Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.01.1999 - 6 U 157/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers bzgl. eines Stop-Schildes als unbedingtes Haltegebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 30.04.1998 - 15 O 43/98
- OLG Hamm, 14.01.1999 - 6 U 157/98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Zweibrücken, 12.07.1991 - 1 U 30/91
Macht der Wartepflichtige an einem Stoppschild nicht einmal den Versuch, seiner …
Auszug aus OLG Hamm, 14.01.1999 - 6 U 157/98
Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 16.02.1998 - 6 U 167/97; OLG Hamm, NZV 93, 480; OLG Nürnberg, r+s 97, 409; OLG Oldenburg, r+s 97, 324; OLG Zweibrücken, VersR 93, 218;… Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38, jeweils m.w.N.). - OLG Oldenburg, 13.11.1996 - 2 U 157/96
Grobe Fahrlässigkeit; Stoppschild; Überfahren; Schleudern; Kfz
Auszug aus OLG Hamm, 14.01.1999 - 6 U 157/98
Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 16.02.1998 - 6 U 167/97; OLG Hamm, NZV 93, 480; OLG Nürnberg, r+s 97, 409; OLG Oldenburg, r+s 97, 324; OLG Zweibrücken, VersR 93, 218;… Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38, jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 07.05.1993 - 20 U 341/92
Versicherungsrechtliche Ausgestaltung der Leistungsfreiheit eines …
Auszug aus OLG Hamm, 14.01.1999 - 6 U 157/98
Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 16.02.1998 - 6 U 167/97; OLG Hamm, NZV 93, 480; OLG Nürnberg, r+s 97, 409; OLG Oldenburg, r+s 97, 324; OLG Zweibrücken, VersR 93, 218;… Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38, jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 16.02.1998 - 6 U 167/97
Auszug aus OLG Hamm, 14.01.1999 - 6 U 157/98
Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 16.02.1998 - 6 U 167/97; OLG Hamm, NZV 93, 480; OLG Nürnberg, r+s 97, 409; OLG Oldenburg, r+s 97, 324; OLG Zweibrücken, VersR 93, 218;… Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38, jeweils m.w.N.).
- OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
Leistungsfreiheit einer Fahrzeugvollversicherung wegen grob fahrlässiger …
Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76;… Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38).
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Rechtsprechung
| SG Braunschweig, 13.11.2001 - S 6 U 157/98 |
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 13.11.2001 - S 6 U 157/98
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2003 - L 6 U 459/01
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