Rechtsprechung
| KG, 25.08.1998 - 6 U 7063/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Amforderungen an die medizinische Notwendigkeit alternativer Behandlungsmethoden; Notwendigkeit einer Heilbehandlung bei unheilbaren Krankheiten; Kostenerstattung für Regulationsthermographie, bioelektronische Systemdiagnostik, Bioresonanztherapie und Epikutantests; ...
Papierfundstellen
- VersR 2001, 178
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 24.03.2005 - 1 Q 35/04
Keine Beihilfe für Behandlung mittels Bioresonanztherapie
Denn es entsprach und entspricht übereinstimmender höchstrichterlicher bzw. obergerichtlicher Auffassung nicht nur in der verwaltungsgerichtlichen, sondern auch in der sozialgerichtlichen und zivilgerichtlichen Rechtsprechung, dass die hier streitige Bioresonanztherapie bzw. Bioresonanzdiagnostik nicht als eine wissenschaftlich erprobte und wirksame Methode einzustufen ist vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 28.10.1994 - 3 L 304/93 -, dokumentiert bei Juris, Leitsatz im ZBR 1995, 250; VGH B-Stadt, Urteil vom 10.7.1997 - 4 S 1980/95 -, dokumentiert bei Juris; Hessisches LSG, Urteil vom 31.5.2001 - L 14 KR 8/98 -, dokumentiert bei Juris - BSG, Beschluss vom 29.9.1998 - B 1 KR 36/97 B -, dokumentiert bei Juris, sowie Urteil vom 19.2.2003 - B 1 KR 18/01R -, NZS 2004, 99; KG Berlin, Urteil vom 25.8.1998 -6 U 7063/97 -, VersR 2001, 178; OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.2001 - 10 U 355/01 -, VersR 2002, 1367; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.2.2002 - 5 U 804/98 -, VersR 2002, 1015. - OLG Saarbrücken, 27.02.2002 - 5 U 804/98
Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs der Behandlungskosten einer …
Ein geringeres Beweismaß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 1996, 1226, 1229) zwar bei der Behandlung von (bislang) unheilbaren Krankheiten anzusetzen; dabei reicht es aus, wenn die Behandlung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit wirksam ist, was der Bundesgerichtshof dann bejaht, wenn die Behandlung mit nicht nur ganz geringen Erfolgsaussichten die Erreichung des Behandlungsziels als möglich erscheinen lässt (dazu auch KG, NversZ 1999, 424).
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