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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47515
OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11 (https://dejure.org/2011,47515)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.2011 - 6 W 260/11 (https://dejure.org/2011,47515)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 2011 - 6 W 260/11 (https://dejure.org/2011,47515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Upload einer 4-Minuten-Musikdatei, die anderenorts für weniger als 1,00 EUR erwerbbar ist, stellt kein gewerbliches Ausmaß dar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnungen: OLG Köln hebt Hürde für Auskunftsanträge

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Kein gewerbliches Ausmaß einer Urheberrechtsverletzung und somit kein Auskunftsanspruch gegen den Provider bei nur einem Musiktitel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriffsbestimmung der Rechtsverletzung im gewerblichem Ausmaß i.S.v. § 101 Abs. 9 UrhG

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11
    Rn. 4 Hiernach liegt die für eine Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG erforderliche Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß, die aus europa- (Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14) und verfassungsrechtlichen Gründen (BVerfGE 125, 260 [Rn. 261] - Vorratsdatenspeicherung) einiges Gewicht haben muss, noch nicht in der bloßen Teilnahme der unbekannten Rechtsverletzer an einer sogenannten Internettauschbörse.
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11
    Der Senat tritt den eingehend und sorgfältig begründeten Erwägungen im angefochtenen Beschluss des Landgerichts bei und verweist zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen auf seine der Antragstellerin bekannten Beschlüsse vom 16.11.2011 - 6 W 205/11 = 220 O 192/11 LG Köln und 6 W 206/11 = 220 O 190/11 LG Köln - sowie den das Zugänglichmachen einer ein Jahr zuvor veröffentlichten Single-Auskopplung betreffenden Senatsbeschluss vom 02.11.2011 - 6 W 237/11 = 213 O 337/11 LG Köln = I ZB 80/11 BGH.
  • OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11
    Die abweichende Auffassung des Landgerichts (Beschluss vom 12.7.2011 - 7 O 1310/11) und Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11; das Bereitstellen umfangreicher Mitschnitte eines Kinofilms über das Internetvideoportal YouTube nicht als Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ansehend dagegen Beschluss vom 17.11.2011 - 29 U 3496/11) berücksichtigt - nach Ansicht des Senats - bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen zu wenig das legitime Interesse der Anschlussinhaber am Schutz ihrer Privatsphäre gegenüber dem Interesse der Tonträgerhersteller an einer Aufklärung von Rechtsverletzungen, wenn deren wirtschaftliches Gewicht (die in der Summe nicht unerheblich sein mag) und subjektiver Unrechtsgehalt in dem vom Anschlussinhaber (nicht notwendig schuldhaft) veranlassten Einzelfall gering erscheint.
  • OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11

    Urheberrechtsverletzung: Internationale Zuständigkeit für einen Auskunftsanspruch …

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11
    Die abweichende Auffassung des Landgerichts (Beschluss vom 12.7.2011 - 7 O 1310/11) und Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11; das Bereitstellen umfangreicher Mitschnitte eines Kinofilms über das Internetvideoportal YouTube nicht als Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ansehend dagegen Beschluss vom 17.11.2011 - 29 U 3496/11) berücksichtigt - nach Ansicht des Senats - bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen zu wenig das legitime Interesse der Anschlussinhaber am Schutz ihrer Privatsphäre gegenüber dem Interesse der Tonträgerhersteller an einer Aufklärung von Rechtsverletzungen, wenn deren wirtschaftliches Gewicht (die in der Summe nicht unerheblich sein mag) und subjektiver Unrechtsgehalt in dem vom Anschlussinhaber (nicht notwendig schuldhaft) veranlassten Einzelfall gering erscheint.
  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches …

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11
    Die abweichende Auffassung des Landgerichts (Beschluss vom 12.7.2011 - 7 O 1310/11) und Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11; das Bereitstellen umfangreicher Mitschnitte eines Kinofilms über das Internetvideoportal YouTube nicht als Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ansehend dagegen Beschluss vom 17.11.2011 - 29 U 3496/11) berücksichtigt - nach Ansicht des Senats - bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen zu wenig das legitime Interesse der Anschlussinhaber am Schutz ihrer Privatsphäre gegenüber dem Interesse der Tonträgerhersteller an einer Aufklärung von Rechtsverletzungen, wenn deren wirtschaftliches Gewicht (die in der Summe nicht unerheblich sein mag) und subjektiver Unrechtsgehalt in dem vom Anschlussinhaber (nicht notwendig schuldhaft) veranlassten Einzelfall gering erscheint.
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11
    Der Senat tritt den eingehend und sorgfältig begründeten Erwägungen im angefochtenen Beschluss des Landgerichts bei und verweist zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen auf seine der Antragstellerin bekannten Beschlüsse vom 16.11.2011 - 6 W 205/11 = 220 O 192/11 LG Köln und 6 W 206/11 = 220 O 190/11 LG Köln - sowie den das Zugänglichmachen einer ein Jahr zuvor veröffentlichten Single-Auskopplung betreffenden Senatsbeschluss vom 02.11.2011 - 6 W 237/11 = 213 O 337/11 LG Köln = I ZB 80/11 BGH.
  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11
    Der Senat tritt den eingehend und sorgfältig begründeten Erwägungen im angefochtenen Beschluss des Landgerichts bei und verweist zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen auf seine der Antragstellerin bekannten Beschlüsse vom 16.11.2011 - 6 W 205/11 = 220 O 192/11 LG Köln und 6 W 206/11 = 220 O 190/11 LG Köln - sowie den das Zugänglichmachen einer ein Jahr zuvor veröffentlichten Single-Auskopplung betreffenden Senatsbeschluss vom 02.11.2011 - 6 W 237/11 = 213 O 337/11 LG Köln = I ZB 80/11 BGH.
  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11
    Der Senat tritt den eingehend und sorgfältig begründeten Erwägungen im angefochtenen Beschluss des Landgerichts bei und verweist zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen auf seine der Antragstellerin bekannten Beschlüsse vom 16.11.2011 - 6 W 205/11 = 220 O 192/11 LG Köln und 6 W 206/11 = 220 O 190/11 LG Köln - sowie den das Zugänglichmachen einer ein Jahr zuvor veröffentlichten Single-Auskopplung betreffenden Senatsbeschluss vom 02.11.2011 - 6 W 237/11 = 213 O 337/11 LG Köln = I ZB 80/11 BGH.
  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    An der zuletzt genannten - zeitlichen - Einschränkung des Drittauskunftsanspruchs hat der Senat auch nach Bekanntwerden der abweichenden Auffassung des Oberlandesgerichts München (MMR 2011, 758 - Die Friseuse) in mehreren - die Rechtsbeschwerde zulassenden - Entscheidungen festgehalten (Beschlüsse vom 30.09.2011 - 6 W 213/11; vom 13.10.2011 - 6 W 223/11; vom 15.11.2011 - 6 W 188/11; vom 16.11.2011 - 6 W 205/11 und 6 W 206/11; vom 02.11.2011 - 6 W 237/11; vom 25.11.2011 - 6 W 260/11).
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