Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 22.07.1977 - 6 W 12 bis 13/77, 6 W 12/77, 6 W 13/77 |
Zitiervorschläge
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.07.1977 - 6 W 12 bis 13/77, 6 W 12/77, 6 W 13/77 (https://dejure.org/1977,14100)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Juli 1977 - 6 W 12 bis 13/77, 6 W 12/77, 6 W 13/77 (https://dejure.org/1977,14100)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 10.08.1983 - 3 W 93/83
Voraussetzungen des Anspruchs eines obsiegenden Streitgenossen auf Erstattung der …
Die Auffassung des Rechtspflegers, daß der obsiegende Streitgenosse die vollen Kosten des gemeinsamen Rechtsanwalts erstattet verlangen kann, ohne den Nachweis der Zahlung der Kostenschuld oder der Zahlungsunfähigkeit des unterlegenen Streitgenossen führen zu müssen, entspricht der ständigen Rechtsprechung dieses Oberlandesgerichts, von der abzugehen kein Anlaß besteht (vgl. 3 W 85/78 Beschluß vom 26.9.1978, 1 W 7/82 Beschluß vom 8.2.1982 und 6 W 12-13/77 Beschluß vom 22.7.1977, letzterer abgedruckt in JurBüro 1978, 1076 ff). - OLG Bamberg, 07.07.1983 - 5 W 38/83
Erstattung der Gebühren eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten mehrerer …
Mit dieser Frage hat sich der Senat bereits wiederholt befaßt und stets die Auffassung vertreten, daß der er Stattungspflichtige Gegner jedenfalls dann die vollen Kosten zu erstatten hat, wenn der gemeinsame Rechtsanwalt einen Auftraggeber in voller Höhe in Anspruch nimmt, wozu er gemäß § 6 Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung berechtigt ist (vgl. OLG Bamberg, 5 W 18/76, 5 W 50/77, 5 W 57/79, 5 W 29/30, 6 W 13/77 in JurBüro 1978, S. 1076 jeweils mit weiteren Hinweisen).
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