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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln | OLG Düsseldorf, 25.08.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.07.1994 - 6 U 266/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3307
OLG Köln, 29.07.1994 - 6 U 266/93 (https://dejure.org/1994,3307)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.07.1994 - 6 U 266/93 (https://dejure.org/1994,3307)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 1994 - 6 U 266/93 (https://dejure.org/1994,3307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Europäische Gemeinschaft; Handelsbeschränkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 601
  • GRUR 1994, 813
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 21.02.1992 - 6 U 183/91

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch Umpacken des mit …

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.1994 - 6 U 266/93
    Wie bereits in den Urteilen vom 19.7.1991 "Mexitil" (WRP 1993/259 f.) und vom 21.2.1992 "Sermion" (GRUR 1992/398 f.) näher ausgeführt, ist der Senat der Auffassung, daß bei einem verschreibungspflichtigem Arzneimittel - wie hier "O." - bei der Prüfung des § 15 WZG jedenfalls auch auf das Verständnis der Endverbraucher bezüglich der Arzneimittelpackungen abzustellen ist.

    Wie bereits in den Urteilen "Mexitil" vom 19.7.1991 (a.a.O.) und "Sermion" vom 21.2.1992 (a.a.O.) näher ausgeführt ist der Senat in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Valium Roche" (GRUR 1984/530 f.) der Meinung, daß es nach dem Wortlaut von Art. 36 S. 2 EWGV und den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in dem Urteil "Hoffmann-La-Roche/Centrafarm" (…a.a.O.) für das Vorliegen einer künstlichen Marktabschottung darauf ankommt, ob der Zeicheninhaber eine Marktabschottung bezweckt.

  • BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81

    Abschottung der Arzneimittel-Märkte zwischen den Mitgliedsstaaten durch …

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.1994 - 6 U 266/93
    Wie bereits in den Urteilen "Mexitil" vom 19.7.1991 (…a.a.O.) und "Sermion" vom 21.2.1992 (…a.a.O.) näher ausgeführt ist der Senat in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Valium Roche" (GRUR 1984/530 f.) der Meinung, daß es nach dem Wortlaut von Art. 36 S. 2 EWGV und den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in dem Urteil "Hoffmann-La-Roche/Centrafarm" (…a.a.O.) für das Vorliegen einer künstlichen Marktabschottung darauf ankommt, ob der Zeicheninhaber eine Marktabschottung bezweckt.
  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 65/92

    "Sermion II"; Markenrechtliche Zulässigkeit des Weitervertriebs von im Wege des …

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.1994 - 6 U 266/93
    Dies gilt auch dann, wenn bei der Prüfung, ob vorliegend von einer unzulässigen Neukennzeichnung auszugehen ist, in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in den Beschlüssen vom 27.1.1994 "kerlone" - I ZR 191/91 - (GRUR 1994/374 f.), "Mexitil" - I ZR 234/91 - (GRUR 1994/376 f.), "Sermion" - I ZR 65/92 (GRUR 1994/374 f.) "vorrangig auf den verordnenden Arzt und den Apotheker abzustellen ist, da diese bei der Rezeptierung und der Ausgabe des Medikaments sich Gedanken über den Hersteller zu machen haben".
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 234/91

    "Mexitil"; Zulässigkeit der Umverpackung und des Reimports von Arzneimitteln

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.1994 - 6 U 266/93
    Dies gilt auch dann, wenn bei der Prüfung, ob vorliegend von einer unzulässigen Neukennzeichnung auszugehen ist, in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in den Beschlüssen vom 27.1.1994 "kerlone" - I ZR 191/91 - (GRUR 1994/374 f.), "Mexitil" - I ZR 234/91 - (GRUR 1994/376 f.), "Sermion" - I ZR 65/92 (GRUR 1994/374 f.) "vorrangig auf den verordnenden Arzt und den Apotheker abzustellen ist, da diese bei der Rezeptierung und der Ausgabe des Medikaments sich Gedanken über den Hersteller zu machen haben".
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 191/91

    "Kerlone"; Zulässigkeit der Umverpackung und des Reimports von Arzneimitteln

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.1994 - 6 U 266/93
    Dies gilt auch dann, wenn bei der Prüfung, ob vorliegend von einer unzulässigen Neukennzeichnung auszugehen ist, in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in den Beschlüssen vom 27.1.1994 "kerlone" - I ZR 191/91 - (GRUR 1994/374 f.), "Mexitil" - I ZR 234/91 - (GRUR 1994/376 f.), "Sermion" - I ZR 65/92 (GRUR 1994/374 f.) "vorrangig auf den verordnenden Arzt und den Apotheker abzustellen ist, da diese bei der Rezeptierung und der Ausgabe des Medikaments sich Gedanken über den Hersteller zu machen haben".
  • OLG Köln, 20.01.1995 - 6 U 82/94

