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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.09.1987 - 6 UE 387/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1794
VGH Hessen, 03.09.1987 - 6 UE 387/87 (https://dejure.org/1987,1794)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.09.1987 - 6 UE 387/87 (https://dejure.org/1987,1794)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. September 1987 - 6 UE 387/87 (https://dejure.org/1987,1794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 10
  • NJW 1989, 246 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 1153
  • NVwZ 1992, 304 (Ls.)
  • DÖV 1988, 305
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 45.76

    Abwählbarkeit von Bürgermeistern mit Bundesrecht vereinbar

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.1987 - 6 UE 387/87
    Daß damit nicht nur bundesgesetzliche Regelungen gemeint sind, sondern gerade auch landesgesetzliche Vorschriften, ergibt sich aus dem Rahmengesetzcharakter des BRRG (vgl. § 1 BRRG; siehe ferner BVerwGE 56, 163, 168 f).

    Die damit eröffnete größere Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. (BVerfGE 7, 155, 164), die Rechtsverhältnisse von Beamten auf Zeit abweichend von den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zu regeln, wird bei kommunalen Wahlbeamten noch dadurch verstärkt, daß diese Amtsträger sich in einer Grenzposition zwischen Beamtenrecht und Kommunalrecht befinden (ebenso BVerwGE 56, 163, 170, wo vom Schnittpunkt politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung die Rede ist).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls zu eigen gemacht (vgl BVerwGE 20, 160; 56, 163; siehe ferner BVerwG, Beschluß vom 23.1.1985, NVwZ 1985, 275).

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.1987 - 6 UE 387/87
    Die damit eröffnete größere Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. (BVerfGE 7, 155, 164), die Rechtsverhältnisse von Beamten auf Zeit abweichend von den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zu regeln, wird bei kommunalen Wahlbeamten noch dadurch verstärkt, daß diese Amtsträger sich in einer Grenzposition zwischen Beamtenrecht und Kommunalrecht befinden (ebenso BVerwGE 56, 163, 170, wo vom Schnittpunkt politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung die Rede ist).

    Der Senat schließt sich der auch von der Vorinstanz geteilten Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 155 ff) an, daß die Länder darüber entscheiden können, "wieweit sie die "Politisierung" der Gemeindeverwaltung bei der Gestaltung des Dienstrechts der hauptamtlichen Bürgermeister berücksichtigen wollten.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht schon im Jahre 1957 einen zunehmenden Einfluß der politischen Parteien auf die Arbeit in den Kommunalparlamenten festgestellt hat (vgl. BVerfGE 6, 367, 373; 7, 155, 167), ist in der Zwischenzeit die Entwicklung so fortgeschritten, daß Beamte, die nicht einer die Mehrheit in der Vertretungskörperschaft tragenden Partei angehören, schwerlich Aussicht haben, in kommunale Spitzenämter berufen bzw. gewählt zu werden.

  • BVerwG, 14.01.1965 - II C 53.62

    Abberufung eines Bürgermeisters durch die Stadtvertretung

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.1987 - 6 UE 387/87
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls zu eigen gemacht (vgl BVerwGE 20, 160; 56, 163; siehe ferner BVerwG, Beschluß vom 23.1.1985, NVwZ 1985, 275).
  • BVerwG, 23.01.1985 - 7 B 217.84

    Zulässigkeit der Abwahl eines kommunalen Wahlbeamten - Umfang der Abhängigkeit …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.1987 - 6 UE 387/87
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls zu eigen gemacht (vgl BVerwGE 20, 160; 56, 163; siehe ferner BVerwG, Beschluß vom 23.1.1985, NVwZ 1985, 275).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.1987 - 6 UE 387/87
    Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind ein "Kernbestand von Strukturprinzipien" (BVerfGE 8, 337), denen die Leitvorstellung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit zugrundeliegt (vgl. auch BVerfGE 44, 249, 262;… ähnlich Maunz-Dürig-Herzog-Scholz a.a.O. Anm. 65).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvH 1/56

    Partei auf Landesebene

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.1987 - 6 UE 387/87
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht schon im Jahre 1957 einen zunehmenden Einfluß der politischen Parteien auf die Arbeit in den Kommunalparlamenten festgestellt hat (vgl. BVerfGE 6, 367, 373; 7, 155, 167), ist in der Zwischenzeit die Entwicklung so fortgeschritten, daß Beamte, die nicht einer die Mehrheit in der Vertretungskörperschaft tragenden Partei angehören, schwerlich Aussicht haben, in kommunale Spitzenämter berufen bzw. gewählt zu werden.
  • VGH Hessen, 04.01.1989 - 6 UE 469/87

    Rechtsstellung des abberufenen Ersten Kreisbeigeordneten; Abberufung kein …

    Rn. 37 Zur Begründung verweisen sie auf ihr Vorbringen erster Instanz, auf die nach ihrer Auffassung zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Urteil und auf das Urteil des erkennenden Senats vom 3. September 1987 (6 UE 387/87).

