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| VGH Hessen, 12.10.2005 - 6 UE 279/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 07.11.2002 - 3 E 1651/01
- VGH Hessen, 12.10.2005 - 6 UE 279/03
- BVerwG, 10.11.2005 - 7 C 15.05
- BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 03.08.2005 - 6 UE 1672/04
Zur Altlastenfeststellung nach Inkrafttreten des BBodSchG
Er verteidigt das erstinstanzliche Urteil und nimmt im Wesentlichen Bezug auf seine Ausführungen im Schriftsatz vom 26. September 2003 in dem Verfahren 6 UE 279/03 sowie auf seine Ausführungen in der Zulassungsantragserwiderung vom 3. Juni 2003 im vorliegenden Verfahren. - VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2130/08
Altlastensanierung: Sanierungsverantwortlicher, Garantenstellung bei Unterlassen …
Wie der 6. Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 3. August 2005 (Az. 6 UE 1672/04, ESVGH 56, 32 = NuR 2005, 787; vgl. auch Beschluss vom 12.10.2005 - Az. 6 UE 279/03 - BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05 -, BVerwGE 126, 1) festgestellt hat, wurde das - frühere - Hessische Altlastengesetz durch das Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes verdrängt, soweit für das Verfahren entgegenstehende bundesgesetzliche Vorschriften bestehen. - VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2131/08
Altlasten: Sanierungspflicht; Verantwortlichkeit durch Unterlassen bei …
Wie der 6. Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 3. August 2005 (Az. 6 UE 1672/04, ESVGH 56, 32 = NuR 2005, 787; vgl. auch Beschluss vom 12.10.2005 - Az. 6 UE 279/03 - BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05 -, BVerwGE 126, 1) festgestellt hat, wurde das - frühere - Hessische Altlastengesetz durch das Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes verdrängt, soweit für das Verfahren entgegenstehende bundesgesetzliche Vorschriften bestehen.
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