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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.01.2012 - I-6 W 242/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9873
OLG Köln, 20.01.2012 - I-6 W 242/11 (https://dejure.org/2012,9873)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2012 - I-6 W 242/11 (https://dejure.org/2012,9873)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2012 - I-6 W 242/11 (https://dejure.org/2012,9873)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung - Dem Erfordernis der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung nach § 101 Abs. 2 UrhG muss bereits im Zeitpunkt der Antragstellung nach § 101 Abs. 9 UrhG genügt werden.

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  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschwerde eines Internetanschluss-Inhabers gegen Auskunftsbegehren eines Rechteinhabers wegen illegalen Filesharings erfolgreich / Auskunft nur bei "Offensichtlichkeit des Rechtsverstoßes”

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UrhG § 101 Abs. 9

  • JurPC

    Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung

  • kanzlei.biz

    Software "Observer' nicht zur Ermittlung von IP-Adressen im Filesharing geeignet

  • info-it-recht.de

    Beschwerde gegen Auskunftsbegehren beim Filesharing (hier: Erfordernis der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 9
    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG; Anforderungen an die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnungen: Zur Beweisfestigkeit der Ermittlungssoftware

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Ermittlungssoftware beim Filesharing

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gutachter muss Überwacher überwachen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Auskunftsanspruch in Filesharing-Fällen bei Zweifel an der Zuverlässigkeit der Software zur Erfassung der IP-Adressen - observer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internetauskunftsanspruch nur bei einwandfrei funktionierender P2P-Ermittlungssoftware

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an Auskunftsverlangen zur Herausgabe von Adressdaten durch den Provider erneut bestätigt

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Tenor)

    Auskunftsanspruch: Wenn die zur IP-Adressermittlung eingesetzte Software ungeeignet ist, die behauptete Rechtsverletzung zuverlässig zu ermitteln

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Filesharing - Ermittlungssoftware

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen für Filesharing Ermittlungssoftware

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG; Anforderungen an die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 335
  • MMR 2012, 483
  • MIR 2012, Dok. 023
  • ZUM 2012, 582
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2012 - 6 W 242/11
    Dabei bezieht sich das Erfordernis der Offensichtlichkeit in § 101 Abs. 2 UrhG neben der Rechtsverletzung auch auf die Zuordnung dieser Verletzung zu den begehrten Verkehrsdaten (Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11).

    Das Erfordernis der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung dient dem Schutz der am Verfahren zunächst nicht beteiligten Anschlussinhaber, der durch eine unberechtigte Inanspruchnahme in erheblicher Weise in seinen Rechten verletzt wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11).

  • OLG Köln, 07.09.2011 - 6 W 82/11

    Anforderungen an die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung in gewerblichem …

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2012 - 6 W 242/11
    Eine nachträgliche Untersuchung der eingesetzten Software durch das Gericht mit ungewissem Ausgang (vgl. Beschluss des Senats vom 7.9.2011 - 6 W 82/11) genügt dagegen nicht, um eine Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung begründen zu können.
  • OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16

    Begriff der offensichtlichen Rechtsverletzung; Verletzung des Urheberrechts durch …

    Rn. 13 Zutreffend ist zwar, dass die Zuverlässigkeit des eingesetzten Ermittlungssystems grundsätzlich bereits vor den Ermittlungen durch einen Sachverständigen zu überprüfen ist; eine erst nachträgliche Überprüfung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen im Beschwerdeverfahren scheidet regelmäßig aus (Senat, GRUR-RR 2011, 88 - Gestattungsanordnung II; WRP 2012, 850).
  • AG Koblenz, 02.01.2015 - 153 C 3184/14

    Filesharing: 3-jährige Verjährungsfrist gilt!

    Es wird insofern auf die Entscheidungen des OLG Köln (Beschl. v. 20.01.2012 - Az.: 6 W 242/11), des LG Berlin (…Urt. v. 03.05.2011 - Az.: 16 O 55/11) und des AG Frankenthal (…Urt. v. 23.06.2014 - Az.: 3b C 145/14) verwiesen.

