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| OLG Hamburg, 15.06.1987 - 6 U 33/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 832 Abs. 1 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufsichtspflichtverletzung; Pferde von Weide; Gestattung ohne weitere Belehrung
Papierfundstellen
- VersR 1988, 1241
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.1969 - VI ZR 222/67
Schadensersatzpflicht infolge Aufsichtspflichtverletzung - Haftung der …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.1987 - 6 U 33/87
Unter diesen Umständen kann der Bekl. nicht vorgeworfen werden, irgendwelche zumutbaren Maßnahmen unterlassen zu haben (vgl. BGH VersR 69, 523 = NJW 69, 2138 ..).
- BGH, 02.10.2019 - XII ZR 8/19
Inhaltskontrolle einer allgemeinen Geschäftsbedingung in einem sogenannten …
Rn. 14 cc) Demgegenüber neigen die Obergerichte dazu, auf einen Pferdepensionsvertrag die Vorschriften des Verwahrungsvertrags (§ 688 BGB) anzuwenden, wenn von dem Betreiber des Reitstalls nicht nur die Überlassung einer konkreten Pferdebox, sondern auch die Fürsorge und Obhut über das Pferd geschuldet ist (vgl. OLG Oldenburg MDR 2011, 473 f.; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 1558; OLG Schleswig OLGR 2000, 248; OLG Karlsruhe VersR 1994, 801; OLG Hamburg VersR 1988, 1241; vgl. auch OGH Wien Beschluss vom 25. Mai 2016 - 9 Ob 47/15z - veröffentlicht auf www.ris.bka.gv.at zu § 957 des österreichischen ABGB). - AG Eschweiler, 19.01.2021 - 25 C 134/19
Pferdeeinstellvertrag; AGB-Prüfung; Kündigungsfrist, anrechenbare Aufwendungen
Ein Teil der Obergerichte bejaht einen Verwahrungsvertrag, da Fütterung und Pflege für die Übernahme der Obhut sprächen (OLG Hamburg, Urteil vom 15.06.1987, 6 U 33/87, VersR 1988, 1241; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.1993, 12 U 232/93, VersR 1994, 801; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.06.2006, 13 U 138/05, NJW-RR 2006, 1558; OLG Oldenburg, Urteil vom 04.01.2011, 12 U 91/10, MDR 2011, 473). - OLG Frankfurt, 30.11.1998 - 13 U 126/97
Abgrenzung der Verantwortungsbereiche zwischen Reitstallbetreiber und Reitlehrer …
Rn. 4 Aufgrund eines solchen Verwahrvertrages ist der beklagte Verein lediglich verpflichtet, für die Unterbringung und Fütterung des Pferdes der Klägerin zu sorgen, wie dies auch in § 5 des Unterstellvertrages zum Ausdruck kommt (vgl. im übrigen hierzu das instruktive Urteil des 6. Zivilsenats des OLG Düsseldorf vom 15.06.1987, abgedruckt in VersR 1988, S. 1241).
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