Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 29.04.2010 - 6 W 47/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ausschlussfristbeginn für die Geltendmachung einer Sachverständigenvergütung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erlöschen des Anspruchs des gerichtlichen Sachverständigen auf Vergütung seiner Leistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JVEG § 2 Abs. 1 S. 1
Erlöschen des Anspruchs des gerichtlichen Sachverständigen auf Vergütung seiner Leistungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlöschen des Anspruchs des gerichtlichen Sachverständigen auf Vergütung seiner Leistungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschlussfristbeginn für Geltendmachung der Vergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 15.03.2010 - 2 T 153/10
- OLG Oldenburg, 29.04.2010 - 6 W 47/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 21.11.2007 - 14 W 798/07
Versäumung der Frist zur Geltendmachung der Entschädigung des Sachverständigen
Auszug aus OLG Oldenburg, 29.04.2010 - 6 W 47/10
Rn. 7 Mit Eingang des schriftlichen Gutachtens begann die in § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG bestimmte Frist zur Geltendmachung der Vergütung (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 16.09.2009 - 1 Ws 472/09, in juris Rn 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.11.2007, 14 W 798/07 - MDR 2008, 173 in juris Rn 4). - OLG Bamberg, 16.09.2009 - 1 Ws 472/09
Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Gerichtsgutachter im Strafverfahren: …
Auszug aus OLG Oldenburg, 29.04.2010 - 6 W 47/10
Rn. 7 Mit Eingang des schriftlichen Gutachtens begann die in § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG bestimmte Frist zur Geltendmachung der Vergütung (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 16.09.2009 - 1 Ws 472/09, in juris Rn 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.11.2007, 14 W 798/07 - MDR 2008, 173 in juris Rn 4).
- OLG Bremen, 21.03.2013 - 5 W 4/13
Berechnung der Frist für die Geltendmachung der Vergütung des Sachverständigen
Die dreimonatige Frist für die Geltendmachung der Vergütung eines Sachverständigen gemäß § 2 Abs. 1 JVEG errechnet sich für jede selbstständige Leistung des Sachverständigen (schriftliches Gutachten, mündliche Erläuterung) gesondert (im Anschluss an OLG Oldenburg, Beschl. vom 29.04.2010, Az. 6 W 47/10 = Nds. Rpfl. 2010, 384).Dieser Beendigungstatbestand gilt zwar für jeden Auftragsteil gesondert, d.h. für das zunächst erstattete schriftliche Gutachten unabhängig von seiner späteren mündlichen Erläuterung (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. vom 29.04.2010, Az. 6 W 47/10 = Nds.Rpfl. 2010, 384; OLG Koblenz, MDR 2008, 173 ).
- OLG Bremen, 21.03.2013 - 5 W 4/113 Dieser Beendigungstatbestand gilt zwar für jeden Auftragsteil gesondert, d.h. für das zunächst erstattete schriftliche Gutachten unabhängig von seiner späteren mündlichen Erläuterung (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. vom 29.04.2010, Az. 6 W 47/10 = Nds.Rpfl. 2010, 384; OLG Koblenz, MDR 2008, 173).
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