    Sowohl das OLG Köln im Beschluss vom 20.01.2012, AZ: 6 W 242/11, als auch das LG Berlin mit Urteil vom 03.05.2011, AZ: 16 O 55/11, haben festgestellt, dass die Ermittlungen der klägerseits eingesetzten Fa. Guardedley Ltd. Und die von dieser benutzte Software "Observer" ungeeignet sind, Urheberrechtsverletzungen zutreffend zu ermitteln.

  • AG Rostock, 25.08.2015 - 48 C 11/15

    Datenschutzverletzung = Beweisverwertungsverbot

    Das Oberlandesgericht Köln hat bereits in einem Beschluss vom 20.01.2012 (Az.: 6 W 242/11) festgestellt, dass die von der Fa. Guardeley Ltd. eingesetzte Software "observer" ungeeignet war, Urheberrechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln.
  • OLG Köln, 07.10.2013 - 6 W 84/13

    Begriff und Ermittlung der offensichtlichen Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. …

    Dabei bezieht sich das Erfordernis der Offensichtlichkeit in § 101 Abs. 2 UrhG neben der Rechtsverletzung auch auf die Zuordnung dieser Verletzung zu den begehrten Verkehrsdaten (Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08 - GRUR-RR 2009, 9, 11 - Ganz anders; Beschluss vom 20.1. 2012 - 6 W 242/11 - GRUR-RR 2012, 335).
  • AG Frankenthal, 05.02.2015 - 3a C 238/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet: Sekundäre Darlegungslast …

    In einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 20.01.2012 -6 W 242/11- konnte der Senat nicht feststellen, dass das Programm Observer geeignet sei, die behaupteten Rechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln.

    Aufgrund des Urteils des Landgerichts Berlin vom 3.5.2012 -16 O 55/11- sowie des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 20. Januar 2012 -6 W 242/11- bestehen bereits erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Ermittlungen der Firma G... Ltd. mittels des Softwareprogramms "Observer" (Amtsgericht Frankenthal (Pfalz), u.a. Urteil vom 14.7.2014 -3b C 145/14-; Urteil vom 18.9.2014 -3a C 124/14-).

  • LG Hamburg, 04.04.2014 - 310 O 409/11

    Internetanschluss - Sicherungsmaßnahmen

    Auch der Hinweis auf den Beschluss des OLG Köln vom 20.1.2012 (Az.: 6 W 242/11) greift nicht.
  • OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12

    Anforderungen an den Nachweis von Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen

    Rn. 6 Das Landgericht hat sich für seine Zweifel an der Zuverlässigkeit des von der beauftragten W GmbH zu Ermittlungen verwendeten Computerprogramms "CASSIS" auf den Senatsbeschluss vom 20.01.2012 - 6 W 242/11 (WRP 2012, 850) - bezogen, worin im Anschluss an vorangegangene Senatsentscheidungen wie den Beschluss vom 16.12.2010 - 6 W 164/10 - die von den dortigen Antragstellern geltend gemachten Rechtsverletzungen nicht als "offensichtlich" im Sinne von § 101 Abs. 2 UrhG angesehen worden waren, weil die Eignung der dort eingesetzten Ermittlungssoftware nur pauschal behauptet und nicht hinreichend nachvollziehbar vorgetragen worden war.
  • AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 253/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Verjährung von …

    In einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 20.1.2012 -6 W 242/11- konnte der Senat nicht feststellen, dass das Programm "Observer" geeignet war, die behaupteten Rechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln.
  • AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 254/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Verjährung von im Wege der …

    In einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 20.1.2012 -6 W 242/11- konnte der Senat nicht feststellen, dass das Programm "Observer" geeignet war, die behaupteten Rechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln.
  • AG Frankenthal, 30.10.2014 - 3a C 198/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Verjährung von nach Lizenzanalogie …

    In einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 20. Januar 2012 - 6 W 242/11 - konnte der Senat nicht feststellen, dass das Programm Observer geeignet war, die behaupteten Rechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln.
  • AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 215/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet: Verjährung von …

  • AG Frankenthal, 19.03.2015 - 3a C 226/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Abgabe einer strafbewehrten …

  • LG Frankenthal, 16.07.2015 - 6 S 62/15

    Urheberrechtsverletzung Tauschbörse - Verjährung nach 10 Jahren?

  • AG Frankenthal, 20.11.2014 - 3a C 198/14

    Verjährung einer geltend gemachten Urheberrechtsverletzung bei einem Filmwerk

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