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Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 20.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 22.09.2010 - 6 U 61/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23748
OLG Dresden, 22.09.2010 - 6 U 61/05 (https://dejure.org/2010,23748)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.09.2010 - 6 U 61/05 (https://dejure.org/2010,23748)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. September 2010 - 6 U 61/05 (https://dejure.org/2010,23748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anscheinsvollmacht des bauleitenden Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer bestellen lässt, muss auch bezahlen: Wann hat der Architekt (Anscheins-)Vollmacht? (IBR 2012, 130)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 22.09.2010 - 6 U 61/05
    Der Senat verkennt nicht, dass Abschlagszahlungen oder Prüfung und Abzeichnung der Schlussrechnung keine Schuldanerkenntnisse begründen oder eine Beweislastumkehr erfordern (vgl. BGH vom 14.10.2004, BauR 2005, 94 und BGH BauR 2007, 700).

    Der Senat verkennt nicht, dass Abschlagszahlungen oder Prüfung und Abzeichnung der Schlussrechnung keine Schuldanerkenntnisse begründen oder eine Beweislastumkehr erfordern (vgl. BGH vom 14.10.2004, BauR 2005, 94 und BGH BauR 2007, 700).

  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen …

    Auszug aus OLG Dresden, 22.09.2010 - 6 U 61/05
    Allerdings ist jedoch eine Duldungsvollmacht anzunehmen, wenn es der Vertretene wissentlich geschehen lässt, dass der Architekt für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter handelnde bevollmächtigt ist (vgl. BGH vom 09.11.1989, VII ZR 200/88, zitiert nach juris) oder eine Anscheinsvollmacht, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und wenn ferner der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln seines Vertreters (vgl. BGH vom 05.03.1998, III ZR 183/96, zitiert nach juris).

    Allerdings ist jedoch eine Duldungsvollmacht anzunehmen, wenn es der Vertretene wissentlich geschehen lässt, dass der Architekt für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter handelnde bevollmächtigt ist (vgl. BGH vom 09.11.1989, VII ZR 200/88, zitiert nach juris) oder eine Anscheinsvollmacht, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und wenn ferner der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln seines Vertreters (vgl. BGH vom 05.03.1998, III ZR 183/96, zitiert nach juris).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von …

    Auszug aus OLG Dresden, 22.09.2010 - 6 U 61/05
    Der Senat kann offen lassen, ob diese Klausel der ZAV als AGB unwirksam ist (vgl. BGH vom 27.11.2003, VII ZR 53/03, zitiert nach juris).

    Der Senat kann offen lassen, ob diese Klausel der ZAV als AGB unwirksam ist (vgl. BGH vom 27.11.2003, VII ZR 53/03, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 11/04

    Ablösung des formularmäßig vereinbarten Sicherheitseinbehalts durch Einzahlung …

    Auszug aus OLG Dresden, 22.09.2010 - 6 U 61/05
    Unabhängig davon, ob eine derartige Klausel unwirksam wäre (vgl. BGH vom 16.05.2002, VII ZR 494/00, zitiert nach juris), wäre jedenfalls durch eine derartige Vereinbarung die Verpflichtung des Auftraggebers zur Einzahlung auf ein Sperrkonto nicht ausgeschlossen (vgl. BGH vom 10.11.2005, VII ZR 11/04, zitiert nach juris).

    Unabhängig davon, ob eine derartige Klausel unwirksam wäre (vgl. BGH vom 16.05.2002, VII ZR 494/00, zitiert nach juris), wäre jedenfalls durch eine derartige Vereinbarung die Verpflichtung des Auftraggebers zur Einzahlung auf ein Sperrkonto nicht ausgeschlossen (vgl. BGH vom 10.11.2005, VII ZR 11/04, zitiert nach juris).

