Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.09.2016 - 6 VA 29/16 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 15.02.2021 - 8 VA 1/21
Rechtsbehelf gegen die Ablehnung einer Zustellung durch den Gerichtsvollzieher
Rn. 6 Es ist bereits zweifelhaft, ob es sich bei der Ablehnung von Zustellungen durch den Gerichtsvollzieher auch außerhalb eines Zwangsvollstreckungsverfahrens um einen Justizverwaltungsakt im Sinne von § 23 EGGVG handelt, oder ob der Gerichtsvollzieher sich in allen Fällen der Zustellung im Parteibetrieb nach § 192 ZPO als ein den Parteien gesetzlich zur Verfügung gestelltes selbstständiges Organ der Gerichtsbarkeit betätigt und die Rechtmäßigkeit seines Handelns daher nicht im Verfahren nach § 23 EGGVG überprüft werden kann (…gegen Eröffnung des Rechtsweges nach § 23 ff. EGGVG: Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Auflage 2021, § 23 EGGVG, Rn. 127; KG, Beschluss vom 8. Mai 1984 - 1 VA 1/83; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18. Juni 1976 - 20 VA 4/76; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juli 2010 - I-15 VA 10/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. September 2016 - 6 VA 29/16). - BayObLG, 08.05.2024 - 101 VA 18/24
Keine Rechtswegverweisung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Anderes, also ein im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG zu überprüfender Justizverwaltungsakt, wird für die Tätigkeit eines Gerichtsvollziehers außerhalb der Zwangsvollstreckung angenommen, also beispielsweise im Hinblick auf die Zustellung einer Willenserklärung im Parteibetrieb gemäß § 132 BGB i. V. m. § 192 ff. ZPO (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. September 2016, 6 VA 29/16, DGVZ 2016, 227 [juris Rn. 4];… Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 766 Rn. 8).
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