Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.05.1988 - 6 UE 3410/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2489
VGH Hessen, 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 (https://dejure.org/1988,2489)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 (https://dejure.org/1988,2489)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Mai 1988 - 6 UE 3410/86 (https://dejure.org/1988,2489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1988 - 6 UE 3410/86
    Ob in allen Fällen, in denen eine entsprechende Anwendung des § 22 Abs. 4 KWG in Betracht kommt und erfolgt, eine dem Demokratieprinzip entsprechende Repräsentation der Minderheit gewährleistet ist (vgl. zum Problem beispielsweise Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14.1.1986 - 2 BvE 14/83 und 4/84 - BVerfGE 70, 324 ), kann hier offen bleiben, weil die Ämter stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher von ihrer Funktion her nicht die Repräsentanz von Minderheiten sichern soll.
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1988 - 6 UE 3410/86
    Wenn der Gesetzgeber in Kenntnis der zur bundesrechtlichen Wahlprüfung ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 4, 370 ; zuletzt BVerfGE 40, 11 ), diese Formulierung gewählt hat, dann ist davon auszugehen, daß der Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens nach § 55 Abs. 6 HGO der gleiche sein soll wie nach dem Bundeswahlprüfungsrecht.
  • BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54

    Mandatsrelevanz

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1988 - 6 UE 3410/86
    Wenn der Gesetzgeber in Kenntnis der zur bundesrechtlichen Wahlprüfung ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 4, 370 ; zuletzt BVerfGE 40, 11 ), diese Formulierung gewählt hat, dann ist davon auszugehen, daß der Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens nach § 55 Abs. 6 HGO der gleiche sein soll wie nach dem Bundeswahlprüfungsrecht.
  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1313/06

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

    Die Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG ist mit Ausnahme des in § 55 Abs. 4 Satz 1 HGO geregelten Sonderfalles einer Besetzung von lediglich zwei Stellen in allen anderen Fällen, in denen mehr als zwei gleichartige, unbesoldete Stellen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind, also auch bei mittelbaren Wahlen anzuwenden (Hess. VGH…, Beschl. vom 08.07.1999 - 8 ZU 1935/99 -, HSGZ 1999, 432, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O. und Urt. vom 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 -, DVBl. 1989, 160; VG D-Stadt…, Urt. vom 20.06.2002, a.a.O.; VG Gießen…, Urt. vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 -, HSGZ 1999, 431).

    Nach der Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofes (Urt. vom 27.05.1988, a.a.O.) ist wegen der Unterschiede von Wahlen durch kommunale Vertretungskörperschaften gegenüber Wahlen zu diesen vor entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 4 KWG "zu prüfen, ob der jeweilige Tatbestand mit dem vergleichbar ist, den der Gesetzgeber nach Wortlaut, Funktion und Sinn dieser Bestimmung hat regeln wollen".

  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06

    Gültigkeit von Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen eines Kreistages bei …

    Rn. 43 Die Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG ist mit Ausnahme des in § 55 Abs. 4 Satz 1 HGO geregelten Sonderfalles einer Besetzung von lediglich zwei Stellen in allen anderen Fällen, in denen mehr als zwei gleichartige, unbesoldete Stellen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind, also auch bei mittelbaren Wahlen anzuwenden (Hess. VGH…, Beschl. vom 08.07.1999 - 8 ZU 1935/99 -, HSGZ 1999, 432, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O. und Urt. vom 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 -, DVBl. 1989, 160; VG Wiesbaden…, Urt. vom 20.06.2002, a.a.O.; VG Gießen…, Urt. vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 -, HSGZ 1999, 431).

    Nach der Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofes (Urt. vom 27.05.1988, a.a.O.) ist wegen der Unterschiede von Wahlen durch kommunale Vertretungskörperschaften gegenüber Wahlen zu diesen vor entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 4 KWG "zu prüfen, ob der jeweilige Tatbestand mit dem vergleichbar ist, den der Gesetzgeber nach Wortlaut, Funktion und Sinn dieser Bestimmung hat regeln wollen".

