Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.12.2005 - 6 W 52/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114
Prozesskostenhilfe bei Einspruch gegen Versäumnisurteil - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an den Anspruch auf Reduzierung des Schmerzensgeldes ; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 12.09.2005 - 4 O 530/04
- OLG Hamm, 29.12.2005 - 6 W 52/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2005 - 6 W 52/05
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Bestrafung des Täters wegen einer vorsätzlichen Tat den Schmerzensgeldanspruch nicht mindert (vgl. BGHZ 128, 117 = NJW 95, 781; VersR 96, 382). - BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2005 - 6 W 52/05
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Bestrafung des Täters wegen einer vorsätzlichen Tat den Schmerzensgeldanspruch nicht mindert (vgl. BGHZ 128, 117 = NJW 95, 781; VersR 96, 382).
- OLG Saarbrücken, 01.07.2008 - 4 U 392/07
Höhe des Schmerzensgeldes wegen Vergewaltigung mit Fesselungsmalen an den …
Nr. 26.2354; OLG Hamm, Urt. v. 29.12.2005 - 6 W 52/05 zit. nach juris; OLG Brandenburg Urt. v. 3.7.2002 - 13 U 96/01, zit. nach juris; OLG Koblenz, NJW 1999, 1639; vgl. auch BGH, NJW 1996, 1591; der Sachverhalt des vom OLG Frankfurt entschiedenen Falles, Urt. v. 9.9.2004 - 12 U 116/03 zit. nach juris, in dem ein Schmerzensgeld von 85.000 DM zuerkannt wurde, unterscheidet sich vom vorliegenden Fall: dort hatte der Täter das Opfer im Angesicht einer Leiche in extremer Weise erniedrigt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen und stundenlang in Todesangst gehalten).
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