  • BGH, 14.10.2004 - VII ZR 190/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Limitierung der Auftragssumme beim …

    Auszug aus OLG Dresden, 22.09.2010 - 6 U 61/05
    Der Senat verkennt nicht, dass Abschlagszahlungen oder Prüfung und Abzeichnung der Schlussrechnung keine Schuldanerkenntnisse begründen oder eine Beweislastumkehr erfordern (vgl. BGH vom 14.10.2004, BauR 2005, 94 und BGH BauR 2007, 700).

    Der Senat verkennt nicht, dass Abschlagszahlungen oder Prüfung und Abzeichnung der Schlussrechnung keine Schuldanerkenntnisse begründen oder eine Beweislastumkehr erfordern (vgl. BGH vom 14.10.2004, BauR 2005, 94 und BGH BauR 2007, 700).

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 494/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch …

    Auszug aus OLG Dresden, 22.09.2010 - 6 U 61/05
    Unabhängig davon, ob eine derartige Klausel unwirksam wäre (vgl. BGH vom 16.05.2002, VII ZR 494/00, zitiert nach juris), wäre jedenfalls durch eine derartige Vereinbarung die Verpflichtung des Auftraggebers zur Einzahlung auf ein Sperrkonto nicht ausgeschlossen (vgl. BGH vom 10.11.2005, VII ZR 11/04, zitiert nach juris).

    Unabhängig davon, ob eine derartige Klausel unwirksam wäre (vgl. BGH vom 16.05.2002, VII ZR 494/00, zitiert nach juris), wäre jedenfalls durch eine derartige Vereinbarung die Verpflichtung des Auftraggebers zur Einzahlung auf ein Sperrkonto nicht ausgeschlossen (vgl. BGH vom 10.11.2005, VII ZR 11/04, zitiert nach juris).

  • BGH, 09.11.1989 - VII ZR 200/88

    Einziehung von Zahlungen einer Arge über ein eigenes Geschäftskonto eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 22.09.2010 - 6 U 61/05
    Allerdings ist jedoch eine Duldungsvollmacht anzunehmen, wenn es der Vertretene wissentlich geschehen lässt, dass der Architekt für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter handelnde bevollmächtigt ist (vgl. BGH vom 09.11.1989, VII ZR 200/88, zitiert nach juris) oder eine Anscheinsvollmacht, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und wenn ferner der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln seines Vertreters (vgl. BGH vom 05.03.1998, III ZR 183/96, zitiert nach juris).

    Allerdings ist jedoch eine Duldungsvollmacht anzunehmen, wenn es der Vertretene wissentlich geschehen lässt, dass der Architekt für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter handelnde bevollmächtigt ist (vgl. BGH vom 09.11.1989, VII ZR 200/88, zitiert nach juris) oder eine Anscheinsvollmacht, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und wenn ferner der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln seines Vertreters (vgl. BGH vom 05.03.1998, III ZR 183/96, zitiert nach juris).

  • OLG Dresden, 02.07.2014 - 1 U 1915/13

    Um ein größeres Bauprojekt muss sich der Auftraggeber selbst kümmern!

    Auf die zwischen den Parteien streitige Frage, ob hier die Voraussetzungen einer - auch vom Landgericht angenommenen - Anscheins- (dazu OLG Dresden, Urt. v. 22.09.2010, Az: 6 U 61/05;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.03.2020, Az: 8 U 43/09) bzw. Duldungsvollmacht (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.-, Az: 5 U 12//12;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.03.2020, a.a.O.; Rn 32 f.) vorliegen, kommt es angesichts der zu bejahenden stillschweigenden Auftragerteilung durch den Beklagten persönlich letztlich nicht mehr an.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 20.02.2006 - 6 U 61/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24270
OLG Bamberg, 20.02.2006 - 6 U 61/05 (https://dejure.org/2006,24270)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.02.2006 - 6 U 61/05 (https://dejure.org/2006,24270)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 6 U 61/05 (https://dejure.org/2006,24270)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Rücktritt bei geringfügigem Mangel

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Autokauf: Geringfügiger Mangel berechtigt nicht zum Vertragsrücktritt

Verfahrensgang

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