Rechtsprechung
| OLG München, 21.11.2014 - 6 W 2103/14 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 310
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
Auszug aus OLG München, 21.11.2014 - 6 W 2103/14
Ein solcher unrichtiger Eindruck kann etwa entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches In einer Weise hervorheben, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (vgl. BGH GRUR 2014, 498 Tz. 13 - Kostenlose Schätzung; GRUR 2013, 401 Tz. 28 ff. - Biomineralwasser; GRUR 2013, 950 Tz. 16 f. - zugelassen auch am OLG Frankfurt; jeweils m. w. N.). - BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12
Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose …
Auszug aus OLG München, 21.11.2014 - 6 W 2103/14
Denn der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" erfasst jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (BGH GRUR 2014, 1013 Tz. 23 m. w. N. - Original Bach-Blüten). - BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12
auch zugelassen am OLG Frankfurt
Auszug aus OLG München, 21.11.2014 - 6 W 2103/14
Ein solcher unrichtiger Eindruck kann etwa entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches In einer Weise hervorheben, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (vgl. BGH GRUR 2014, 498 Tz. 13 - Kostenlose Schätzung; GRUR 2013, 401 Tz. 28 ff. - Biomineralwasser; GRUR 2013, 950 Tz. 16 f. - zugelassen auch am OLG Frankfurt; jeweils m. w. N.). - BGH, 28.11.2013 - I ZR 34/13
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Werbung eines Edelmetallankäufers …
Auszug aus OLG München, 21.11.2014 - 6 W 2103/14
Ein solcher unrichtiger Eindruck kann etwa entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches In einer Weise hervorheben, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (vgl. BGH GRUR 2014, 498 Tz. 13 - Kostenlose Schätzung; GRUR 2013, 401 Tz. 28 ff. - Biomineralwasser; GRUR 2013, 950 Tz. 16 f. - zugelassen auch am OLG Frankfurt; jeweils m. w. N.).
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