Rechtsprechung
| KG, 08.04.2005 - 6 U 5/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Berufung als unbegründet; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der mit der Berufung verfolgten Hauptsache; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Behandlung wegen Depression verschwiegen? - Berufsunfähigkeitsversicherung ficht Vertrag wegen arglistiger Täuschung an
- ra-buechner.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktritt und Anfechtung durch Volkswohlbund
Besprechungen u.ä.
- ra-buechner.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktritt und Anfechtung durch Volkswohlbund
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.12.2004 - 7 O 150/04
- KG, 08.04.2005 - 6 U 5/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1614
- VersR 2006, 1393
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93
Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände
Auszug aus KG, 08.04.2005 - 6 U 5/05
Zwar hat ein künftiger Versicherungsnehmer die einem Antragsformular gestellten Fragen nach Krankheiten, Störungen oder Beschwerden grundsätzlich erschöpfend zu beantworten, sofern es sich nicht um Gesundheitsbeeinträchtigungen handelt, die offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen (vgl. auch BGH VersR 1994, 711, 712 und BGH NJR-RR 2003, 1106, 1107), doch ist für die Beantwortung der Frage, ob der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit verletzt hat, entscheidend, welche Kenntnisse er bei der Beantwortung der Antragsfragen über vom Versicherer erfragte Gesundheitsumstände hatte (BGH VersR 1994, 712). - BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93
Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur …
Auszug aus KG, 08.04.2005 - 6 U 5/05
Rn. 4 Entgegen der unter Berufung auf die Entscheidung der in VersR 1994, 1457ff, veröffentlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs von der Beklagten vertretenen Auffassung war der Kläger auf die Gesundheitsfrage 2. nicht verpflichtet, die in den Jahren 1995 und 1996 erfolgte Behandlung durch Dr. V. der Beklagten mitzuteilen.
- OLG Düsseldorf, 10.03.2017 - 4 U 191/15
Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen unrichtiger Beantwortung der …
Rn. 70 Der Senat kann feststellen, dass der Streitverkündete mit dem Verschweigen der Erkrankungen und Behandlungen des Klägers willentlich und wissentlich auf die Vertragsabschlussbereitschaft der Beklagten einwirken wollte und sich dabei bewusst war, dass die Beklagte möglicherweise den Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen würde, wenn er die Wahrheit in dem Versicherungsantrag eintragen würde (…vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 113/89, NJW-RR 1991, 411 (412);… Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01 - 39 -, VersR 2003, 890 (891); OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 463; KG, NJW-RR 2005, 1614 (1615); KG, NJW-RR 2005, 1616 (1617)). - OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 U 272/08
BU-Zusatzversicherung - Nichtangabe Pollenallergie im Antrag
Denn die Beklagte hat nicht, wie ihr obliegt, bewiesen, dass der Kläger mit dem Verschweigen dieser gefahrerheblichen Umstände willentlich und wissentlich auf ihre Vertragsabschlussbereitschaft einwirken wollte und sich dabei bewusst war, dass die Beklagte möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen würde, wenn er die Wahrheit sagen würde (…vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 113/89, NJW-RR 1991, 411 (412);… Senat, Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01 - 39 -, VersR 2003, 890 (891); OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 463; KG, NJW-RR 2005, 1614 (1615); KG, NJW-RR 2005, 1616 (1617)).
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