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| OLG Frankfurt, 28.07.2009 - 6 U 29/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.01.2009 - 3 O 411/08
- OLG Frankfurt, 28.07.2009 - 6 U 29/09
- OLG Frankfurt, 28.07.2009 - 6 U 29/09 Anmerkung: Die Berufung wurde zurückgenommen
Papierfundstellen
- MMR 2010, 699
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 6 U 132/01
Löschung von Domain-Namen: Markenrechtliche Prüfungspflicht der Vergabestelle …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2009 - 6 U 29/09
Rn. 3 Diese Grundsätze, denen der Senat weiterhin folgt (vgl. auch OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 143 - viagratip.de;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Auflage, §-14 Rn 208), sind bei Verletzungen des Rechts an geschäftlichen Bezeichnungen und des Namensrechts in gleicher Weise anzuwenden, da die Gründe, die zu der engen Beschränkung der Prüfungspflichten der Beklagten führen, hier in gleicher Weise gelten.
- OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 16 U 239/09
Regierung-oberbayern.de - Störerhaftung der DENIC
Diese Grundsätze sind zwar nach einem Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 28. Juli 2009 (Az. 6 U 29/09) auch bei Verletzungen des Rechts an geschäftlichen Bezeichnungen und des Namensrechts in gleicher Weise anzuwenden. - OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 30/10
Namensrechts- bzw. Kennzeichenrechtsverletzung: Zulässigkeit der Registrierung …
Diese Grundsätze sind bei Verletzungen des Rechts an geschäftlichen Bezeichnungen und des Namensrechts in gleicher Weise anzuwenden, da die Gründe, die zu der engen Beschränkung der Prüfungspflichten der Verfügungsbeklagten führen, hier gleichermaßen gelten (ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.7.2009 - 6 U 29/09, MMR 2010, 699).
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