Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 01.08.2019 - L 6 U 91/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Versicherungsschutz eines Schülers in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg zu einem Abschlussgespräch über ein bereits beendetes Praktikum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dresden, 12.04.2017 - S 5 U 331/14
- LSG Sachsen, 01.08.2019 - L 6 U 91/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer …
Auszug aus LSG Sachsen, 01.08.2019 - L 6 U 91/17
Eine Beschäftigung iS des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, entweder eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen, oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern sie nach den besonderen Umständen ihrer Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, sie treffe eine solche Pflicht, oder sie unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (vgl. BSG vom 15.5.2012 - B 2 U 8/11 R - BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 20, RdNr. 27 ff).Sie kann aber auch ohne Arbeitsverhältnis gegeben sein, wenn die Verletzte sich in ein fremdes Unternehmen eingliedert und ihre konkrete Handlung sich dem Weisungsrecht eines Unternehmers insbesondere in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Verrichtung unterordnet (vgl. BSG vom 15.5.2012 - B 2 U 8/11 R - BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 20, RdNr. 31 ff).
Denn sie soll nur gegen solche Gefahren begründet werden, denen der Beschäftigte wegen der Ausübung seiner Beschäftigung im fremden Gefahrenbereich, nicht aber aus eigenem Entschluss in Verfolgung nur eigener Belange ausgesetzt ist (vgl. für alles BSG, Urteil vom 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R - juris Rn. 53 f.) Zwar ist eine Beschäftigung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII für den Fall denkbar, dass jemand in der vertretbaren, aber objektiv irrigen Annahme handelt, dazu aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet zu sein.
Die Annahme dieser Pflicht ist vertretbar, wenn der Beschäftigte nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung (ex ante) und nach Treu und Glauben annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht (vgl. BSG, Urteil vom 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R - juris Rn. 57).
- BSG, 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Sachsen, 01.08.2019 - L 6 U 91/17
Arbeitsentgelt setzt das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses voraus, begründet ein solches aber nicht; maßgeblich ist vielmehr die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 23.04.2015, B 2 U 5/14 R - juris Rn. 16, 22).Dies setzt aber voraus, dass nach den besonderen Umständen der Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung der Kläger habe annehmen dürfen, ihn treffe eine solche Pflicht (vgl. BSG, Urteil vom 23.04.2015, B 2 U 5/14 R - juris Rdnr. 14 m.w.N.).
- BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
Auszug aus LSG Sachsen, 01.08.2019 - L 6 U 91/17
Entscheidend ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. BSG vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257).
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Sachsen, 01.08.2019 - L 6 U 91/17
Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis geführt hat und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten begründet hat (BSGE 96, 196). - BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg …
Auszug aus LSG Sachsen, 01.08.2019 - L 6 U 91/17
Die gegen den Bescheid der Beklagten vom 28.08.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.11.2014 erhobene Klage ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 07.09.2004, Az.: B 2 U 35/03 R und B 2 U 45/03 R) auf Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall gerichtet und daher als Feststellungsklage i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG auszulegen. - BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche …
Auszug aus LSG Sachsen, 01.08.2019 - L 6 U 91/17
Die gegen den Bescheid der Beklagten vom 28.08.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.11.2014 erhobene Klage ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 07.09.2004, Az.: B 2 U 35/03 R und B 2 U 45/03 R) auf Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall gerichtet und daher als Feststellungsklage i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG auszulegen. - BSG, 13.12.1984 - 2 RU 79/83
Hilfeleistung zur Behebung einer Autopanne auf dem Gebiet der Bundesrepublik …
- OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 85/18
Glücksspielrecht: Gebot der Trennung von Geldspielgeräten und Wettautomaten
Entgegen der Ansicht des Landgerichts gilt das sog. Trennungsgebot nach § 21 Abs. 2 GlüStV nicht für Gaststätten (vgl. bereits Senat, Urteil vom 7.6.2018 - 6 U 91/17; vgl. auch das nach Verkündung des vorliegenden Urteils ergangene Senatsurteil vom 13.06.2019, 6 U 141/18 ; ebenso OLG München, Urteil vom 31.1.2019 - 6 U 990/18). - OLG Frankfurt, 13.06.2019 - 6 U 141/18
Glücksspielrecht: Begriff des spielhallenähnlichen Betriebs; Gebot der Trennung …
Entgegen der Ansicht des Landgerichts gilt das sog. Trennungsgebot nach § 21 II GlüStV nicht für Gaststätten (vgl. bereits Senat, Urteil vom 7.6.2018 - 6 U 91/17; ebenso OLG München, Urteil vom 31.1.2019 - 6 U 990/18).
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