Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.10.1993 - 6 U 198/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Arbeitnehmerhaftung - Verdienstausfall
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfallbedingter Berufswechsel; Geringhaltung des Schadens; Gleichwertige Stellung; Anrechnung von Abfindungszahlungen
Papierfundstellen
- VersR 1995, 669
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.02.1991 - VI ZR 149/90
Schadensersatz durch Übernahme von Umschulungskosten
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.1993 - 6 U 198/92
Im Rahmen der Schadensminderungspflicht war der Kl. aber auch dann, wenn er zunächst das gleiche Gehalt weiter erhalten hätte, nicht verpflichtet, eine nicht gleichwertige Stellung mit weniger Verantwortung, keinen Tantiemenzahlungen und keinen Verbesserungsmöglichkeiten zu akzeptieren (vgl. BGH VersR 1991, 596 für den Fall der Umschulung).
- OLG Düsseldorf, 17.11.2015 - 1 U 159/14
Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingter HWS-Distorsion I.-Grades
Auf den Ersatz seines Verdienstausfallschadens muss sich der Geschädigte, dem sein Arbeitgeber wegen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit gekündigt hat, eine im Kündigungsschutzprozess vereinbarte Abfindung grundsätzlich nicht anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 16.01.1990 - VI ZR 170/89; OLG Hamm, Urteil vom 07.10.1993 - 6 U 198/92 = NJW 1990, 1360; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2001 - 9 U 123/00). - OLG Nürnberg, 12.12.2008 - 5 U 953/04
Arzthaftung: Schadensersatzanspruch bei Änderung des Studienfachs wegen der …
Eine Arbeit, die mit deutlich weniger Verantwortung und Verdienstmöglichkeiten verbunden ist, muss der Verletzte grundsätzlich nicht übernehmen (OLG Hamm r+s 1994, 417; OLG Frankfurt, NZV 1991, 188). - OLG Hamm, 01.07.1999 - 6 U 182/98
Umfang des Schadensersatzes i.R.e. Verkehrsunfalls insbesondere i.R.e. …
Rn. 77 r + s 94, 417). - OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 6 U 101/95 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 61, 118, 121; BGH NJW 1984, 1688, 1689 = WM 1984, 221 ff; BGH WM 1991, 127, 130; BGH WM 1992, 770, 773 = NJW 1992, 1879; BGH WM 1992, 1935, 1937 = NJW 1993, 257; BGH WM 1993, 1457, 1458; BGH WM 1994, 149, 153 = NJW 1994, 512, 513), der der Senat - ebenfalls in ständiger Rechtsprechung - folgt (vgl. u.a. OLG Düsseldorf - Senat -, Urteil vom 24.06.1993 - 6 U 198/92 - OLG Düsseldorf - Senat -, Urteil vom 17.03.1994 - 6 U 283/92 - OLG Düsseldorf - Senat -, Urteil vom 19.01.1995 - 6 U 287/93 - OLG Düsseldorf - Senat -, Urteil vom 27.07.1995 - 6 U 12/95 - OLG Düsseldorf - Senat -, Urteil vom 28.11.1996 - 6 U 216/95 -), ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, dafür beweispflichtig, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte also dann den Rat oder den Hinweis nicht befolgt hätte.
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