Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 02.05.1991 - 6 U 188/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 496
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 21.09.1993 - III R 76/88
Zugaben i. S. der ZugabeVO sind keine Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 …
Entsprechend diesen Grundsätzen beurteilt denn auch die Zivilrechtsprechung die Abgabe von Werbeartikeln in Apotheken als Zugaben (s. hierzu aus jüngerer Zeit die Urteile des OLG Hamm in NJW-RR 1992, 495, und des OLG Frankfurt vom 2. Mai 1991 6 U 188/90, NJW-RR 1992, 496). - VGH Hessen, 30.06.1999 - 25 LB 4297/98
Frist zur Abgabe des vollständig abgefassten und unterschriebenen Urteils des …
Zwischen der Haupt- und der Nebenware besteht daher der erforderliche innere Zweckzusammenhang (OLG Frankfurt, Urteil vom 2. Mai 1991 - 6 U 188/90 -, NJW-RR 1992, 496). - VGH Hessen, 30.06.1999 - 25 LB 4297/98Doublette Zwischen der Haupt- und der Nebenware besteht daher der erforderliche innere Zweckzusammenhang (OLG Frankfurt, Urteil vom 2. Mai 1991 - 6 U 188/90 -, NJW-RR 1992, 496).
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