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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.04.2017 - 6 U 1780/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29605
OLG Dresden, 28.04.2017 - 6 U 1780/16 (https://dejure.org/2017,29605)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.04.2017 - 6 U 1780/16 (https://dejure.org/2017,29605)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. April 2017 - 6 U 1780/16 (https://dejure.org/2017,29605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Schmerzensgeldhöhe bei Arm- und Handbrüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines zu schnell und mit zu geringem Seitenabstand an einer liegen gebliebenen Arbeitsmaschine vorbei fahrenden Pkw mit einem Pannenhelfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erhöhtes Schmerzensgeld wegen verzögerter Schadensregulierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2017 - 6 U 1780/16
    Es gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes, der gebietet, die Höhe des dem Geschädigten zustehenden Schmerzensgeldes aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes zu bemessen (vgl. BGH, Urt. v. 20.01.2004, VI ZR 70/03, Rz. 7 - zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16

    Deliktische Haftung: Sturzunfall eines Fahrradfahrers über eine auf einem …

    Ein zögerliches oder kleinliches Regulierungsverhalten ist dann zu berücksichtigen, wenn es sich um ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten handelt (OLG Dresden, Urteil vom 28.04.2017 - 6 U 1780/16, Rn. 22; OLG München, Schlussurteil vom 21.03.2014 - 10 U 1750/13, NZV 2014, 577; offengelassen BGH…, Urteil vom 12.07.2005 - VI ZR 83/04, Rn. 41, juris).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 3 U 8/18

    Schadensersatzansprüche wegen der Beißattacke eines Hundes

    Bei den Bemessungsfaktoren stehen diejenigen Umstände im Vordergrund, die den Verletzten betreffen (Ausmaß, Schwere und Dauer der Verletzung und der Schmerzen, Behandlungsdauer, Verbleiben ggf. dauernder Behinderungen und Entstellungen, Lebensalter des Verletzten, Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit und des Erscheinungsbildes, etwaige besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten und eine unangemessene Erlebnisverarbeitung); aber auch Umstände aus der Sphäre des Schädigers können eine Rolle spielen (Grad dessen Verschuldens, ggf. dessen Lebensalter - Kind, Jugendlicher - oder wirtschaftliche Verhältnisse insbesondere bei Vorsatztaten - vgl. BGH r + s 2017, 101 - sowie eine ungebührliche Verzögerung der Schadensregulierung - KG NZV 2007, 301; OLG Dresden DAR 2017, 463; OLG Saarbrücken VersR 2017, 698; OLG München WM 1989, 1481).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 22 U 34/19

    Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung bei Dauerschäden

    Unvertretbare Hinauszögerung der Regulierung durch den Ersatzpflichtigen kann bei der Schmerzensgeldfestsetzung Berücksichtigung finden (OLG Hamm 15.2.2019 - 11 U 136/16 - OLG Dresden 28.4.17 - 6 U 1780/16 - OLG Hamm NZV 2003, 192; OLG Frankfurt 7.1.99 - 12 U 98/07 -, NJW 99, 2447; OLG Nürnberg 22.12.06 - 5 U 1921/06 - OLG Celle 20.1.10 - 14 U 126/09 - offen gelassen von BGH NJW 2006, 1271).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2021 - 22 U 181/20

    Verkehrsunfall: Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung (hier: taggenaue …

    Unvertretbare Hinauszögerung der Regulierung durch den Ersatzpflichtigen kann bei der Schmerzensgeldfestsetzung Berücksichtigung finden (OLG Hamm 15.2.2019 - 11 U 136/16 - OLG Dresden 28.4.17 - 6 U 1780/16 - OLG Hamm NZV 2003, 192; OLG Frankfurt 7.1.99 - 12 U 98/07 -, NJW 99, 2447; OLG Nürnberg 22.12.06 - 5 U 1921/06 - OLG Celle 20.1.10 - 14 U 126/09 - offen gelassen von BGH NJW 2006, 1271).
  • AG Darmstadt, 14.11.2017 - 309 C 77/15

    § 7 Abs.1 StVG, § 249 BGB, § 115 VVG

    Die Schwere der Beeinträchtigungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Funktionsbeeinträchtigungen bestimmt, sowie insbesondere etwaigen Dauerfolgen (OLG Dresden, Urteil vom 28.04.2017, 6 U 1780/16).
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