Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.10.1983 - 6 W 103/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1984, 142
Wird zitiert von ... (2)
- LG Frankenthal, 04.12.2018 - 6 O 176/18
Anspruch auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung
Nach anderer Ansicht obliegt es im Bestreitensfall grundsätzlich dem Verletzten, nicht nur die ordnungsgemäße Absendung eines Abmahnschreibens, sondern auch dessen Zugang nachzuweisen (vgl. OLG Köln v. 3.10.1983 - 6 W 103/83, WRP 1984, 230; KG v. 7.5.1992 - 25 W 726/92, WRP 1992, 716; OLG Düsseldorf NJWE-WettbR 1996, 256; GRUR-RR 2001, 199;… Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rz. 1.32 ff.;… Piper in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 12 Rz. 12;… Großkomm.UWG/Kreft, Vor § 13C Rz. 73; Fritzsche, Unterlassungsanspruch und Unterlassungsklage, S. 296). - OLG Köln, 25.01.1985 - 6 W 159/84
Voraussetzungen eines sofortigen Anerkenntnisses im Zivilprozess; Wirksamkeit …
Dies wird dadurch bestätigt, daß im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO das Risiko des Verlustes oder eines aus sonstigen Gründen unterbliebenen Zugangs eines Abmahnungsschreibens grundsätzlich dem Verletzer anzulasten ist, so daß eine wirksame Abmahnung, die eine Anwendung des § 93 ZPO zu Gunsten des Verletzers ausschließt, auch dann vorliegt, wenn das ordnungsgemäß adressierte, frankierte und zur Post gegebene Abmahnungsschreiben den Adressaten nicht erreicht (vgl. OLG Köln GRUR 1984, 142 = WRP 1984, 40/41 m.w.N.).
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| OLG Karlsruhe, 19.10.1983 - 6 W 103/83 |
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