Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 25.03.1999 - 6 U 200/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1999, 2055
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 05.10.2000 - 6 U 97/98
Irreführende Berufsbezeichnung "NL-Steuerberater in NL"
Das Gemeinschaftsrecht ist zudem nicht verletzt, wenn Beschränkungen, die sich aus dem Erfordernis einer bestimmten beruflichen Qualifikation ergeben, in Ansehung der Besonderheiten bestimmter Dienstleistungen durch zwingende Gründe des inländischen Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Inland tätigen Personen und Unternehmen gelten (vergl. EuGH NJW 1975, 1095 sowie Urteil des Senats vom 25.3.1999 - 6 U 200/98). - BFH, 20.10.1999 - V B 154/99
Beschwerde eines sog. "Belastingadviseur"
b) Im übrigen ist der Kläger, selbst wenn er in den Niederlanden als "Belastingadviseur" registriert worden sein sollte, damit in Deutschland nicht zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt (vgl. auch Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25. März 1999 6 U 200/98, Neue Wirtschafts-Briefe 37/1999, Fach 1, 284). - OLG München, 05.07.2001 - 29 U 2258/01
Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung "Steuerberater"
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