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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.09.1987 - 6 UE 265/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4679
VGH Hessen, 25.09.1987 - 6 UE 265/85 (https://dejure.org/1987,4679)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.09.1987 - 6 UE 265/85 (https://dejure.org/1987,4679)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. September 1987 - 6 UE 265/85 (https://dejure.org/1987,4679)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 25.04.1983 - VI N 5/82
    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.1987 - 6 UE 265/85
    Die Bildung eines Schulbezirks nach § 42 SchVG hat nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. April 1983 - VI N 5/82 -, NVwZ 1984, 116) durch Rechtssatz zu erfolgen.

    Daß die Rechtsverordnung vom 26. September 1978 (GVBl. I S. 535) wegen des Fehlens einer unter der Geltung des § 12 SchVG in der Neufassung vom 4. April 1978 (GVBI. I S. 232) unverzichtbaren Voraussetzung für die Einrichtung einer obligatorischen Förderstufe nichtig ist (Urteil des Senats vom 25. April 1983, a.a.O.), ist bei dieser Sachlage genausowenig von Bedeutung wie die Frage, ob wegen der Unwirksamkeit der Verordnung vom 26. September 1978 die noch aufgrund des § 9 SchVG in der Fassung vom 30. Mai 1969 (GVBl. I S. 88) erlassene Rechtsverordnung vom 15. Mai 1972 (GVBl. I S. 123) weitergalt, obwohl die Schulaufsichtsbereiche, auf die die Verordnung abstellt, mit der Eingliederung der Schulräte in die Behörden der Landräte und der Oberbürgermeister der betreffenden Gebiete nach Art. 6 § 1 des Eingliederungsgesetzes vom 14. Juli 1977 (GVBI. I S. 319) ihre Bedeutung verloren hatten.

  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 997

    Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten; …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.1987 - 6 UE 265/85
    Rn. 21 Der Bildungsgang wird in erster Linie durch das Bildungsziel im Sinne von Abschluß und durch den Bildungsinhalt im Sinne von Lehrstoff gekennzeichnet (Hess. Staatsgerichtshof, Beschluß vom 25. Juli 1984 - P.St. 997 -, Staatsanzeiger 1984 S. 1581).
  • VGH Hessen, 25.09.1987 - 6 UE 3042/86

    Schülerbeförderung zur "nächstgelegenen Schule"

    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.1987 - 6 UE 265/85
    Daß ein weiter von der Wohnung des Klägers entfernt gelegenes Gymnasium in Mainz kostengünstiger zu erreichen gewesen wäre als die Schule in Oppenheim, ist, wie der Senat heute in den Verfahren 6 UE 3042/86 u.a. entschieden hat, unerheblich.
  • VGH Hessen, 14.11.1973 - VI TG 49/73
    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.1987 - 6 UE 265/85
    Sie stellt sich vielmehr - wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. November 1973 - VI TG 49/73 - und 18. Juni 1974 - VI N 2/75 geäußert hat - wegen ihrer institutionell begründeten, wesensmäßigen Verschiedenheit gegenüber herkömmlichen weiterführenden Schulen als aliud dar.
  • VGH Hessen, 18.06.1975 - VI N 2/75
    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.1987 - 6 UE 265/85
    Sie stellt sich vielmehr - wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. November 1973 - VI TG 49/73 - und 18. Juni 1974 - VI N 2/75 geäußert hat - wegen ihrer institutionell begründeten, wesensmäßigen Verschiedenheit gegenüber herkömmlichen weiterführenden Schulen als aliud dar.
  • VG Frankfurt/Main, 30.03.1988 - V/VE 2828/87
    Die Förderstufe ist nicht auf einen bestimmten Bildungsabschluß ausgerichtet und daher nicht Bestandteil eines bestimmten Bildungsganges (Hess. VGH, Urt. v. 25.09.1987 - 6 UE 265/85 -).

    Auch der in der Förderstufe verfolgte Bildungsinhalt unterscheidet sich von dem weiterführender Schulen (Hess. VGH, Urt. v. 25.09.1987 - 6 UE 265/85 -).

    Gerade diese in § 7 Abs. 2 der Förderstufenverordnung zum Ausdruck kommende unterschiedliche Behandlung von Schülern, die gemäß § 12 Abs. 1 SchulVerwG durch den Besuch der Förderstufe gleichermaßen für den Besuch weiterführender Schulen geeignet sein sollen wie Schüler, die direkt diese Schulen besuchen, zeigt aber, daß der Gesetzgeber selbst von unteschiedlichen Leistungsanforderungen in der Unterrichtsgestaltung der Förderstufen und der Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen und damit von fehlender Gleichartigkeit ausgeht (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 25.09.1987 - 6 UE 265/85 -).

    Es soll sich nicht zu Lasten des Trägers der Schülerbeförderungskosten auswirken, wenn ein Schüler eine Schule außerhalb des Schulbezirks besucht, obwohl er gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 SchulpflichtG an sich die Förderstufe besuchen müßte (Hess. VGH, Urt. v. 25.09.1987 - 6 UE 265/85).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.1991 - 13 L 100/90

    Schülerbeförderungskosten; Schülertransportkosten; Ausbildung; Kostenerstattung

    Begriffsbestimmend für den eigenständigen Bildungsgang sind danach in erster Linie das Bildungsziel im Sinne von Abschluß und der Bildungsinhalt im Sinne von Lehrstoff (…Hess.StGH, Beschl. v. 25.07.1984, aaO; Hess.VGH, Urt. v. 25.09.1987 - 6 UE 265/85 -, SPE n.F. Schülerbeförderungskosten 670 Nr. 30;… VG Frankfurt, Urt. v. 30.03.1988 - V/VE 2828/87 -, SPE n.F., aaO, Nr. 33).

    Bereits die Feststellung, daß die Förderstufe etwas gegenüber herkömmlichen weiterführenden Schulen Verschiedenes, ein aliud, darstelle, reichte deshalb für die hessische Gesetzeslage aus, um den Erstattungsanspruch für die Schüler der 5. und 6. Klasse der privaten Ersatzschule zu begründen (vgl. HessVGH, Urt. v. 25.09.1987, aaO;… VG Frankfurt, Urt. v. 30.03.1988, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule; …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (…Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812;… Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94;… Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93

    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (…Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812;… Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94;… Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).
  • VGH Hessen, 01.02.1990 - 6 UE 2180/88

    Anspruch auf Errichtung einer Schule - schulformunabhängige (integrierte) …

    Aus den Entscheidungen des Senats vom 16.6.1975 -- VI OE 45/74 -- und vom 25.9.1987 -- 6 UE 265/85 -- ergebe sich, daß der durch den Besuch einer integrierten Gesamtschule oder einer Förderstufe vermittelte Bildungsweg nicht dem der herkömmlichen weiterführenden Schulen vergleichbar sei.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94

    Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (…Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812;… Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94;… Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).
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