Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.08.2011 - 6 W 165/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert eines Anspruchs auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich geschützter Werke in sogenannten Tauschbörsen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert eines Anspruchs auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich geschützter Werke in sogenannten Tauschbörsen
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.07.2011 - 33 O 78/11
- OLG Köln, 09.08.2011 - 6 W 165/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 14.03.2011 - 6 W 44/11
Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren
Auszug aus OLG Köln, 09.08.2011 - 6 W 165/11
Der Senat hat bisher (teilweise unter Einschränkung früherer Rechtsprechung ) den Streitwert für einen auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen gerichteten Antrag auf 30.000,00 EUR beim Angebot eines Kinofilms (Beschluss vom 08.06.2010, 6 W 44/10), 20.000,00 EUR für ein Hörbuch (Beschluss vom 16.02.2010, 6 W 22/10) und 10.000 EUR beim Angebot eines aktuellen Musikalbums (Beschluss vom 14.3.2011 - 6 W 44/11) festgesetzt. - OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 6 W 22/10
Befugnis des Rechtspflegers zur Festsetzung des Streitwerts im …
Auszug aus OLG Köln, 09.08.2011 - 6 W 165/11
Der Senat hat bisher (teilweise unter Einschränkung früherer Rechtsprechung ) den Streitwert für einen auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen gerichteten Antrag auf 30.000,00 EUR beim Angebot eines Kinofilms (Beschluss vom 08.06.2010, 6 W 44/10), 20.000,00 EUR für ein Hörbuch (Beschluss vom 16.02.2010, 6 W 22/10) und 10.000 EUR beim Angebot eines aktuellen Musikalbums (Beschluss vom 14.3.2011 - 6 W 44/11) festgesetzt. - OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 6 W 44/10
Dringlichkeitsverlust durch Eintritt in Vergleichsgespräche
Auszug aus OLG Köln, 09.08.2011 - 6 W 165/11
Der Senat hat bisher (teilweise unter Einschränkung früherer Rechtsprechung ) den Streitwert für einen auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen gerichteten Antrag auf 30.000,00 EUR beim Angebot eines Kinofilms (Beschluss vom 08.06.2010, 6 W 44/10), 20.000,00 EUR für ein Hörbuch (Beschluss vom 16.02.2010, 6 W 22/10) und 10.000 EUR beim Angebot eines aktuellen Musikalbums (Beschluss vom 14.3.2011 - 6 W 44/11) festgesetzt.
- OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16
Streitwert einer Urheberrechtsverletzung durch Anbieten eines Computerspiels zum …
Das OLG Köln hat in dem in der Klagschrift (S. 23, Bl. 12 d. A.) genannten Beschluss vom 09.09.2011 - 6 W 165/11 - nicht, wie von der Klägerin vorgetragen, 20.000,- EUR, sondern 15.000,- EUR angesetzt. - OLG Köln, 22.12.2011 - 6 W 278/11
Streitwert eines Antrags auf Untersagung des unberechtigten Angebots eines Films …
Der Senat hat jedoch seine Rechtsprechung modifiziert und in einem Beschluss vom 9.9.2011 (6 W 165/11), der das Angebot eines Computerspiels in einer Tauschbörse betraf, ausgeführt, ein solches sei zwar höher zu bewerten als das Angebot eines Musikalbums oder Kinofilms, weil Computerspiele in der Regel zu höheren Verkaufspreisen angeboten würden; zudem werden sie in der Regel intensiver genutzt als Musikalben oder Filme.
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