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| OLG Brandenburg, 02.12.2013 - 6 W 150/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Entstehung der Terminsgebühr; Geltendmachung der Terminsgebühr durch den Hauptbevollmächtigten bei Auftreten eines anderen Anwalts in Untervollmacht im Termin
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 04.09.2013 - 1 O 69/10
- OLG Brandenburg, 02.12.2013 - 6 W 150/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.07.2011 - IV ZB 8/11
Kostenfestsetzungsverfahren: Glaubhaftmachung von Terminsvertreterkosten
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2013 - 6 W 150/13
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2011 ( IV ZB 8/11, AnwBl 2011, 787 ) steht dem nicht entgegen. - BGH, 29.06.2000 - I ZR 122/98
Gebührenvereinbarung; Terminsvertretung
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2013 - 6 W 150/13
Der Terminsvertreter handelt insoweit als Erfüllungsgehilfe des Prozessbevollmächtigten und verdient die Gebühr für diesen (vgl. BGH NJW 2001, 753, 754; BGH NJW 2006, 3569, 3570). - BGH, 01.06.2006 - I ZR 268/03
Gebührenvereinbarung II
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2013 - 6 W 150/13
Der Terminsvertreter handelt insoweit als Erfüllungsgehilfe des Prozessbevollmächtigten und verdient die Gebühr für diesen (vgl. BGH NJW 2001, 753, 754; BGH NJW 2006, 3569, 3570). - OLG Frankfurt, 17.07.2012 - 11 U 20/12
Kein Preisnachlass für Bücher auch bei Erstattung durch Werbepartner
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2013 - 6 W 150/13
Aufgrund des Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 13.02.2013 - 11 U 20/12 - sind von der Klägerin an Kosten der zweiten Instanz.
- OLG Bamberg, 29.09.2022 - 1 W 43/22
Umfang der erstattungsfähigen Kosten bei Terminsvertretung
Die vom Rechtspfleger des Landgerichts zur Stützung seiner Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2011, Az. IV ZB 8/11, ist daher vorliegend nicht maßgebend (ebenso OLG Bamberg, Beschluss vom 15.06.2022, Az. 3 W 32/22; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.12.2013, Az. 6 W 150/13, S. 4; Landgericht Hanau, Beschluss vom 14.07.2016, Az. 3 T 136/16, S. 3 f.).
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