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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 6 W 132/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14118
OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 6 W 132/10 (https://dejure.org/2010,14118)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.10.2010 - 6 W 132/10 (https://dejure.org/2010,14118)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 6 W 132/10 (https://dejure.org/2010,14118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten in Wettbewerbssachen

  • kanzlei.biz

    Einschaltung eines Patentanwalts in Wettbewerbssachen kann notwendig sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in Wettbewerbssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Patentanwalts in Wettbewerbssachen; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in Wettbewerbssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 314
  • GRUR-RR 2011, 118
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 6 W 185/06

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten in …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 6 W 132/10
    Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. JurBüro 1997, 599; Beschl. v. 20.09.2006 - 6 W 185/06 - und v. 04.11.2008 - 6 W 68/08) kann in Wettbewerbssachen - insbesondere bei der Geltendmachung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - die Einschaltung eines Patentanwalts ausnahmsweise notwendig erscheinen, wenn Tätigkeiten erforderlich werden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören.
  • OLG Frankfurt, 04.11.2008 - 6 W 68/08

    Wettbewerbssache: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 6 W 132/10
    Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. JurBüro 1997, 599; Beschl. v. 20.09.2006 - 6 W 185/06 - und v. 04.11.2008 - 6 W 68/08) kann in Wettbewerbssachen - insbesondere bei der Geltendmachung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - die Einschaltung eines Patentanwalts ausnahmsweise notwendig erscheinen, wenn Tätigkeiten erforderlich werden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören.
  • OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 6 W 107/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 6 W 132/10
    Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. JurBüro 1997, 599; Beschl. v. 20.09.2006 - 6 W 185/06 - und v. 04.11.2008 - 6 W 68/08) kann in Wettbewerbssachen - insbesondere bei der Geltendmachung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - die Einschaltung eines Patentanwalts ausnahmsweise notwendig erscheinen, wenn Tätigkeiten erforderlich werden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören.
  • OLG Frankfurt, 11.06.2019 - 6 W 119/15

    Kostenfestsetzung: Erstattung von Patentanwaltskosten in Wettbewerbssachen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Juristisches Büro 1997, 599; Beschluss vom 20.09.2006 - 6 W 185/06 , Beschluss vom 04.11.2008 - 6 W 68/08 , Beschluss vom 12.10.2010 - 6 W 132/10 ) kann in Wettbewerbssachen - insbesondere bei der Geltendmachung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - die Einschaltung eines Patentanwalts ausnahmsweise notwendig erscheinen, wenn Tätigkeiten erforderlich wurden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören.
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