Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 08.01.2009 - 6 W 173/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 7002
Höhe des Entgelts für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen eines beigeordneten Rechtsanwalts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bestimmung der dem Beratungshilfeanwalt zustehenden Pauschale für Postdienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen auf Grundlage der im Beratungshilfeverfahren entstandenen Gebühren; Zulässigkeit der Berechnung der Pauschgebühr auf Grundlage der hypothetischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 22.09.2008 - 19 T 415/08
- OLG Brandenburg, 08.01.2009 - 6 W 173/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 20.06.2008 - 13 W 882/08
Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Bemessung der Telekommunikationspauschale
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.2009 - 6 W 173/08
Wie das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 20.06.2008 - 13 W 882/08 -) anschaulich ausgeführt hat, wäre unter Zugrundelegung dieser Ansicht der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle gezwungen, die hypothetischen Wahlanwaltsgebühren zu ermitteln, obwohl es im Beratungshilfeverfahren an einer bindenden richterlichen Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit fehlt.
- OLG Frankfurt, 03.05.2017 - 18 W 195/16
Nr. 7002 VV RVG setzt nicht voraus, dass tatsächlich im Einzelfall …
Deswegen ist mit dem OLG Brandenburg (OLG Brandenburg, Beschluss v. 08.01.2009 - 6 W 173/08) die Auffassung zu vertreten, dass im Hinblick auf dieses gesetzgeberische Ziel der Vereinfachung des Kostenrechtes nur durch eine nachweisunabhängige Anbindung der Auslagenpauschale an die im Beratungshilfeverfahren tatsächlich entstandenen Gebühren Rechnung getragen werden kann. - AG Winsen, 27.12.2015 - 18 II 531/11
Auslagenpauschale, Anfall von Auslagen
Deswegen ist mit dem Brandenburgisches Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 08.01.2009 (6 W 173/08) die Auffassung zu vertreten, dass im Hinblick auf die begrenzten Ressourcen der Justiz dem gesetzgeberischen Ziel der Vereinfachung des Kostenrechtes nur durch eine nachweisunabhängige Anbindung der Auslagenpauschale an die im Beratungshilfeverfahren tatsächlich entstandenen Gebühren Rechnung getragen werden kann. - FG Köln, 17.07.2018 - 1 K 1443/17
Festsetzung der zu erstattenden Kosten eines Einspruchsverfahrens in …
Rn. 50 Der erkennende Senat schließt sich der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung im Bereich der ordentlichen Justiz (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.6.2008 13 W 882/08, NJW-RR 2008, 1671; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8.1.2009 6 W 173/08, JurBüro 2010, 198; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3.5.2017 18 W 195/16, JurBüro 2017, 414) und der neueren Literaturmeinung an (Ueberfeldt, DStR 2017, 2144; Franz/Dardat, NJW 2018, 11;… Hartmann, Kostengesetze, 48. Auflage 2018, VV 7001, 7002, Rz. 5; Hanses, ZfSch 2017, 464; zum Meinungsstand auch der älteren Rechtsprechung und Literatur vgl. Franz/Dardat, NJW 2018, 12).
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