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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.07.2024 - 6 U 155/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,20843
OLG Köln, 12.07.2024 - 6 U 155/23 (https://dejure.org/2024,20843)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.2024 - 6 U 155/23 (https://dejure.org/2024,20843)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 2024 - 6 U 155/23 (https://dejure.org/2024,20843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nachahmung und wettbewerbliche Eigenart bei Smoothie-Flaschen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2025, 256
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 31.03.2023 - 6 U 6/23
    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2024 - 6 U 155/23
    Die dagegen gerichtete Berufung hat der Senat mit Urteil vom 31.03.2023 (6 U 6/23, Anlage K15, Bl. 631 ff. GA) zurückgewiesen.

    Wie der Senat in seinem Urteil im Verfügungsverfahren bereits ausgeführt hat (Urteil vom 31.03.2023, 6 U 6/23, GRUR-RS 2023, 44880 Rn. 17), führt dies zu keiner Ausweitung des Streitgegenstandes in dem Sinne, dass der Klägerin der Vertrieb der angegriffenen Produkte unabhängig von der Gestaltung der Rückseite untersagt werden soll.

    Rn. 45 Ungeachtet der von der Klägerin erstinstanzlich hervorgehobenen Unterschiede in der Ausgestaltung (vgl. Bl. 461 GA), die im insoweit maßgeblichen Erinnerungseindruck ohnehin nicht aus der Annahme einer jedenfalls nachschaffenden Nachahmung herausführen, weil sie teilweise mit dem bloßen Auge nicht erkennbare Größenunterschiede betreffen, greift die Klägerin ausweislich Bl. 142 eA die Annahme einer nachschaffenden Nachahmung in der Berufungsinstanz nicht mehr an, so dass es bei den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts verbleibt; ergänzend verweist der Senat auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 31.03.2023 (6 U 6/23, GRUR-RS 2023, 44880 Rn. 28 ff.).

    Rn. 48 Zu den Angriffen der Berufung gegen die Annahme einer unmittelbaren Herkunftstäuschung durch das Landgericht gilt, unter Berücksichtigung des Senatsurteils vom 31.03.2023 (6 U 6/23), Folgendes:.

    Rn. 53 Gemessen hieran fehlt es im Streitfall nach dem Vorgesagten an einer eindeutigen Herstellerbezeichnung, weil der Verkehr U. Z. gerade nicht als Hersteller des Smoothies ansehen wird und der Hinweis auf die Klägerin selbst sich erst auf der Rückseite als Pflichtangabe und insofern für den angesprochenen Verbraucher auch nicht eindeutig darstellt ("hergestellt für", vgl. Senatsurteil vom 31.03.2023, 6 U 6/23, GRUR-RS 2023, 44880 Rn. 39).

    Vielmehr geht der an Kooperationen der Beklagten mit "werbewirksamen Größen" gewohnte Verkehr angesichts der von der Beklagten herausgegebenen Sondereditionen davon aus, dass das Sortiment der Beklagten nunmehr auch Gemüse-Smoothies umfassen wird, für die eine besonders werbewirksame und mit Genuss und Lifestyle verbundene TV-Größe als Galionsfigur dient (vgl. Senatsurteil vom 31.03.2023, 6 U 6/23, GRUR-RS 2023, 44880 Rn. 39).

    Rn. 58 (c) Bereits im Senatsurteil vom 31.03.2023 (6 U 6/23, GRUR-RS 2023, 44880 Rn. 40) ist ausgeführt, dass die Klägerin einen hinreichenden Abstand zum Original der Beklagten auch nicht durch eine vermeintlich biedere und konservative Ausgestaltung einhält, wie die Klägerin meint (Bl. 159 eA).

    Rn. 59 (d) Angesichts der Gewöhnung des Verkehrs an die charakteristische Flaschenform und deren Gestaltung mit Aufdrucken ist auch - entgegen der Annahme der Berufung (Bl. 154 eA) - die Annahme nicht erfahrungswidrig, dass der angesprochene Verkehr sich die feilgebotenen Produkte im Supermarkt nicht im Detail anschauen wird, sondern sie mit einem "schnellen Griff ins Regal" kaufen wird (Senatsurteil vom 31.03.2023, 6 U 6/23, GRUR-RS 2023, 44880 Rn. 37).

