Rechtsprechung
| OLG Jena, 24.09.2019 - 6 W 302/19 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 05.03.2019 - 8 O 1045/18
- LG Erfurt, 25.03.2019 - 8 O 1045/18
- LG Erfurt, 01.07.2019 - 8 O 1045/18
- OLG Jena, 24.09.2019 - 6 W 302/19
- LG Erfurt, 21.01.2020 - 8 O 1045/18
- LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18
- EuGH, 28.10.2020 - C-276/20
- LG Erfurt, 20.04.2021 - 8 O 1045/18
- LG Erfurt, 01.11.2021 - 8 O 1045/18
- LG Erfurt, 01.02.2022 - 8 O 1045/18
- OLG Jena, 14.03.2022 - 6 W 414/21
- OLG Jena, 30.01.2023 - 7 W 186/21
- LG Erfurt, 22.04.2024 - 8 O 1045/18
- LG Erfurt, 02.01.2025 - 8 O 1045/18
- LG Erfurt, 24.01.2025 - 8 O 1045/18
- EuGH, 29.01.2025 - C-276/20
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Jena, 14.03.2022 - 6 W 414/21
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Festhaltens an einem …
Selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Vorlage der Sache an den Europäischen Gerichtshof letztlich nicht erfüllt sein sollten und/oder die von dem abgelehnten Richter angestrebte Vorlage auf persönlichem, aber dennoch fachbezogenen Ehrgeiz beruhen sollte, ist die gewählte Verfahrensweise keinesfalls willkürlich und belastet vor allem nicht einseitig die Beklagte (so bereits Senatsbeschluss vom 01.07.2019, 6 W 302/19). - OLG Jena, 20.11.2025 - 6 W 226/25
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensfehlern
Die Kammer bezog sich auf den Beschluss des Senats vom 24.09.2019, Az. 6 W 302/19.Selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Vorlage der Sache an den Europäischen Gerichtshof letztlich nicht erfüllt sein sollten und/oder die von dem abgelehnten Richter angestrebte Vorlage auf persönlichem, aber dennoch fachbezogenen Ehrgeiz beruhen sollte, ist die gewählte Verfahrensweise nicht willkürlich (Senat, Beschluss vom 24.09.2019 - 6 W 302/19 -, Rn. 17, juris;… Beschluss vom 14.03.2022 - 6 W 414/21 -, Rn. 32 , juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - L 9 SF 248/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - Anhörungsrüge gegen …
Folgerichtig kann ein Ablehnungsgesuch von vornherein nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass sich der Richter in seiner dienstlichen Erklärung nicht hinreichend mit der von der ablehnenden Partei geäußerten Kritik an seinen Entscheidungen oder der von ihr vertretenen Rechtsauffassung auseinandergesetzt habe (vgl. etwa Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. September 2019 - 6 W 302/19 -, juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2024 - L 21 SF 227/24
Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Folgerichtig kann ein Ablehnungsgesuch von vornherein nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass sich der Richter in seiner dienstlichen Erklärung nicht hinreichend mit der von der ablehnenden Partei geäußerten Kritik an seinen Entscheidungen oder der von ihr vertretenen Rechtsauffassung auseinandergesetzt habe (vgl. etwa Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. September 2019 - 6 W 302/19 -, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 5. März 2021 - L 9 SF 248/20 AB RG -, juris Rn. 13).
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