    Zulassungserfodernisse bei parallelimportierten Arzneimittel

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von der dem Vorlagebeschluß des Senats vom 29.7.1994 (GRUR 1994, 813 ff. - ,Orudis") zugrundeliegenden Problematik, wo - bei Vorliegen der objektiven Voraussetzungen einer Marktabschottung - dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt worden ist, ob, um eine künstliche Marktabschottung i.S.d. des Art. 36 S. 2 EWG-Vertrag annehmen zu können, darüber hinaus der Nachweis erforderlich ist, daß darüber hinaus eine objektiv marktabschottende Maßnahme subjektiv gerade mit dem Ziel eingesetzt werde, eine künstliche Abschottung der Märkte zu bewirken.
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Rechtsprechung
   OLG Köln - 6 U 266/93   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,6189
OLG Köln - 6 U 266/93 (https://dejure.org/9999,6189)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.08.1994 - 6 U 266/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,18688
OLG Düsseldorf, 25.08.1994 - 6 U 266/93 (https://dejure.org/1994,18688)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.1994 - 6 U 266/93 (https://dejure.org/1994,18688)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 1994 - 6 U 266/93 (https://dejure.org/1994,18688)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 369
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 26.10.2023 - 3 MK 2/21

    Musterfeststellungsklage wegen Kündbarkeit von Parship-Mitgliedschaften

    Solche besonderen Gründe können sich insbesondere daraus ergeben, dass durch die angegriffene Bestimmung eine erhebliche finanzielle Belastung des Kunden besteht (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.1987 - VIII ZR 251/86, NJW 1987, 2012 betr. Wochenzeitungsabonnement; BGH, Urteil 04.12.1996 - XII ZR 193/95, NJW 1997, 739 betr. Fitnessstudiovertrag; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.1994 - 6 U 266/93, NJW-RR 1995, 369 betr.

    Eine finanzielle Belastung ist nämlich dann als erheblich anzusehen, wenn sie dem Volumen des ursprünglichen Vertrages entspricht oder dem nahe kommt (MüKo/Wurmnest, BGB, 6. Aufl. 2012, § 309 Nr. 9 Rn. 18, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.1994 - 6 U 266/93, NJW-RR 1995, 369).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 6 U 206/95

    Unwirksame Klauseln in AGB eines Mobilfunknetzbetreibers

    Vielmehr ist gerade im Rahmen einer Klage nach § 13 Abs. 2 AGBG auf die kundenfeindlichste Auslegung der Klausel abzustellen, um dem Verwender einer Formularbestimmung jede Möglichkeit zu nehmen, sich außerprozessual gegenüber seinen - häufig rechtsunkundigen - Vertragspartnern auf eine nach dem Wortlaut mögliche andere Auslegung zu berufen (BGH NJW 1984, 2161; NJW 1986, 46, 47; OLG Düsseldorf - Senat - NJW-RR 1995, 369, 370).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preiserhöhungsklausel für die Lieferung von …

    Das Abstellen auf die kundenfeindlichste Auslegung einer Klausel ist gerade im Rahmen einer Klage nach § 13 Abs. 2 AGBG tunlich, um dem Verwender einer Formularbestimmung jede Möglichkeit zu nehmen, sich außerprozessual gegenüber seinen - häufig rechtsunkundigen - Vertragspartnern auf eine nach dem Wortlaut mögliche andere Auslegung zu berufen (BGH NJW 1984, 2161 ; NJW 1986, 46, 47; OLG Düsseldorf - Senat - NJW-RR 1995, 369, 370).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.1995 - 6 U 206/95

    Ungültige AGB-Klauseln in Mobilfunkverträgen OLG Düsseldorf

    Vielmehr ist gerade im Rahmen einer Klage nach § 13 Abs. 2 AGBG auf die kundenfeindlichste Auslegung der Klausel abzustellen, um dem Verwender einer Formularbestimmung jede Möglichkeit zu nehmen, sich außerprozessual gegenüber seinen - häufig rechtsunkundigen - Vertragspartnern auf eine nach dem Wortlaut mögliche andere Auslegung zu berufen (BGH NJW 1984, 2161; NJW 1986, 46, 47; OLG Düsseldorf - Senat - NJW-RR 1995, 369, 370).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.1998 - 6 U 283/95

    Auch im Gedächtnis gespeicherte Vertragsklauseln können AGB sein!

    Dies folgt aus dem Grundsatz, daß sowohl im Verbandsprozeß (BGH, NJW 1984, 2161; NJW 1986, 46, 47; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 369, 370) als auch im Individualprozeß - im letzteren Fall dann, wenn die kundenfeindlichste Auslegung zur Unwirksamkeit der Klausel führt - (vgl. BGH, NJW 1992, 1099;… Palandt/Heinrichs, § 5 AGBG Rdn. 9, m. w. Nachw.) auf die kundenfeindlichste Auslegung der Klausel abzustellen ist, um dem Verwender einer Formularbestimmung jede Möglichkeit zu nehmen, sich außerprozessual gegenüber seinen - häufig rechtsunkundigen - Vertragspartnern auf eine nach dem Wortlaut mögliche andere Auslegung zu berufen.
  • AG Neuss, 09.05.2014 - 84 C 2066/13
    Vgl. zum Ganzen Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.08.1994, Az. 6 U 266/93, NJW-RR 1995, 369 f.
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