Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.03.2012 - I-6 U 35/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit des Widerrufs eines Forward-Darlehensvertrages; Vereinbarung einer unechten Abschnittsfinanzierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 10 O 223/10
- OLG Düsseldorf, 15.03.2012 - I-6 U 35/11
- BGH - XI ZR 185/12 (anhängig)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96
Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2012 - 6 U 35/11
Diese Situation hätte derjenigen der sogenannten echten Abschnittsfinanzierung entsprochen, bei der zwar der Zweck der Darlehensinanspruchnahme mit dem Ende des Darlehensvertrages noch nicht erreicht ist, bei dem aber das Darlehen ohne weiteres zurückzuzahlen ist, der Darlehensnehmer sich um eine neue Anschlussfinanzierung bemühen muss und das Risiko des Zustandekommens eines solchen Vertrages allein trägt (BGH, Urt. v. 07.10.1997 - XI ZR 233/96). - BGH, 07.06.2011 - XI ZR 212/10
Eine unechte Abschnittsfinanzierung ist ein Darlehen mit "veränderlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2012 - 6 U 35/11
Rn. 20 a) Dabei handelt es sich um Kredite, bei denen dem Verbraucher ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht eingeräumt, die Zinsvereinbarung jedoch nicht für den gesamten Zeitraum, sondern zunächst nur für eine bestimmte Festzinsperiode getroffen wird, wobei das Darlehen zum Ende des Finanzierungsabschnitts nicht ohne weiteres fällig wird, sondern nur dann, wenn der Darlehensnehmer der vorgeschlagenen Änderung der Konditionen widerspricht (…ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 1. März 2011 - XI ZR 135/10, WM 2011, 656-659;… XI ZR 136/10, juris Rn. 18 und Urt. v. 7. Juni 2011 - XI ZR 212/10, juris Rn. 13). - BGH, 01.03.2011 - XI ZR 135/10
Verbraucherkredit: Unechte Abschnittsfinanzierung in Form der Verbindung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2012 - 6 U 35/11
Rn. 20 a) Dabei handelt es sich um Kredite, bei denen dem Verbraucher ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht eingeräumt, die Zinsvereinbarung jedoch nicht für den gesamten Zeitraum, sondern zunächst nur für eine bestimmte Festzinsperiode getroffen wird, wobei das Darlehen zum Ende des Finanzierungsabschnitts nicht ohne weiteres fällig wird, sondern nur dann, wenn der Darlehensnehmer der vorgeschlagenen Änderung der Konditionen widerspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 1. März 2011 - XI ZR 135/10, WM 2011, 656-659;… XI ZR 136/10, juris Rn. 18 …und Urt. v. 7. Juni 2011 - XI ZR 212/10, juris Rn. 13). - BGH, 01.03.2011 - XI ZR 136/10
Pflicht zur Angabe des Gesamtbetrags in Fällen der Vereinbarung einer so …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2012 - 6 U 35/11
Rn. 20 a) Dabei handelt es sich um Kredite, bei denen dem Verbraucher ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht eingeräumt, die Zinsvereinbarung jedoch nicht für den gesamten Zeitraum, sondern zunächst nur für eine bestimmte Festzinsperiode getroffen wird, wobei das Darlehen zum Ende des Finanzierungsabschnitts nicht ohne weiteres fällig wird, sondern nur dann, wenn der Darlehensnehmer der vorgeschlagenen Änderung der Konditionen widerspricht (…ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 1. März 2011 - XI ZR 135/10, WM 2011, 656-659; XI ZR 136/10, juris Rn. 18 …und Urt. v. 7. Juni 2011 - XI ZR 212/10, juris Rn. 13). - LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 10 O 223/10
Widerruf einer zwischen den Parteien geschlossenen Darlehensvereinbarung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2012 - 6 U 35/11
Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Dezember 2010 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 10 O 223/10 - wird zurückgewiesen.
- OLG Frankfurt, 23.03.2018 - 23 U 37/17
Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag: Zur Frage der Wesentlichkeit von …
Zwar wurde das Vorfälligkeitsentgelt der aktuellen Darlehensschuld zugerechnet und mitfinanziert; hierbei handelt es sich jedoch nicht um "neues" Kapital, da die Zinsschuld bereits im Ursprungsvertrag angelegt war (ähnlich auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2012 - I-6 U 35/11 -, juris). - LG Wiesbaden, 27.04.2017 - 3 O 83/16
Widerruf eines Darlehensvertrages
Auch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung für die verfrühte Änderung des Zinssatzes stellt insoweit das Weiterbestehen des ursprünglichen Darlehens nicht in Frage (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2012 6 U 35/11; BGH Beschluss vom 16.09.2014 XI ZR 185/12). - LG Bonn, 02.06.2017 - 3 O 519/16
Erteilung einer Löschungsbewilligung betreffend der grundpfandrechtlichen …
Ansonsten handelt es sich nicht um einen Neuabschluss eines Darlehensvertrages, sondern nur um die Fortsetzung und Konditionenänderung eines alten Darlehensvertrages (…BGH Urt. v. 28.05.2013 - XI ZR 6/12; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2012 - 6 U 35/11).
- LG Paderborn, 21.10.2015 - 4 O 178/15
Widerruf eines Darlehensvertrages
Wie lange dieses Nutzungsrecht bestehen sollte, musste in der Vertragsurkunde nicht festgehalten werden, zumal dies im Wesentlichen davon abhängig war, wann das Darlehen vollständig zurückgeführt sein würde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2012 - I-6 U 35/11 -, juris Rn 20). - LG Düsseldorf, 10.07.2015 - 8 O 226/14
Widerruf der Willenserklärung auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages
Mit dieser Vereinbarung hatte der Kläger ein neues Kapitaltilgungsrecht erhalten, nicht aber ein neues Kapitalnutzungsrecht (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2012 - I-6 U 35/11, 6 U 35/11 -, [Rn. 11], zitiert nach juris.). - LG Frankenthal, 05.07.2016 - 7 O 402/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf eines Darlehensvertrags; Widerrufsrecht bei …
Rn. 22 Wurde einem Darlehensnehmer durch eine Vereinbarung kein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt und handelt es sich um den Fall einer sogenannten unechten Abschnittsfinanzierung, d.h. um einen Kredit mit veränderlichen Bedingungen, da die Zinskonditionen und das Vertragsschicksal bei Abschluss des Kreditvertrages noch nicht für die gesamte Laufzeit feststehen, steht ihm bezüglich dieser Vereinbarung kein Widerrufsrecht zu (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2012, 6 U 35/11).
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 26.08.2014 - L 6 U 35/11 |
Verfahrensgang
- SG Dresden - S 5 U 317/06
- LSG Sachsen, 26.08.2014 - L 6 U 35/11
- BSG, 01.12.2014 - B 2 U 247/14 B
Wird zitiert von ...
- BSG, 01.12.2014 - B 2 U 247/14 B L 6 U 35/11 (Sächsisches LSG).
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