Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 01.11.2018 - 6 U 32/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- autokaufrecht.info
Unfallschaden eines Gebrauchtwagens als nur geringfügiger Mangel
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- RA Kotz
Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf bei Unfallvorschaden
- minderwert.de
Keine Offenbarungspflicht bei Wertminderung unterhalb 1,19% Kaufpreises
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kfz wegen eines Unfallschadens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kfz wegen eines Unfallschadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gebrauchtwagen mit Unfallvorschäden: Rücktrittsrecht?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug wegen Unfallschadens
- vogel.de (Kurzinformation)
GW-Verkauf: Käufer kann bei Unerheblichkeit des Mangels nicht zurücktreten - Minderwert von lediglich 400 Euro festgestellt
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 07.04.2016 - 2 O 389/14
- OLG Brandenburg, 01.11.2018 - 6 U 32/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.11.2018 - 6 U 32/16
Denn wer sich, wie die Beklagte, im Rahmen von Verkaufsverhandlungen für eine Aussage ausdrücklich auf eine bestimmte Quelle bezieht, bringt damit hinreichend deutlich zum Ausdruck, woher er die Angabe entnommen hat und dass es sich dabei nicht um eigenes Wissen handelt (BGH, Urt. v. 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn 12f.; zit. nach juris).Der Begriff des Bagatellschadens ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sehr eng zu ziehen: Als Bagatellschäden gelten nur ganz geringfügig, äußere (Lack)Schäden, nicht dagegen andere (Blech)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war; ob das Fahrzeug (fachgerecht) repariert worden ist, ist ebenfalls nicht von Bedeutung (BGH, Urt. v. 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn 12f.;… Urt. v. 10.10.2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53 Rn 20; jew. zit. nach juris;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl. 2017 Rn 3154).
Nicht jeder Unfallvorschaden, der bei der Bagatellprüfung nach Maßgabe der strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Sachmangel zu bewerten ist, stellt ohne weiteres auch eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne des §§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB dar (BGH, Urt. v. 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn 22f.).
Der Minderwert entspricht damit 1, 19 % des Kaufpreises und vermag für sich genommen eine mehr als unerhebliche Pflichtverletzung seitens der Beklagten nicht zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn 22f.;… Urt. v. 14.09.2005 -VIII ZR 363/04, WM 2005, 2293).
- BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 80/14
Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.11.2018 - 6 U 32/16
Bieten sich ihm dabei Anhaltspunkte, die für ihn einen konkreten Verdacht auf Mängel begründen, kann er zu einer weiteren Überprüfung des Fahrzeugs gehalten sein (BGH, Urt. v. 15.04.2015 - VIII ZR 80/14, NJW 2015, 1669). - BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13
Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.11.2018 - 6 U 32/16
Deshalb ist in einem Fall, wie dem vorliegenden, in dem der Käufer wegen eines einen Bagatellschaden übersteigenden Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt, eine weitere Prüfung anhand einer umfassenden Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, in die bei einem nicht behebbaren Mangel, wie hier, die von diesem ausgehende fortdauernde Beeinträchtigung aber auch die Schwere des Verschuldens des Schuldners einzustellen sind (…BGH, Urt. v. 06.02.2013 - VIII ZR 347/11, NJW 2013, 1365, Rn 16; BGHZ 201, 290).
- BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06
Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.11.2018 - 6 U 32/16
Der Begriff des Bagatellschadens ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sehr eng zu ziehen: Als Bagatellschäden gelten nur ganz geringfügig, äußere (Lack)Schäden, nicht dagegen andere (Blech)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war; ob das Fahrzeug (fachgerecht) repariert worden ist, ist ebenfalls nicht von Bedeutung (…BGH, Urt. v. 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn 12f.; Urt. v. 10.10.2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53 Rn 20; jew. zit. nach juris;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl. 2017 Rn 3154). - BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11
Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.11.2018 - 6 U 32/16
Deshalb ist in einem Fall, wie dem vorliegenden, in dem der Käufer wegen eines einen Bagatellschaden übersteigenden Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt, eine weitere Prüfung anhand einer umfassenden Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, in die bei einem nicht behebbaren Mangel, wie hier, die von diesem ausgehende fortdauernde Beeinträchtigung aber auch die Schwere des Verschuldens des Schuldners einzustellen sind (BGH, Urt. v. 06.02.2013 - VIII ZR 347/11, NJW 2013, 1365, Rn 16; BGHZ 201, 290). - BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04
Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.11.2018 - 6 U 32/16
Der Minderwert entspricht damit 1, 19 % des Kaufpreises und vermag für sich genommen eine mehr als unerhebliche Pflichtverletzung seitens der Beklagten nicht zu begründen (…vgl. BGH, Urt. v. 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn 22f.; Urt. v. 14.09.2005 -VIII ZR 363/04, WM 2005, 2293).
- OLG Schleswig, 20.10.2020 - 7 U 251/19
Lieferung eines Vorführwagens mit Transportschaden
Der Mangel, ein Unfallwagen zu sein, wirkt sich bei einem fachmännisch reparierten Fahrzeug allein in einem merkantilen Minderwert aus (ebenso OLG Brandenburg, Urt . v. 01.11.2018 - 6 U 32/16, BeckRS 2018, 38734 Rn .Die fortdauernde Beeinträchtigung durch den Sachmangel, der in der Eigenschaft als Unfallwagen liegt, besteht bei einem fachmännisch reparierten Fahrzeug allein in einem merkantilen Minderwert (vgl. OLG Brandenburg, Urt . v. 01.11.2018 - 6 U 32/16, BeckRS 2018, 38734 Rn .
- LG Bonn, 16.02.2024 - 19 O 165/23 Rn. 60 Nicht jeder Unfallvorschaden, der bei der Bagatellprüfung nach Maßgabe der strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Sachmangel zu bewerten ist, stellt ohne weiteres auch eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne des §§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB dar (BGH, Urteil vom 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517; OLG Brandenburg, Urteil vom 01.11.2018 - 6 U 32/16, beck-online).
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - psychische Gesundheitsstörung - haftungsbegründende Kausalität - keine relevante Vorerkrankung - posttraumatischen Belastungsstörung - ICD-10 F 43.1 - Verschlechterung - fehlerhafte bzw fehlende Behandlung - Frustration ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 08.03.2016 - S 8 U 147/14
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass jeder in dem Zustand geschützt ist, in dem er sich befindet (…vgl. BSG, 9.5.2006, B 2 U 1/05 R, Rn. 17; BSG, 30.1.2007, B 2 U 8/06 R, Rn. 37; eingehend Becker, SGb 2012, 696).Rn. 76 Maßgeblich ist, ob die von der Beklagten behauptete Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSG, 30.1.2007, B 2 U 8/06 R, juris, Rn. 20).
- BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16
Rn. 54 Voraussetzung für die Feststellung jeder Erkrankung als Folge eines Arbeitsunfalles ist, dass die Erkrankung im Sinne des Vollbeweises nachgewiesen ist (vgl. BSG, 27.6.2006, B 2 U 5/05 B, SozR 4- 5671 § 6 Nr. 2).Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (siehe hierzu BSG, 27.6.2006, B 2 U 5/05 B, SozR 4- 5671 § 6 Nr. 2).
- BSG, 13.09.2005 - B 2 U 5/05 B
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16
Rn. 54 Voraussetzung für die Feststellung jeder Erkrankung als Folge eines Arbeitsunfalles ist, dass die Erkrankung im Sinne des Vollbeweises nachgewiesen ist (vgl. BSG, 27.6.2006, B 2 U 5/05 B, SozR 4- 5671 § 6 Nr. 2).Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (siehe hierzu BSG, 27.6.2006, B 2 U 5/05 B, SozR 4- 5671 § 6 Nr. 2).
