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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 26/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12497
OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 26/99 (https://dejure.org/1999,12497)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.1999 - 6 W 26/99 (https://dejure.org/1999,12497)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 6 W 26/99 (https://dejure.org/1999,12497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interesse einer Klägerin an einer vom Verlauf eines Strafverfahrens unbeeinflussten Fortsetzung des Zivilrechtsstreits; Ansprüche eines Kaskoversicherers gegenüber dem Erwerber eines gestohlenen Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Auskunftspflicht des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 26/99
    Erfordert die Wahrung der strafprozessualen Rechte des Beklagten eine Nichtberücksichtigung seines Vorbringens aus dem Zivilrechtsstreit, dann muss diese Konfliktlage gegebenenfalls zum Nachteil des Strafverfolgungsinteresses der Allgemeinheit, etwa durch strafrechtliche Verwertungsverbote (so auch BVerfG in BVerfGE 56, 37 ff), gelöst werden.
  • OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 24 W 5/01

    Aussetzung eines Zivilprozesses bis zur Erledigung eine Strafverfahrens

    Da - wie keiner Erläuterung bedarf - Zweck der Aussetzung nicht sein kann, den Straftäter dauerhaft von seiner zivilrechtlichen Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber dem Opfer zu entlasten, bleibt es allein Sache des Täters, den umschriebenen Konflikt selbst zu lösen; im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Aussetzung bleibt dieser Konflikt ohne Belang (im Ergebnis ebenso: OLG Frankfurt am Main OLGR 1992, 192; OLG Hamm ZfSch 2000, 291).
  • SG Duisburg, 09.08.2021 - S 10 BA 26/21
    Erfordert die Wahrung der strafprozessualen Rechte des Antragstellers eine Nichtberücksichtigung des Vorbringens aus dem Betriebsprüfungsverfahren bzw. eines anschließenden sozialgerichtlichen Verfahrens, dann muss diese Konfliktlage - ggf. zum Nachteil des Strafverwirklichungsinteresses der Allgemeinheit -, etwa durch strafrechtliche Verwertungsverbote gelöst werden (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 16.12.1999 - 6 W 26/99; LG Dortmund Beschluss vom 06.12.2007 - 2 O 379/07; OLG Köln Beschluss vom 03.03.2004 - 2 W 19/04; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss vom 28.10.2008 - 10 Ta 184/08).
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