Rechtsprechung
| KG, 27.07.2018 - 6 U 8/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Bemessung des Invaliditätsgrades bei einer Achillessehnenruptur
- IWW
§ 2 Abs. 1 Buchst. b AUB 2008
AUB 2008
- versicherungsrechtsiegen.de
Unfallversicherung - Invaliditätsgrad Achillessehnenruptur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB § 2 Abs. 1 Buchst. b
Bemessung des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung bei dauerhaften Folgen einer Achillessehnenruptur - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 24 O 341/17
- KG, 27.07.2018 - 6 U 8/18
Papierfundstellen
- VersR 2019, 86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.12.2011 - IV ZR 34/11
Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung: Bemessung bei …
Auszug aus KG, 27.07.2018 - 6 U 8/18
Bei dauerhaften Folgen einer Achillessehnenruptur ist die Bemessung des Invaliditätsgrades wegen des anatomischen Sitzes der unfallbedingten Schädigung im unteren Bein nach der Rspr. des BGH (…Urteil vom 1.4.2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617-619, Rn. 14; Urteil vom 14.12.2011- IV ZR 34/11, VersR 2012, 351-354, Rn.10) grundsätzlich auf den Beinwert und nicht auf den Fußwert abzustellen.Die verletzungsbedingte Funktionsunfähigkeit oder Funktionsbeeinträchtigung eines rumpfferneren Körperteils ist von der unfallbedingten Schädigung des rumpfnäheren Körperteils umfasst, wie sich aus der Systematik der Gliedertaxe ergibt, die den Verlust von Gliedern nach der Rumpfferne bzw. -nähe bewertet (BGH, Urteil vom 14.12.2011- IV ZR 34/11, VersR 2012, 351-354, Rn.11 f.).
Schließlich hat es auch der BGH in dem Urteil vom 14.12.2011 a.a.O. Rn. 20 für richtig gehalten, auf die Funktionsunfähigkeit des rumpfferneren Körperteils abzustellen, wenn allein dies schon zu einem höheren Invaliditätsgrad führt als die Funktionsunfähigkeit des rumpfnäheren Körperteils.
- BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13
Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer …
Auszug aus KG, 27.07.2018 - 6 U 8/18
Bei dauerhaften Folgen einer Achillessehnenruptur ist die Bemessung des Invaliditätsgrades wegen des anatomischen Sitzes der unfallbedingten Schädigung im unteren Bein nach der Rspr. des BGH (Urteil vom 1.4.2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617-619, Rn. 14; Urteil vom 14.12.2011- IV ZR 34/11, VersR 2012, 351-354, Rn.10) grundsätzlich auf den Beinwert und nicht auf den Fußwert abzustellen.Rn. 9 1. Zwar ist dem Kläger darin zu folgen, dass nach der Rspr. des BGH bei der Anwendung der Gliedertaxe durchgängig allein auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung (BGH, Urteil vom 1.4.2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617-619, Rn. 14 bis 18) abzustellen ist.
- BGH, 27.09.2017 - IV ZR 511/15
Unfallversicherung: Bemessung des Invaliditätsgrades außerhalb der Gliedertaxe
Auszug aus KG, 27.07.2018 - 6 U 8/18
Da sich die Schädigung jedoch hauptsächlich auf die Funktion des Fußes und kaum auf das Bein auswirkt, kann diese Funktionsbeeinträchtigung zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.9.2017 - IV ZR 511/15, VersR 2018, 345) berücksichtigt werden; auf den Fußwert kann abgestellt werden, wenn der sich daraus ergebende Invaliditätsgrad denjenigen des Beinwertes übersteigt.Denn wie vom Landgericht im angegriffenen Urteil weiter zutreffend ausgeführt, können auch nach der oben zitierten Rspr. des BGH, von der auch das Landgericht ausgegangen ist, zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung die Wertungen der Gliedertaxe für die in ihrer Funktion beeinträchtigten Glieder oder Gliederteile herangezogen werden (so BGH, Beschluss vom 27.9.2017 - IV ZR 511/15, VersR 2018, 345).
- OLG Stuttgart, 08.08.2019 - 7 U 75/19
Rentenversicherungsvertrag: Unvollständigkeit der Verbraucherinformationen; …
Daher sind bei ihnen Angaben zum Rückkaufswert und dessen garantierter Höhe entbehrlich, da die Angaben nach Anl. D, Abschnitt I Nr. 2 b bis d zu § 10a VAG aF durch die Angaben zu Nr. 2e ersetzt werden (…Senatsurteil vom 9. Mai 2019 - 7 U 169/18 , juris Rn. 68 f.;… OLG Karlsruhe, Urteile vom 24. März 2016 - 12 U 141/15 , VersR 2016, 908 , juris Rn. 56 ;… vom 15. August 2017 - 12 U 97/17 , NJW-RR 2017, 1377 , juris Rn. 60 ; OLG Dresden…, Beschluss vom 19. April 2018 - 4 U 152/18, juris Rn. 5; KG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 6 U 8/18, juris Rn. 19). - LSG Baden-Württemberg, 19.11.2021 - L 12 U 4122/19 Im anschließenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht Heilbronn (SG) unter dem Aktenzeichen S 6 U 8/18 schlossen die Beteiligten auf Vorschlag des Gerichts zur Beendigung des Rechtsstreits einen Vergleich, in welchem sich die Beklagte verpflichtete, unter Aufhebung des Bescheids vom 22.09.2017 und des Widerspruchsbescheids vom 05.12.2017 durch Bescheid darüber zu befinden, ob das Ereignis vom 14.08.2017 ein Arbeitsunfall war.
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