    Auf die Erwägungen im Senatsurteil vom 31.03.2023 (6 U 6/23, GRUR-RS 2023, 44880 Rn. 44) wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • BGH, 07.12.2023 - I ZR 126/22

    Glück - Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz betrifft Waren und …

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2024 - 6 U 155/23
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2023, 736 Rn. 25 = WRP 2023, 699 - W. sowie BGH GRUR 2024, 139 Rn. 11 - V.).

    Einem verpackten Produkt kann wettbewerbliche Eigenart zukommen, wenn die konkrete Gestaltung oder bestimmte Merkmale der Verpackung des Produkts geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten der darin verpackten Ware hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2024, 139 Rn. 15 m.w.N. - V.).

    Diese kann sich aus einer langjährigen Marktpräsenz, einer umfangreichen Bewerbung, Prämierungen, den Absatzzahlen, dem Marktanteil und einer aktiven Verteidigung gegen Nachahmungen ergeben (vgl. BGH GRUR 2024, 139 Rn. 25 - V.).

    Eine nachschaffende Übernahme ist demgegenüber gegeben, wenn die fremde Leistung lediglich als Vorbild genutzt wird und eine bloße Annäherung an das Originalprodukt festzustellen ist (vgl. nur BGH GRUR 2024, 139 Rn. 29 - V.).

    Eine mittelbare Herkunftstäuschung liegt vor, wenn der Verkehr von geschäftlichen oder organisatorischen - wie lizenz- oder gesellschaftsvertraglichen - Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht oder wenn er die Nachahmung für eine neue Serie oder ein unter einer Zweitmarke vertriebenes Produkt des Originalherstellers hält (BGH GRUR 2024, 139 Rn. 37 - V.).

    Solche Produktbezeichnungen stehen nämlich nicht per se einer Herkunftstäuschung entgegen, sondern nur dann, wenn sie auch tatsächlich herkunftshinweisend wirken und so dem Verbraucher die betriebliche Herkunft vor Augen führen (vgl. BGH GRUR 2024, 139 Rn. 44 - V.).

    Angesprochen ist jeweils der Endverbraucher, darunter das junge und urbane Käuferpublikum (vgl. die vom Bundesgerichtshof insoweit gebilligten Erwägungen der Vorinstanz in BGH GRUR 2024, 139 Rn. 32 - V.).

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 15/22

    KERRYGOLD - Unlautere Nachahmung der Bezeichnung "KERRYGOLD" durch Verwendung der …

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2024 - 6 U 155/23
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2023, 736 Rn. 25 = WRP 2023, 699 - W. sowie BGH GRUR 2024, 139 Rn. 11 - V.).

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in "W." klargestellt, dass auch insoweit eine umfassende Gesamtabwägung aller Umstände vorzunehmen ist und eine Herkunftstäuschung auch bei unterschiedlichen Produkt- und Herstellerbezeichnungen nicht ausgeschlossen ist (vgl. BGH GRUR 2023, 736 Rn. 50 - W., in ausdrücklicher Abgrenzung zu "PE.";… so bereits das Verständnis des Senats im Urteil vom 20.10.2023, 6 U 20/21, GRUR-RS 2023, 28647 Rn. 20 - W. II - rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.05.2024, I ZR 157/23).

    Ein maßgeblicher Aspekt bei der Prüfung, ob Produkte zu derselben oder einander nahestehenden Warenkategorie gehören, ist insbesondere, ob die in Rede stehenden Produkte denselben Zwecken dienen (BGH GRUR 2023, 736 Rn. 44 - W.).