    Der Senat bleibt bei dieser Auslegung der Übergangsvorschrift, die er bereits in seinem Urteil vom 3. September 1987 (Az.: 6 UE 387/87 - DÖV 1988, 305 ff. = NVwZ 1988, 1153 ff.) näher begründet hat.

    Rn. 53 Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 3. September 1987 a.a.O., dargelegt hat, stehen die Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes der angegriffenen Abberufungsregelung nicht entgegen.

    Auch nach eingehender Überprüfung bleibt der Senat bei der Rechtsauffassung, die er zu dieser Frage in dem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 3. September 1987 a.a.O., wie folgt entwickelt hat:.

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 7.88

    Vorzeitige Abwahl von Wahlbeamten - Berufsbeamtentum - Verfassungsmäßigkeit

    Berufungsentscheidung des Hess. VGH: ESVGH 38, 10; DÖV 1988, 305; NVwZ 1988, 1153.

    Die Berufung des Klägers, der im zweiten Rechtszug die Klage gegen den Landkreis umgestellt hatte, wies der Verwaltungsgerichtshof zurück (DÖV 1988, 305 = ESVGH 38, 10).

  • VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04

    Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"

    Die Klägerin macht nämlich ein Rehabilitierungsinteresse geltend, da ihrer Ansicht nach der "Abwahlkampf" u.a. von Amtsträgern der Beklagten in einer ihre Persönlichkeitsrechte verletzenden Weise durchgeführt worden ist (vgl. auch HessVGH, Urt. v. 3.9.1987 - 6 UE 387/87, NVwZ 1988, 1153 - Rehabilitierungsinteresse bejaht bei einer als diskriminierend empfunden Abberufung eines Landrats).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89

    Verfassungsmäßigkeit von § 49 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Landkreisordnung

    Die Abberufungsregelung der Landkreisordnung sei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (ESVGH 38, 10 = DÖV 1988, 305) auf den Kläger anwendbar und verstoße nicht gegen höherrangiges Recht.
  • VGH Hessen, 21.09.2006 - 8 TG 2234/06

    Abberufung eines hauptamtlichen Beigeordneten nach Kommunalwahl

    Es dürfte andererseits auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht als zusätzliches Hemmnis erforderlich sein, weil schon das Erfordernis der qualifizierten Mehrheit für die wiederholte Abwahl und deren enge zeitliche Begrenzung in diesen Fällen angesichts der gesetzgeberischen Ziele in ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen als ausreichend angesehen worden sind (vgl. zu der entsprechenden Vorschrift des § 49 Abs. 2 HKO u. a. Hess. VGH, Urteil vom 3. September 1987 - 6 UE 387/87 - DÖV 1988 S. 305 ff. = NVwZ 1988 S. 1153 ff. = juris; BVerwG, Urteil vom 15. März 1989 - 7 C 7/88 - BVerwGE 81 S. 318 ff. = NVwZ 1989 S. 972 ff. = juris; BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1993 - 2 BvR 1327/87 u. a. - NVwZ 1994 S. 473 ff. = juris; vgl. auch Frotscher/Knecht, DÖV 2003 S. 620 [623]).
  • VG Schleswig, 19.11.2024 - 6 A 10014/21

    Abwahl des Bürgermeisters Koech der Stadt Ratzeburg im Jahr 2021 ungültig

    In einem solchen Fall, in dem eine Abwahl in ihrer Außenwirkung als Bloßstellung empfunden und auf diese Weise - ihre Rechtswidrigkeit unterstellt - eine Stigmatisierung des Betreffenden bewirkt wird, ist von einem ausreichenden Rehabilitierungsinteresse auszugehen (vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 03.09.1987 - 6 UE 387/87 -, juris, Rn. 30 - Rehabilitierungsinteresse bejaht bei einer als diskriminierend empfunden Abberufung eines Landrats; OVG Weimar…, Urteil vom 21.11.1995 - 2 KO 175/94 -, juris, Rn. 23; VG Frankfurt…, Urteil vom 03.08.2005 - 7 E 2234/04 (V) -, juris, Rn. 119; VG Cottbus…, Urteil vom 21.05.2019 - 1 K 9/18 -, juris, Rn. 37; offen gelassen von BVerwG…, Urteil vom 15.03.1989 - 7 C 7.88 -, juris, Rn. 10).
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