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| OLG Karlsruhe, 24.06.1998 - 6 U 265/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 17.10.1997 - 2 O 301/97
- OLG Karlsruhe, 24.06.1998 - 6 U 265/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 103
- afp 1998, 639
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
Recht am eigenen Bild: Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis bei …
Regelmäßig wird deshalb der Anspruch nur dann gewährt, wenn über die Persönlichkeit an ihrer Basis verfügt wird, also etwa bei schweren Eingriffen in die Intim- und die Privatsphäre oder bei unwahren Behauptungen von besonderem Gewicht für die Persönlichkeit oder bei gewichtiger Diffamierung in der Öffentlichkeit (Senat, NJW-RR 1999, 103, 104). - OLG Dresden, 23.04.2024 - 4 U 3/24
Einbeziehen des "Lizenzwerts" eines Betroffenen in die Bemessung der …
Wegen des erforderlichen Schweregrads der Beeinträchtigung wird der Anspruch allerdings nur dann gewährt, wenn über die Persönlichkeit an ihrer Basis verfügt wird, also etwa bei schweren Eingriffen in die Intim- und die Privatsphäre oder bei unwahren Behauptungen von besonderem Gewicht für die Persönlichkeit oder bei gewichtiger Diffamierung in der Öffentlichkeit (Senat, Urteil vom 17.10.2023 - 4 U 724/23 für die unbefugte Veröffentlichung eines Bildnisses; OLG Karlsruhe v. 24.06.1998 - 6 U 265/97 - jeweils nach juris; Senat…, Urteil vom 28.03.2023 - 4 U 944/22 juris Rz. 71). - OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23
1. An die Zubilligung eines Anspruchs auf eine Geldentschädigung wegen der …
Regelmäßig wird deshalb der Anspruch nur dann gewährt, wenn über die Persönlichkeit an ihrer Basis verfügt wird, also etwa bei schweren Eingriffen in die Intim- und die Privatsphäre oder bei unwahren Behauptungen von besonderem Gewicht für die Persönlichkeit oder bei gewichtiger Diffamierung in der Öffentlichkeit (OLG Karlsruhe v. 24.6.1998 - 6 U 265/97 - juris).
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