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2024 - 6 U 155/23
    Ebenso betraf die Entscheidung "PE." eine mittelbare Herkunftstäuschung (vgl. BGH GRUR 2001, 443, 445).
  • OLG Köln, 20.10.2023 - 6 U 20/21

    Aktivlegitimation bezüglich Geltendmachung Wettbewerbsverstoß Herkunftstäuschung …

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2024 - 6 U 155/23
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in "W." klargestellt, dass auch insoweit eine umfassende Gesamtabwägung aller Umstände vorzunehmen ist und eine Herkunftstäuschung auch bei unterschiedlichen Produkt- und Herstellerbezeichnungen nicht ausgeschlossen ist (…vgl. BGH GRUR 2023, 736 Rn. 50 - W., in ausdrücklicher Abgrenzung zu "PE."; so bereits das Verständnis des Senats im Urteil vom 20.10.2023, 6 U 20/21, GRUR-RS 2023, 28647 Rn. 20 - W. II - rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.05.2024, I ZR 157/23).
  • OLG Hamburg, 31.08.2022 - 5 U 60/22

    Orangensaftflaschen, Grübchenflasche - Beurteilung der wettbewerblichen Eigenart …

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2024 - 6 U 155/23
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg, auf die die Klägerin sich als Beleg dafür beruft, dass bei größeren Preisunterschieden von einer eingehenderen Befassung auszugehen sei, betrifft zwei Fruchtsäfte, die sich im selben Preissegment bewegten, während "Billigsäfte" bereits für die Hälfte von deren Preis angeboten wurden (OLG Hamburg, Urteil vom 31.08.2022, 5 U 60/22, GRUR-RS 2022, 24304 Rn. 76 - Grübchenflasche).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 6 U 10/21

    Darlegungserfordernisse bei Klage gegen Diesel-Fahrzeughersteller wegen …

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Aufspielen der Motorsteuerungssoftware nicht Sache der Robert [...] GmbH, sondern des jeweiligen Herstellers selbst war und offenbleibt, die Dokumente sich gerade auch zu der hier verwendeten Steuerungsfunktion - zudem eindeutig - äußern (siehe Senat, Beschluss vom 23. November 2023 - 6 U 155/23, unveröffentlicht; OLG Celle…, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 7 U 67/23, juris Rn. 55).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 6 U 35/21

    Dieselskandal: Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den …

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Aufspielen der Motorsteuerungssoftware nicht Sache der Robert […] GmbH, sondern des jeweiligen Herstellers selbst war und offenbleibt, wobei die Dokumente sich auch gerade nicht zu der hier verwendeten Steuerungsfunktion - zudem eindeutig - äußern (siehe Senat, Beschluss vom 23. November 2023 - 6 U 155/23, unveröffentlicht; OLG Celle…, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 7 U 67/23, juris Rn. 55).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2024 - 6 U 158/21

    Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz C 200 CDI mit einem …

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Aufspielen der Motorsteuerungssoftware nicht Sache der Robert B[...] GmbH, sondern des jeweiligen Herstellers selbst war und offenbleibt, wobei die Dokumente sich auch gerade nicht zu der hier verwendeten Steuerung - zudem eindeutig - äußern (siehe Senat, Beschluss vom 23. November 2023 - 6 U 155/23, unveröffentlicht; OLG Celle…, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 7 U 67/23, juris Rn. 55).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.2024 - 6 U 213/21

    Anspruch des Käufers eines Gebrauchtwagens auf Schadensersatz wegen unzulässiger …

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Aufspielen der Motorsteuerungssoftware nicht Sache der [...] GmbH, sondern des jeweiligen Herstellers selbst war und offenbleibt, wobei die Dokumente sich auch gerade nicht zu der hier verwendeten Steuerungsfunktion - zudem eindeutig - äußern (siehe Senat, Beschluss vom 23. November 2023 - 6 U 155/23, unveröffentlicht; OLG Celle…, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 7 U 67/23, juris Rn. 55).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2024 - 6 U 48/21

    Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz V 250 d mit einem …

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Aufspielen der Motorsteuerungssoftware nicht Sache der Robert B[…] GmbH, sondern des jeweiligen Herstellers selbst war und offenbleibt, wobei die Dokumente sich auch gerade nicht zu der hier verwendeten Steuerung - zudem eindeutig - äußern (siehe Senat, Beschluss vom 23. November 2023 - 6 U 155/23, unveröffentlicht; OLG Celle…, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 7 U 67/23, juris Rn. 55).
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