Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 06.02.1986 - 6 W 11/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 788
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Avalprovision; Bankbürgschaft; Bürgschaft; Vollstreckung; Zwangsvollstreckung; Notwendige Aufwendung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 128
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 05.02.2007 - 16 W 40/06
Zum Umfang der Kosten zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO
Sie entfällt erst, wenn der Gläubiger imstande ist, die Bürgschaft seiner Bank zurückzugeben (OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 128; OLG Koblenz JurBüro 1998, 494). - OLG Frankfurt, 31.08.2017 - 18 W 86/17
Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Avalbürgschaft und eines …
In solchen Fällen setzt die Erstattungsfähigkeit der Avalprovisionen jedoch voraus, dass sich der Schuldner zuvor vergeblich um die Rückgewähr der Bürgschaftsurkunde bemüht hat (vgl. OLG Hamburg, MDR 1997, 788 [OLG Hamburg 28.04.1997 - 8 W 79/97] ; ferner OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 128 [OLG Karlsruhe 06.02.1986 - 6 W 11/86] ; OLG Koblenz, JurBüro 1998, 494; weitergehend OLG Stuttgart, JurBüro 1996, 37 f.;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 788 Rn. 5, jeweils Verzug voraussetzend).
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