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R
Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16
Rn. 83 Die von Dr. B. angedeutete "Flucht in die Krankheit" ist angesichts der Krankheitsentwicklung nicht nachvollziehbar (dazu allgemein BSG, 9.5.2006, B 2 U 26/04 R, juris, Rn. 40). - BSG, 05.08.1993 - 2 RU 34/92
Gewährung von Verletztenrente infolge eines erlittenen Arbeitsunfalls - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16
Dies liegt aber innerhalb des Risikobereichs der gesetzlichen Unfallversicherung; die Wesentlichkeit des Arbeitsunfalles wird so nicht unterbrochen (vgl. zu Behandlungsfehlern BSG, 5.8.1993, 2 RU 34/92, juris, Rn. 18; Sandbiller/Ulrich, SGb 2012, 339, 352). - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass jeder in dem Zustand geschützt ist, in dem er sich befindet (vgl. BSG, 9.5.2006, B 2 U 1/05 R, Rn. 17;… BSG, 30.1.2007, B 2 U 8/06 R, Rn. 37; eingehend Becker, SGb 2012, 696). - BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16
Ist die Krankheitsanlage von überragender Bedeutung, so ist die versicherte naturwissenschaftliche Ursache nicht als wesentlich anzusehen und scheidet als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts aus; sie ist dann bloß eine so genannte Gelegenheitsursache (zu allem BSG, 12.4.2005, B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, Rn. 16). - BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16
Rn. 75 Allerdings ist keine Feststellung solcher Vorschäden oder einer entsprechenden Krankheitsanlage zwingend (BSG, 17.12.2015, B 2 U 8/14 R, Rn. 21); dies ändert nichts daran, dass ein wahrscheinlicher ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und der Erkrankung der Klägerin zur Überzeugung des Senats feststehen muss. - BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16
Rn. 73 Für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge genügt der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit (BSG, 31.1.2012, B 2 U 2/11 R, juris, Rn. 17;… vgl. BSG, 2.4.2009, B 2 U 30/07 R, juris, Rn. 16 m.w.N.). - BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16
Rn. 73 Für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge genügt der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit (…BSG, 31.1.2012, B 2 U 2/11 R, juris, Rn. 17; vgl. BSG, 2.4.2009, B 2 U 30/07 R, juris, Rn. 16 m.w.N.). - BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R
Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen - …
- BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast …
- BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56
Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen …
- BSG, 01.02.1996 - 2 RU 10/95
Berücksichtigung einer Versteifung der rechten Schulter bei Entschädigung eines …
- BSG, 22.05.1959 - 5 RKn 51/58
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 6 U 32/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anwendung der Grundsätze zum Recht der Gleichnamigkeit bei kennzeichenrechtlicher Gleichgewichtslage (hier: Nutzung eines Firmenschlagwortes nach Beendigung der Zusammenarbeit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.02.2016 - 6 O 321/15
- OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 6 U 32/16
- BGH, 26.07.2018 - I ZR 162/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.03.2010 - I ZR 174/07
Peek & Cloppenburg
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 6 U 32/16
Dabei kann die kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage gleichermaßen durch die Nutzung einer neuen Marke wie durch die Nutzung eines neuen Unternehmenskennzeichens gestört werden (vgl. BGH I ZR 174/07, Urt. v. 31.03.2010 - Peek & Cloppenburg I - zu dem Fall der Benutzungsaufnahme eines Unternehmenskennzeichens als Internetadresse). - BGH, 14.04.2011 - I ZR 41/08
Peek & Cloppenburg II
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 6 U 32/16
Die Beklagte rügt insbesondere, die vom Landgericht zitierte Rechtsprechung (BGH, NJW-RR 2011, 1337 - Peek & Cloppenburg II) sei nicht einschlägig, da es dort um die unzulässige Anmeldung einer mit dem Unternehmenskennzeichen verwechselbaren Marke gegangen sei, hier jedoch um die Benutzung einer bestimmten Bezeichnung eines Unternehmens.
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