Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 26/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,12497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Interesse einer Klägerin an einer vom Verlauf eines Strafverfahrens unbeeinflussten Fortsetzung des Zivilrechtsstreits; Ansprüche eines Kaskoversicherers gegenüber dem Erwerber eines gestohlenen Fahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 07.04.1999 - 2 O 434/98
- OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 26/99
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Auskunftspflicht des Gemeinschuldners
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 26/99
Erfordert die Wahrung der strafprozessualen Rechte des Beklagten eine Nichtberücksichtigung seines Vorbringens aus dem Zivilrechtsstreit, dann muss diese Konfliktlage gegebenenfalls zum Nachteil des Strafverfolgungsinteresses der Allgemeinheit, etwa durch strafrechtliche Verwertungsverbote (so auch BVerfG in BVerfGE 56, 37 ff), gelöst werden.
- OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 24 W 5/01
Aussetzung eines Zivilprozesses bis zur Erledigung eine Strafverfahrens
Da - wie keiner Erläuterung bedarf - Zweck der Aussetzung nicht sein kann, den Straftäter dauerhaft von seiner zivilrechtlichen Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber dem Opfer zu entlasten, bleibt es allein Sache des Täters, den umschriebenen Konflikt selbst zu lösen; im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Aussetzung bleibt dieser Konflikt ohne Belang (im Ergebnis ebenso: OLG Frankfurt am Main OLGR 1992, 192; OLG Hamm ZfSch 2000, 291). - SG Duisburg, 09.08.2021 - S 10 BA 26/21 Erfordert die Wahrung der strafprozessualen Rechte des Antragstellers eine Nichtberücksichtigung des Vorbringens aus dem Betriebsprüfungsverfahren bzw. eines anschließenden sozialgerichtlichen Verfahrens, dann muss diese Konfliktlage - ggf. zum Nachteil des Strafverwirklichungsinteresses der Allgemeinheit -, etwa durch strafrechtliche Verwertungsverbote gelöst werden (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 16.12.1999 - 6 W 26/99; LG Dortmund Beschluss vom 06.12.2007 - 2 O 379/07; OLG Köln Beschluss vom 03.03.2004 - 2 W 19/04; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss vom 28.10.2008 - 10 Ta 184/08).
dejure.org
Übersicht OLG Hamm
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.