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Rechtsprechung
   KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,46202
KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23 (https://dejure.org/2024,46202)
KG, Entscheidung vom 16.08.2024 - 6 W 39/23 (https://dejure.org/2024,46202)
KG, Entscheidung vom 16. August 2024 - 6 W 39/23 (https://dejure.org/2024,46202)
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Volltextveröffentlichung

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    Zum Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins; Zu den Voraussetzungen der Annahme einer konkludenten Ersatzerbeneinsetzung

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • KG, 17.01.2020 - 6 W 58/19

    Erbscheinsverfahren: Schließung einer planwidrigen Regelungslücke mittels …

    Auszug aus KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23
    Eine konkludente Ersatzerbeneinsetzung der Beteiligten zu 1) kommt bereits deswegen nicht in Betracht, weil das Testament keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Erblasser und seine Ehefrau die Möglichkeit, dass ihre Nichte vor ihnen verstirbt, bereits im Zeitpunkt der Testamentserrichtung bedacht hatten (vgl. zu diesem Erfordernis Senat, 6 W 58/19, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Ist eine Person zum Erben eingesetzt, die - wie Frau xx - nicht Abkömmling des Erblassers ist, so kann grundsätzlich die gesetzliche Auslegungsregel § 2069 BGB weder direkt noch analog angewendet werden (siehe etwa Senat…, Beschluss vom 26. März 2021, 6 W 1/21, BeckRS 2021, 16980, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss vom 17. Januar 2020, 6 W 58/19, juris Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 30. Juli 2012, 3 Wx 247/11, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Für die Annahme einer Ersatzerbenstellung reicht dabei nicht schon aus, dass der eingesetzte Erbe ein enges Verhältnis zum Erblasser hatte (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 17. Januar 2020, 6 W 58/19, juris Rn. 12 m.w.N.;… OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.;… Beschluss vom 8. November 2017, I-3 Wx 295/16, juris Rn. 15; OLG München…, Beschluss vom 25. Juli 2016, 31 Wx 156/15, juris Rn. 10 ff. m.w.N.;… Weidlich, a.a.O., Rn. 8 f m.w.N.).

    Zudem bringt auch die unvollständige Schlusserbeneinsetzung (s.o. 1.) zwar zum Ausdruck, dass der Erblasser und seine Frau bei Testamentserrichtung den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge nicht wünschten, was für eine Ersatzerbeneinsetzung sprechen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2020, 6 W 58/19, juris Rn. 13).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2017 - 3 Wx 295/16

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich des einer vorverstorbenen Erbin …

    Auszug aus KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23
    Ist dies nicht der Fall so bedarf es zur Verwirklichung des neuen Willensentschlusses einer neuen formgerechten Verfügung, um dieser neuen Willensrichtung zum Erfolg helfen zu können (OLG München…, Beschluss vom 25. Juli 2016, 31 Wx 156/15, juris Rn. 19 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. November 2017, I-3 Wx 295/16, juris Rn. 23).

    Für die Annahme einer Ersatzerbenstellung reicht dabei nicht schon aus, dass der eingesetzte Erbe ein enges Verhältnis zum Erblasser hatte (vgl. etwa Senat…, Beschluss vom 17. Januar 2020, 6 W 58/19, juris Rn. 12 m.w.N.;… OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.; Beschluss vom 8. November 2017, I-3 Wx 295/16, juris Rn. 15; OLG München…, Beschluss vom 25. Juli 2016, 31 Wx 156/15, juris Rn. 10 ff. m.w.N.;… Weidlich, a.a.O., Rn. 8 f m.w.N.).

    Das bedeutet, dass die Eheleute die Mutter der Beteiligten zu 1) innerhalb der Verwandten des Erblassers der ihnen nachfolgenden Generation bewusst ausgewählt haben (vgl. die entsprechende Erwägung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. November 2017, I-3 Wx 295/16, juris Rn. 22).

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - 3 Wx 247/11

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für den …

    Auszug aus KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23
    Ist eine Person zum Erben eingesetzt, die - wie Frau xx - nicht Abkömmling des Erblassers ist, so kann grundsätzlich die gesetzliche Auslegungsregel § 2069 BGB weder direkt noch analog angewendet werden (siehe etwa Senat…, Beschluss vom 26. März 2021, 6 W 1/21, BeckRS 2021, 16980, Rn. 8 m.w.N.;… Beschluss vom 17. Januar 2020, 6 W 58/19, juris Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2012, 3 Wx 247/11, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Die beteiligten Gerichte haben im Hinblick auf die Auslegung des Testaments vom 4. November 2010 unterschiedliche Standpunkte eingenommen; danach kann nach Ansicht des Senats nicht angenommen werden, die Billigkeit erfordere eine Kostenerstattung, weil es für einen Beteiligten schlechterdings nicht verständlich sei, dass er "gewonnen" habe und gleichwohl seine Anwaltskosten selbst zahlen solle (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2012, 3 Wx 247/11, juris Rn. 25 m.w.N.).

  • OLG München, 25.07.2016 - 31 Wx 156/15

    Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament …

    Auszug aus KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23
    Ist dies nicht der Fall so bedarf es zur Verwirklichung des neuen Willensentschlusses einer neuen formgerechten Verfügung, um dieser neuen Willensrichtung zum Erfolg helfen zu können (OLG München, Beschluss vom 25. Juli 2016, 31 Wx 156/15, juris Rn. 19 m.w.N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 8. November 2017, I-3 Wx 295/16, juris Rn. 23).

