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| OLG Oldenburg, 21.01.1991 - 6 W 11/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 8 W 2303/20
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Klageschrift und …
Einer solchen Prozesspartei sind grundsätzlich die Kosten einer Übersetzung aller wesentlichen Schriftstücke, der den Schriftsätzen beigefügten Anlagen und gerichtlichen Verfügungen zu erstatten (ganz h.M.; vgl. nur OLG Hamburg, Rpfleger 1996, 370; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.01.1991 - 6 W 11/91, juris; LAG Rheinland-Pfalz, BeckRS 2013, 66644; LAG Nürnberg, BeckRS 1992, 30743015;… Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 91 Rn. 13.100;… MüKo-ZPO/Schulz, 6. Aufl., § 91 Rn. 166). - OLG Frankfurt, 05.10.2020 - 26 W 22/20
Erforderlichkeit der Übersetzung von Schriftsätzen
Einer solchen Prozesspartei sind grundsätzlich die Kosten einer Übersetzung aller wesentlichen Schriftstücke, der den Schriftsätzen beigefügten Anlagen und gerichtlichen Verfügungen zu erstatten (vgl. etwa OLG Oldenburg, Urteil vom 21.01.1991 - 6 W 11/91 -, juris; KG, Beschluss vom 17.02.2014 - 2 W 165/13 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.07.2020 - 8 W 2303/20 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.01.2013 - 9 Ta 246/12 -, juris;… Herget, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 91, Rdnr. 13.100;… Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 91, Rdnr. 166). - LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2013 - 9 Ta 246/12
Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer ausländischen Partei
Rn. 9 Die Beschwerdekammer folgt der überwiegend vertretenen Ansicht (…vgl. etwa Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 ZPO Rz. 13 "Übersetzungskosten";… Prütting-Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 91 ZPO Rz. 57; LAG Nürnberg 10.11.1992 -4 Ta 86/92-, OLG Düsseldorf 17.7.2009 -I-2 W 29/09-; OLG Hamburg 27.2.1996 -8 W 23/96-;OLG Brandenburg 15.2.2002 -15 WF 33/02-; OLG Oldenburg 21.1.1991 -6 W 11/91, alle zitiert nach juris), wonach Übersetzungskosten, die eine ausländische, der deutschen Sprache nicht mächtige Prozesspartei aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen und entscheiden zu können, ob und in welcher Weise der Rechtsstreit weiter geführt wird, grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
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