  • VG Wiesbaden, 15.07.2024 - 7 K 56/23

    Kommunalrechtliches Mitwirkungsverbot bei Wahl einer Beigeordneten

    § 55 Abs. 6 HGO billigt den Mitgliedern der Vertretungskörperschaft ein objektives Beanstandungsrecht zu (wie hier Hess. VGH, Urteil vom 27. Mai 1988 - 6 UE 3410/86 -, juris Rn. 24; im Ergebnis ebenso, allerdings eine Klagebefugnis annehmend: VG Gießen…, Urteil vom 14. Februar 2023 - 8 K 127/22.GI -, juris Rn. 18; Hess. VGH…, Urteil vom 09. Dezember 1993 - 6 UE 1720/92, juris Rn. 29;… Urteil vom 24. April 1992 - 6 UE 404/91, juris Rn. 37).

    Auf die Frage, ob der Fehler Einfluss auf das Wahlergebnis hatte, kommt es jedenfalls im hiesigen Fall einer Mehrheitswahl nicht an (…Bennemann, in: Kommunalverfassungsrecht Hessen, Band II, HGO, Dez. 2023, § 55 Rn. 124; Hess. VGH, Urteil vom 27. Mai 1988 - 6 UE 3410/86, juris Rn. 24; Hess. VGH…, Urteil vom 4. Januar 1989 - 6 UE 530/87 -, juris Rn. 38;… BeckOK KommunalR Hessen/Engels, 25. Ed. 1.11.2023, HGO § 55 Rn. 52 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 08.07.1999 - 8 UZ 1934/99

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: Aufsichtsrat einer …

    Das VG Gießen hat bereits in seinem oben zitierten Urteil vom 11. April 1990, auf dessen Begründung das erkennende Gericht in seinem ebenfalls oben zitierten Urteil vom 17. Oktober 1991 Bezug genommen hat, unter Hinweis auf ein früheres Urteil des erkennenden Gerichts (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 27. Mai 1988 - 6 UE 3410/86 - DVBl. 1989 S. 160 ff.) ausgeführt, diese Mehrheitsklausel werde nicht dadurch funktionslos, dass eine Stimmenmehrheit durch ihre Anwendung nicht gesichert werden könne, denn jedenfalls werde dem Mehrheitswahlvorschlag größeres Gewicht, auch durch die Möglichkeit vermehrter Beratungsbeiträge verliehen.

    Schon in seinem Urteil vom 27. Mai 1988 (a.a.O.) hat das erkennende Gericht ausgeführt, dass die Anwendung des § 22 Abs. 4 KWG zu einer um so größeren Abweichung von dem Prinzip der mathematischen Proportionen führe, je kleiner die Zahl der zu Wählenden sei, und hat dessen Anwendung trotzdem sogar bei der Wahl von (nur) zwei Stadtverordnetenvorstehern als mit höherrangigem Recht vereinbar und deshalb als zulässig angesehen, weil es unmöglich sei, dass die Sitzverteilung immer exakt entsprechend den mathematischen Proportionen der Stimmen erfolge, so dass es im gesetzgeberischen Regelungsermessen liege, ob bei einer absoluten Mehrheit der Stimmen die Mehrzahl der Sitze eingeräumt oder ein Gleichgewicht in Kauf genommen werde.

  • VGH Hessen, 08.07.1999 - 8 UZ 1935/99

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: städtisches …

    Das VG Gießen hat bereits in seinem oben zitierten Urteil vom 11. April 1990, auf dessen Begründung das erkennende Gericht in seinem ebenfalls oben zitierten Urteil vom 17. Oktober 1991 Bezug genommen hat, unter Hinweis auf ein früheres Urteil des erkennenden Gerichts (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 27. Mai 1988 - 6 UE 3410/86 - DVBl. 1989 S. 160 ff.) ausgeführt, diese Mehrheitsklausel werde nicht dadurch funktionslos, dass eine Stimmenmehrheit durch ihre Anwendung nicht gesichert werden könne, denn jedenfalls werde dem Mehrheitswahlvorschlag größeres Gewicht, auch durch die Möglichkeit vermehrter Beratungsbeiträge verliehen.

    Schon in seinem Urteil vom 27. Mai 1988 (a.a.O.) hat das erkennende Gericht ausgeführt, dass die Anwendung des § 22 Abs. 4 KWG zu einer um so größeren Abweichung von dem Prinzip der mathematischen Proportionen führe, je kleiner die Zahl der zu Wählenden sei, und hat dessen Anwendung trotzdem sogar bei der Wahl von (nur) zwei Stadtverordnetenvorstehern als mit höherrangigem Recht vereinbar und deshalb als zulässig angesehen, weil es unmöglich sei, dass die Sitzverteilung immer exakt entsprechend den mathematischen Proportionen der Stimmen erfolge, so dass es im gesetzgeberischen Regelungsermessen liege, ob bei einer absoluten Mehrheit der Stimmen die Mehrzahl der Sitze eingeräumt oder ein Gleichgewicht in Kauf genommen werde.