    Für die Annahme einer Ersatzerbenstellung reicht dabei nicht schon aus, dass der eingesetzte Erbe ein enges Verhältnis zum Erblasser hatte (vgl. etwa Senat…, Beschluss vom 17. Januar 2020, 6 W 58/19, juris Rn. 12 m.w.N.;… OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.;… Beschluss vom 8. November 2017, I-3 Wx 295/16, juris Rn. 15; OLG München, Beschluss vom 25. Juli 2016, 31 Wx 156/15, juris Rn. 10 ff. m.w.N.;… Weidlich, a.a.O., Rn. 8 f m.w.N.).

  • OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16

    Ergänzende Testamentsauslegung

    Auszug aus KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23
    Zwar konnte das gemeinschaftliche, von beiden Ehegatten unterschriebene Testament, ohne seine Wirksamkeit zu verlieren, durch Streichungen und Zusätze geändert werden, solange diese von den ursprünglichen Unterschriften gedeckt waren und im Einvernehmen beider Ehegatten geschahen (siehe dazu OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2018, 31 Wx 294/16, juris Rn. 20 m.w.N.), wovon hier auszugehen sein dürfte.
  • OLG Hamm, 27.11.2015 - 10 W 153/15

    "Zettel-Testamente"

    Auszug aus KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23
    Erhebliche Zweifel können sich aber zum Beispiel aus ungewöhnlichen Errichtungsformen und einem ungewöhnlichen Aufbewahrungsort ergeben (siehe dazu OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 2015, I-10 W 153/15, juris Rn. 31 m.w.N.; BayObLG…, Beschluss vom 7. April 1989, BReg 1a Z 9/88, juris Rn. 15 ff.).
  • OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 372/12

    Im Zweifel keine Ersatzerbenbestellung des Ehepartners der testamentarisch …

    Auszug aus KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23
    Denn dann stellt sich noch viel dringlicher die Frage, warum sie selbst nicht bedacht worden ist; zumal der Erblasser und seine Ehefrau in der letzten Fassung des Testaments vom 4. November 2010 offenbar noch weitere Schlusserben benennen konnten und wollten, nachdem sie unter anderem den Vater der Beteiligten zu 1) gestrichen hatten (vgl. zu einer teilweise vergleichbaren Konstellation OLG München, Beschluss vom 19. Dezember 2012, 31 Wx 372/12, juris Rn. 13).
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim …

    Auszug aus KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23
    Erhebliche Zweifel können sich aber zum Beispiel aus ungewöhnlichen Errichtungsformen und einem ungewöhnlichen Aufbewahrungsort ergeben (siehe dazu OLG Hamm…, Beschluss vom 27. November 2015, I-10 W 153/15, juris Rn. 31 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 7. April 1989, BReg 1a Z 9/88, juris Rn. 15 ff.).
  • KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für …

    Auszug aus KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23
    Ist eine Person zum Erben eingesetzt, die - wie Frau xx - nicht Abkömmling des Erblassers ist, so kann grundsätzlich die gesetzliche Auslegungsregel § 2069 BGB weder direkt noch analog angewendet werden (siehe etwa Senat, Beschluss vom 26. März 2021, 6 W 1/21, BeckRS 2021, 16980, Rn. 8 m.w.N.;… Beschluss vom 17. Januar 2020, 6 W 58/19, juris Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 30. Juli 2012, 3 Wx 247/11, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23
    Kann der tatsächliche Wille des Erblassers nicht abschließend festgestellt werden, muss sich der Tatrichter notfalls damit begnügen, den Sinn zu ermitteln, der dem (mutmaßlichen) Willen des Erblassers am ehesten entspricht (siehe dazu etwa BGH, Urteil vom 8. Dezember 1982, IVa ZR 94/81, Rn. 16 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 27. Juli 2021, 6 W 40/21).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • OLG Frankfurt, 15.07.2021 - 6 W 40/21

    Verunglimpfende Äußerungen über Finanzdienstleister im Kundenschreiben einer Bank

  • BayObLG, 30.09.2002 - 1Z BR 33/02

    Auslegung eines Testaments - Verteilung überschüssiger Geldbeträge - Veränderung …

  • RG, 25.11.1937 - IV B 34/37

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist im Erbscheinsverfahren die Verbindung von …

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2024 - 6 U 25/24

    15 Jahre Solarpower - Widerlegung der Dringlichkeit bei Einlegung reiner …

    In beiden Fällen ist auf Grund des eigenen Verhaltens des Antragstellers der Schluss gerechtfertigt, es bedürfe keiner sofortigen Entscheidung des Gerichts (vgl. nur Senat, Urteil vom 25. April 2007 - 6 U 43/07, WRP 2007, 822;… Urteil vom 25. Januar 2023 - 6 U 373/22 , juris Rn. 151 ; Urteil vom 25. Oktober 2023 - 6 W 39/23, unveröffentlicht; Urteil vom 4. Juni 2024 - 6 W 5/24 , unveröffentlicht).
  • OLG Karlsruhe, 04.06.2024 - 6 W 5/24

    Suchmaschinenoptimierung - Widerlegung der Dringlichkeit eines Vorgehens gegen …

    Für die Frage einer rechtzeitigen Verfahrenseinleitung kommt es darauf an, wann der Gläubiger Kenntnis von dem Wettbewerbsverstoß und der Person des Verletzers erlangt hat (vgl. nur Senat, Urteil vom 25. April 2007 - 6 U 43/07, WRP 2007, 822;… Urteil vom 25. Januar 2023 - 6 U 373/22 , juris Rn. 151 ; Urteil vom 25. Oktober 2023 - 6 W 39/23, unveröffentlicht).
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