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Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.09.1998 - 6 W 574/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,20319
OLG Jena, 23.09.1998 - 6 W 574/98 (https://dejure.org/1998,20319)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.09.1998 - 6 W 574/98 (https://dejure.org/1998,20319)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. September 1998 - 6 W 574/98 (https://dejure.org/1998,20319)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.1996 - V ZR 298/94

    Haftung des Grundstückseigentümers für Steinschlag

    Auszug aus OLG Jena, 23.09.1998 - 6 W 574/98
    Auch wenn ein Vollstreckungstitel betreffend die Verpflichtung, eine Eigentumsstörung zu beseitigen, den Inhalt der Beseitigungshandlung offen lassen kann (BGH NJW-RR 1996, 659), muss er doch zur Vermeidung seiner Unwirksamkeit die Störung selbst bestimmbar benennen.
  • AG Brandenburg, 18.12.2020 - 31 C 135/19

    Unwirksamkeit eines vor einer Schieds-/Gütestelle geschlossenen Vergleichs - …

    Die in dem am 22.12.2016/18.01.2017 vor der Schiedsstelle 1 in Brandenburg an der Havel zu der Protokoll-Nr. 03/2016 in dem vereinbarten Vergleich titulierte Leistungsverpflichtung ist jedoch mangels hinreichender Bestimmtheit nicht vollstreckbar (OLG Jena, Beschluss vom 21.09.1998, Az.: 6 W 574/98, u.a. in: OLG-Report 1998, Seiten 439 ff.).

    Grundsätzlich muss bei der Zwangsvollstreckung der titulierte Anspruch nämlich inhaltlich genau festgelegt sein; Unbestimmtheit des Leistungstitels macht einen Titel vollstreckungsunfähig (OLG Jena, Beschluss vom 21.09.1998, Az.: 6 W 574/98, u.a. in: OLG-Report 1998, Seiten 439 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 10.01.1984, Az.: 2 W 173/83, u.a. in: NJW 1985, Seite 274).

    Die Formulierungen in diesem Vergleich führen vielmehr dazu, dass dieser Vergleich den Streit der Prozessparteien vom Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren verlagert, was im Allgemeinen aber gerade nicht zulässig ist (BGH, Urteil vom 05.02.1993, Az.: V ZR 62/91, u.a. in: NJW 1993, Seiten 1656 f.; BGH, Urteil vom 11.10.1990, Az.: I ZR 35/89, u.a. in: NJW 1991, Seiten 1114 f.; BGH, Urteil vom 12.07.1990, Az.: I ZR 236/88, u.a. in: NJW 1991, Seiten 296 f.; OLG Jena, Beschluss vom 21.09.1998, Az.: 6 W 574/98, u.a. in: OLG-Report 1998, Seiten 439 ff.).

    Auch im Wege der - zulässigen - Auslegung des Vergleichs, für die - anders als bei Urteilen - ausschließlich der protokollierte Inhalt des Vergleichs maßgebend ist, lässt sich nicht feststellen, welche konkreten Maßnahmen/Handlungen auf welchem Grundstück und in welchem Umfang beseitigt oder verringert bzw. beschnitten werden sollen (BGH, Urteil vom 19.01.1996, Az.: V ZR 298/94, u.a. in: NJW-RR 1996, Seiten 659 f.; OLG Jena, Beschluss vom 21.09.1998, Az.: 6 W 574/98, u.a. in: OLG-Report 1998, Seiten 439 ff.).

  • OLG Köln, 05.10.2012 - 1 U 32/12

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags zur Vornahme schallisolierender …

    Wird etwa im Rahmen eines Unterlassungsbegehrens durch einen dem Klageantrag entsprechenden Urteilstenor der gesamte Streit, ob spätere angebliche Verletzungsformen unter das Verbot fallen, in das Vollstreckungsverfahren verlagert, ist dies mit den Möglichkeiten und dem Sinn des Vollstreckungsverfahrens nicht vereinbar und einem Beklagten nicht zumutbar (vgl. BGH NJW 2005, 2550 (2551); OLG Jena, Beschluss vom 21.09.1998 - 6 W 574/98 - , Rdnr.19, zitiert nach JURIS).
  • LG Köln, 02.03.2012 - 24 O 208/11

    Kein Unterlassungsanspruch bei geringfügiger Lärmüberschreitung!

    Allerdings ist auch in diesen Ausnahmefällen die Angabe des konkreten Erfolgs der Maßnahme erforderlich (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 21.09.1998, 6 W 574/98 — recherchiert über juris;… Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 253, Rn. 13c).
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