  • VGH Hessen, 17.10.1991 - 6 UE 2422/90

    Zulässigkeit gemeinsamer Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen und Geltung der …

    Die Sitzverteilung bestimmt sich nach § 22 Abs. 3 und Abs. 4 KWG; insbesondere ist die Anwendung des § 22 Abs. 4 KWG nicht auf Kommunalwahlen beschränkt, sondern stellt eine auch bei indirekten Wahlen zulässige Ergänzung zu der in Abs. 3 dieser Vorschrift enthaltenen Regelung dar (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 8. Mai 1984 - II OE 57/82 - Urteil vom 27. Mai 1988 - 6 UE 3410/86 - S. 10 ff.;… Schneider/Jordan, a.a.O., § 55 Anm. 3.5).
  • VG Gießen, 14.02.2023 - 8 K 127/22

    Keine Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher unter Vorsitz des letztlich Gewählten

    Dieser Erheblichkeitsgrundsatz gilt auch für das Wahlprüfungsverfahren gemäß § 55 Abs. 6 HGO (HessVGH, Urteil vom 27.05.1988 - 6 UE 3410/86, juris Rn. 24).
  • VGH Hessen, 08.07.1999 - 8 UZ 1933/99

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: Stadtwerke

    Das VG Gießen hat bereits in seinem oben zitierten Urteil vom 11. April 1990, auf dessen Begründung das erkennende Gericht in seinem ebenfalls oben zitierten Urteil vom 17. Oktober 1991 Bezug genommen hat, unter Hinweis auf ein früheres Urteil des erkennenden Gerichts (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 27. Mai 1988 - 6 UE 3410/86 - DVBl. 1989 S. 160 ff.) ausgeführt, diese Mehrheitsklausel werde nicht dadurch funktionslos, dass eine Stimmenmehrheit durch ihre Anwendung nicht gesichert werden könne, denn jedenfalls werde dem Mehrheitswahlvorschlag größeres Gewicht, auch durch die Möglichkeit vermehrter Beratungsbeiträge verliehen.
  • VG Gießen, 09.04.1999 - 8 E 1326/97

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: Stadtwerke

    Denn der in § 55 Abs. 6 S. 1 HGO genannte Begriff "Gültigkeit von Wahlen" läßt prozessual auch eine teilweise Aufhebung objektiv abgrenzbarer Teile des Wahlvorgangs - zu denen die Feststellung eines anderen Wahlergebnisses zum Beispiel bei Rechenfehlern gehört - zu, mit der Folge, daß der Klageantrag prozessual statthaft entsprechend beschränkt werden kann (vgl. Hess.VGH, U.v. 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 -, S. 7 f. des amtl. Umdrucks, insoweit in DVBl. 1989, 160 ff. nicht abgedruckt; VG Darmstadt, U.v. 07.05.1986 - V/2 E 1242/95 -, HessVGRspr. 1986, 71;… Schneider/Dreßler/Lüll, HGO, Stand 1998, Anm. 5 zu § 55, S. 16f.).
  • VG Gießen, 09.04.1999 - 8 E 1328/97

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: Städtisches …

    Denn der in § 55 Abs. 6 S. 1 HGO genannte Begriff "Gültigkeit von Wahlen" läßt prozessual auch eine teilweise Aufhebung objektiv abgrenzbarer Teile des Wahlvorgangs - zu denen die Feststellung eines anderen Wahlergebnisses zum Beispiel bei Rechenfehlern gehört - zu, mit der Folge, daß der Klageantrag prozessual statthaft entsprechend beschränkt werden kann (vgl. Hess.VGH, U.v. 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 -, S. 7 f. des amtl. Umdrucks, insoweit in DVBl. 1989, 160 ff. nicht abgedruckt; VG Darmstadt, U.v. 07.05.1986 - V/2 E 1242/95 -, HessVGRspr. 1986, 71;… Schneider/Dreßler/Lüll, HGO, Stand 1998, Anm. 5 zu § 55, S. 16f.).
  • VG Gießen, 09.04.1999 - 8 E 1327/97

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: Aufsichtsrat einer …

  • VG Gießen, 19.07.1995 - 8 E 1046/93

    Zur Wählbarkeit eines Stadtrates; hier: zur Bestimmung der Hauptwohnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht