Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 23.02.2016 - 6 W 22/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 148 ZPO
Aussetzung des Rechtsstreits wegen Verfassungsbeschwerde gegen die rechtskräftige Zurückweisung eines Ablehnungsantrages wegen Befangenheit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 148
Aussetzung des Rechtsstreits bis zur Entscheidung über die gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs eingelegte Verfassungsbeschwerde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung des Rechtsstreits wegen Verfassungsbeschwerde gegen die rechtskräftige Zurückweisung eines Ablehnungsantrages wegen Befangenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 03.11.2014 - 6 W 89/14
- OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 W 89/14
- LG Frankfurt/Main, 22.01.2016 - 3 O 262/03
- OLG Frankfurt, 23.02.2016 - 6 W 22/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 29.10.1998 - 27 W 44/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2016 - 6 W 22/16
Damit betrifft die Verfassungsbeschwerde lediglich Verfahrensfragen des Ausgangsrechtsstreits, nicht aber das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses im Sinne von § 148 ZPO, von dem der Ausgang des Rechtsstreits in der Sache abhängt (im Ergebnis ebenso OLG Hamm NJW-RR 1999, 651 [OLG Hamm 29.10.1998 - 27 W 44/98] ).
- LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
DHV ist tariffähig
(OLG Frankfurt 23. Februar 2016 - 6 W 22/16 -, OLG Hamm 29. Oktober 1998 - 27 W 44/98 - juris). - LG Köln, 09.11.2016 - 13 S 37/16
Verfahrensfehlerhaftes Unterlassen eines Rechtswegbeschlusses; Rüge der …
Rn. 45 Soweit die Beklagte mit der Verfassungsbeschwerde die nach dem Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.08.2015 formell rechtskräftige Zurückweisung ihres Befangenheitsantrages gegen die erstinstanzlich tätige Richterin angreift, betrifft die Verfassungsbeschwerde lediglich Verfahrensfragen des Ausgangsrechtsstreits, nicht aber das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses im Sinne von § 148 ZPO, von dem der Ausgang des Rechtsstreits in der Sache abhängt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.02.2016 - 6 W 22/16, Tz. 2; OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.10.1998 - 27 W 44/98, Tz. 3 ff., jew. zit. nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.07.2016 - 6 W 22/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 28.01.2016 - 4 O 255/15
- OLG Düsseldorf, 08.07.2016 - 6 W 22/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12
Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2016 - 6 W 22/16
Das Gericht ist im summarisch ausgestalteten Bewilligungsverfahren in besonderem Maße auf ein redliches Verhalten der Partei angewiesen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss v. 10.10.2012 - IV ZB 16/12, NJW 2013, 68 ff./juris Tz.29 ff.). - BGH, 09.03.2010 - VI ZB 56/07
Prozesskostenhilfeverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2016 - 6 W 22/16
Rn. 7 II. Gemäß § 127 Abs. 4 ZPO findet eine Kostenerstattung nicht statt, dies gilt auch für das Beschwerdeverfahren (BGH MDR 2010, 767).
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