Rechtsprechung
| SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- RA Kotz
Rodelbahnverletzung als Arbeitsunfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung i.R.e. Rodelfahrt während einer beruflichen Fortbildung dienenden Dienstreise bzw. Geschäftsreise als Arbeitsunfall; Anforderungen an das Kriterium des sachlichen Zusammenhangs für die Bejahung eines Arbeitsunfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Arbeitsunfall auf der Rodelbahn
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Verletzung auf Rodelbahn kein Arbeitsunfall
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Verletzung auf der Rodelbahn ist kein Arbeitsunfall
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verletzung auf der Rodelbahn ist kein Arbeitsunfall - Kein lückenloser Versicherungsschutz bei Fortbildungsveranstaltungen
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 4 U 114/09 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06
Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände bestätigt wird (Urteil des BSG - B 2 U 31/07 R - vom 18.11.2008, Rn. 11 m.w.N.). - BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher …
Auszug aus SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06
Vielmehr kommt es auch hier darauf an, ob die Betätigung, bei welcher der Unfall eintrat, eine rechtlich bedeutsame Beziehung zu der betrieblichen Tätigkeit aufweist, wobei der Versicherungsschutz auch dann entfällt, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht wesentlich beeinflussten, Belangen widmet (Urteil des BSG - B 2 U 13/07 R - vom 18.03.2008, Rn. 12 m.w.N.). - BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96
Anerkennung eines während einer Dienstreise erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall …
Auszug aus SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06
Auch ist eine irgendwie geartete Erwartungshaltung des Arbeitgebers hinsichtlich der Teilnahme an der reinen Freizeitbetätigung nicht geeignet, Versicherungsschutz zu begründen (Urteil des BSG - 2 RU 29/96 - vom 27.05.1997).
- BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75
Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes - …
Auszug aus SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06
Rn. 21 Selbst wenn eine entsprechende Veranstaltung von dem Arbeitgeber - ganz oder (wie der Kläger andeutet) wenigstens teilweise - organisiert und finanziert worden ist., ergibt sich hieraus nicht automatisch ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Urteil des BSG - 8 RU 148/75 - vom 22.06.1976). - BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84
Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Tödlicher …
Auszug aus SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06
Rn. 23 Ebenso unbeachtlich für die rechtliche Beurteilung ist das subjektive Gefühl des Klägers, "immer im Dienst" zu sein (Urteil des BSG - 2 RU 9/84 - vom 30.05.1985, Rn. 15). - BSG, 26.01.1983 - 9b/8 RU 38/81
Auszug aus SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06
Die verbreitete Gewohnheit, auch im privaten Teil einer Fortbildungsveranstaltung fachliche Gespräche mit den Fachkollegen zu führen, genügt für sich allein nicht, um ein solches Tun dem versicherungsrechtlich geschützten Dienstbereich zuzurechnen (Urteil des BSG - 9b/8 RU 38/81 - vom 26.01.1983, Rn. 10 m.w.N.). - BSG, 24.08.1976 - 8 RU 126/75
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Betreuung von Gästen - Wartezeit - …
Auszug aus SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06
Sofern private Interessen im Vordergrund gestanden haben und solche Gespräche nur "bei Gelegenheit" geführt worden sind, besteht kein Unfallversicherungsschutz (Urteil des BSG - 8 RU 126/75 - vom 24.08.1976, Rn. 17 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 26.06.2007 - 6 U 82/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 09.08.2006 - 4 O 487/04
- OLG Brandenburg, 26.06.2007 - 6 U 82/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei in Sicherungsverwaltung überführten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2007 - 6 U 82/06
Rn. 41 Dem steht die Entscheidung BGHZ 143, 9 nicht entgegen. - OLG Frankfurt, 12.02.2003 - 7 U 199/00
Deckungsklage gegen die Kfz-Kaskoversicherung: Entscheidung durch Urteil bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2007 - 6 U 82/06
Wer im Rahmen eines Verwaltervertrages ein Objekt verwaltet, kann nicht von einem vertragsfremden Dritten hierfür eine Vergütung und Aufwendungsersatz beanspruchen, auch wenn dieser vertragsfremde Dritte der Eigentümer ist (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 119).
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Rechtsprechung
| KG, 24.07.2007 - 6 U 82/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Berlin-Mitte, 18.03.2015 - 9 C 184/14
Steuergerät eines Automatikgetriebes als Verschleißteil
Aus den vorstehenden Gründen war auch den Angeboten des Klägers nach Vernehmung der von ihm benannten Zeugen beziehungsweise nach Einholung eines Sachverständigengutachtens hier nicht nachzugehen (vergleiche Bundesgerichtshof, NJW-RR 1995, 1340, 1341 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, am angegebenen Ort;… Greger, in Zöller, Zivilprozessordnung, 29. Auflage (2012), § 286, Randnummer 14 mit weiteren Nachweisen; sowie Bundesgerichtshof, NJW 2007, 372 mit weiteren Nachweisen; NJW-RR 2007, 466 f.; Kammergericht, Urteil vom 24. Juli 2007, Geschäftszeichen: 6 U 82/06, mit weiteren Nachweisen, in: ZfS 2008, 516; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28. April 2006, Geschäftszeichen: 9 U 157/05, in: VersR 2006, 1121; Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 01. Februar 2011, Geschäftszeichen: 9 U 125/10, in: NJW-RR 2011, 1179 ff.; Amtsgericht Mitte, Urteil vom 04. März 2015, Geschäftszeichen: 9 C.
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