auch die Gemeinde überprüfen kann, ob und in welchem Umfang die Angebote der Bieter die geltenden Kriterien erfüllen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.01.2021 - 6 U 95/20 Kart, zitiert nach juris Rn 81, Urt. v. 03.04.2017 - 6 U 153/16 Kart, juris Rn. 126 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2024 - 6 U 6/24

    Gemeindliches Konzessionsverfahren zur Neuvergabe der Wegenutzungsrechte für die …

    Die notwendige Transparenz ist im Allgemeinen dann hergestellt, wenn alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter - also die an der Konzession interessierten Unternehmen (…vgl. BGH, RdE 2020, 422 Rn. 16 - Stromnetz Steinbach;… WuW 2022, 90 Rn. 10 - Gasnetz Rösrath) - die genaue Bedeutung der Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können, und auch die Gemeinde überprüfen kann, ob und in welchem Umfang die Angebote der Bieter die geltenden Kriterien erfüllen (vgl. Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 153/16 Kart, juris Rn. 126 mwN;… Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart , juris Rn. 136 ;… siehe auch EuGH, VergabeR 2012, 569 Rn. 109 - Kommission/Königreich der Niederlande).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2024 - 6 U 12/24

    Gemeindliches Konzessionsverfahren zur Neuvergabe der Wegenutzungsrechte für das …

    Die notwendige Transparenz ist im Allgemeinen dann hergestellt, wenn alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung der Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können, und auch die Gemeinde überprüfen kann, ob und in welchem Umfang die Angebote der Bieter die geltenden Kriterien erfüllen (vgl. Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 153/16 Kart, juris Rn. 126 mwN;… Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart , juris Rn. 136 ;… Urteil vom 27. Januar 2021 - 6 U 95/20 Kart , juris Rn. 81 ).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 155/16

    Einstweilige Verfügung erlassen: Geplante Stromnetzvergabe an Elektrizitätswerk …

    Aktenzeichen: 6 U 151/16 Kart ; 6 U 152/16 Kart ; 6 U 156/16 Kart ; 6 U 153/16 Kart ; 6 U 155/16 Kart.
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