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| OLG Köln, 19.02.1990 - 6 W 12/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 1991, 440
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 02.03.2011 - 3 O 5593/10
Anonyme Titelschutzanzeige durch Rechtsanwalt: Störerhaftung bei Aufgabe einer …
Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine strafbewehrte Unterlassung vorliegend nicht gefordert werden kann, da bei der Titelschutzanzeige nur eine Erstbegehungsgefahr anzunehmen ist (vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 15, RZ. 140 sowie OLG Köln, Beschluss vom 19.02.1990, Az. 6 W 12/90 - Sex Press - und Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Auflage, § 12, Rz. 1.6).Nachdem die Beklagten die Anzeige ohne die Nennung des Namens desjenigen aufgegeben hatte, für den sie den Titel in Anspruch nehmen, und auch nicht zur Namensnennung bereit war, kann die Klägerin die Beklagte selbst auf Unterlassung in Anspruch nehmen (siehe etwa OLG Köln, Beschluss vom 19.02.1990, Az. 6 W 12/90 - Sex Press, OLG Hamburg NJWE-WettbR 2000, 217 - Superweib).
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