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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 6 W 45/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,88330
OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 6 W 45/11 (https://dejure.org/2012,88330)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.2012 - 6 W 45/11 (https://dejure.org/2012,88330)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 2012 - 6 W 45/11 (https://dejure.org/2012,88330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO
    Reisekosten des Anwalts am "Drittort"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit der Kosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Vertrauensanwalts einer Partei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reisekosten des Anwalts am "Drittort"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09

    Rechtsanwalt an einem dritten Ort

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 6 W 45/11
    Eine Klagepartei an einem von ihrem Geschäftssitz abweichenden Gerichtsort verklagt wird, ist berechtigt, die Erstattung der Reisekosten zu verlangen, die angefallen wären, wenn sie einen an ihrem Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt beauftragt hätte (BGH, MDR 2012, 191 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort).

    Die damit zweifellos dokumentierte vertrauensvolle Zusammenarbeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für sich allein gerade noch kein ausreichender Grund zur Beauftragung des auswärtigen an einem dritten Ort ansässigen Prozessbevollmächtigten (…BGH, NJW-RR 2009, 283, [BGH 20.05.2008 - VIII ZB 92/07] Rdn. 8; MDR 2012, 191 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort).

  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 6 W 45/11
    Eine Ausnahme hiervon kommt in Betracht, wenn ein Unternehmen einen Prozessbevollmächtigten an dem Ort beauftragt, an dem die vorausgegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache erfolgt ist (BGH NJW-RR 2009, 283 Rdn. 7 [BGH 20.05.2008 - VIII ZB 92/07] ).

    Die damit zweifellos dokumentierte vertrauensvolle Zusammenarbeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für sich allein gerade noch kein ausreichender Grund zur Beauftragung des auswärtigen an einem dritten Ort ansässigen Prozessbevollmächtigten (BGH, NJW-RR 2009, 283, [BGH 20.05.2008 - VIII ZB 92/07] Rdn. 8; MDR 2012, 191 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort).

  • OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18

    Kostenerstattung: Reisekosten des Rechtsanwalts am "dritten Ort"

    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW-RR 2012, 209 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort) und des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 20.3.2012 - 6 W 45/11 , BeckRS 2015, 16165; Beschluss vom 26.05.2015, 6 W 39/15 , NJOZ 2015, 1738) sind die einem am "dritten Ort" ansässigen Rechtsanwalt entstandenen Reisekosten selbst dann regelmäßig nur in dieser Höhe erstattungsfähig, wenn es sich bei diesem Anwalt um den "Vertrauensanwalt" der Partei handelt.
  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 6 W 39/15

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Anwalts am "Drittort"; …

    Rn. 4 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. MDR 2012, 191 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort, juris-Tz. 9) und des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 20.3.2012 - 6 W 45/11) sind die einem am "dritten Ort" ansässigen Rechtsanwalt entstandenen Reisekosten selbst dann regelmäßig nur in dieser Höhe erstattungsfähig, wenn es sich bei diesem Anwalt um den "Vertrauensanwalt" der Partei handelt.
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